Brandschutzordnung Teil B

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  • Hallo!
    Kurze Frage:

    Gehört die Erstellung einer Brandschutzordnung Teil B zur Grundbetreuung einer FaSi oder ist das betriebsspezifisch? Und darf eine FaSi, die nicht gleichzeitig Brandschutzbeauftragter ist diese auch erstellen?

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  • Hallo,

    die FASi ist da aussen vor. Die Ordnung kann der BSB im Auftrag des Unternehmers erstellen. Ist der BSB zufälligerweise auch FASi, ist es egal wer es macht :whistling: .


    Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) richtet sich an die Personen (z.B. Beschäftigte, Bewohner), die sich nicht nur vorübergehend in einem Gebäude aufhalten.
    Anforderungen für die einzelnen betrieblichen Gefahren:

    • Brandverhütung
    • Verhütung der Brand- und Rauchausbreitung
    • Flucht- und Rettungswege
    • Melde- und Löscheinrichtungen
    • Verhalten im Brandfall
    • Art der Brandmeldung
    • Alarmsignale und Anweisungen
    • In Sicherheit bringen
    • Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung
    • Spezielle Gefahren und Verhaltensregeln

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    wie schon angedeutet, der Unternehmer hat zu erstellen / muss erstellen / ... nicht die SiFa.
    Wenn kein BSB beauftragt oder bzw. erforderlich ist, muss der Unternehmer sich anderweitig fachkundig beraten lassen.

    :thumbup:

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hallo,

    Und wenn das Unternehmen keinen Brandschutzbeauftragten hat?

    dann muss man sich diese Einzeldienstleistung (Erstellung BSO) einkaufen....
    Natürlich kann man aber auch einen BSB ausbilden lassen, ob sich das finanziell
    lohnt, insbesondere im Hinblick auf die laufenden Kosten muss jedes Unternehmen
    selbst entscheiden, sofern sich nicht zwangsläufig (z.B. baurechtlich) die
    Notwendigkeit eines BSB ergibt.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Und wenn das Unternehmen keinen Brandschutzbeauftragten hat?


    ....es führt dann kein Weg an einer externen Dienstleistung vorbei.

    Auch hier gibt es mehrere Lösungen, von denen einige schon genannt wurden.

    Ich kenne es auch noch so:
    Das Unternehmen stellt einen BSB auf der Basis der geringf. Beschäftigung ein. Der BSB hilft dem Unternehmer in seiner Funktion bei der Erstellung der BSO. Der Unternehmer prüft, genehmigt, unterschreibt, hängt aus, ..., und der Geringfügige wird wieder entlassen.

    Oder:
    Nur die Dienstleistung einkaufen.

    Was jetzt in dem Falle das Beste ist? Hier müsst ihr entscheiden.

    Du könntest im Forum auch einen Aufruf starten. Dann bitte mit geografischen Angaben posten und den Wirtschaftszweig mit Betriebsgröße verraten. Dann hätte der Interessent einen Ansatzt.
    (An anderer Stelle hier im Forum gab es diese Anfragen schon öfter.)

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,


    Ich kenne es auch noch so:
    Das Unternehmen stellt einen BSB auf der Basis der geringf. Beschäftigung ein. Der BSB hilft dem Unternehmer in seiner Funktion bei der Erstellung der BSO. Der Unternehmer prüft, genehmigt, unterschreibt, hängt aus, ..., und der Geringfügige wird wieder entlassen.

    das rechnet sich für das Unternehmen? Kann ich mir kaum vorstellen, insbesondere
    auch im Hinblick auf regelmäßige Prüfungen/Aktualisierungen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Simon,

    das kann sich nur dann rechnen, wenn es einen offiziellen Monat als Beschäftigung (jetzt abrechnungstechnisch) gibt. Die übrigen 11 Monate des Jahres ist dann nix.
    Natürlich lebt das System so auch nicht. Keiner verfolgt eine Massnahme. Begehungen, Berichte, Kontakte, evtl. eigene Checks, all das findet dann nicht statt.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Gehört die Erstellung einer Brandschutzordnung Teil B zur Grundbetreuung einer FaSi oder ist das betriebsspezifisch?

    Die Alternative "Grundbetreuung - betriebsspezisch", ist nicht gegeben.


    darf eine FaSi, die nicht gleichzeitig Brandschutzbeauftragter ist diese auch erstellen?


    Eine Brandschutzordnung A - B - C gehört doch zum Lehrinhalt der FASI-Ausbildung?
    Der Brandschutzbeauftragte hat doch ganz andere Aufgaben.

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  • Hallo Zusammen,

    ich kann da Flügelschraube nur zustimmen. Bei uns haben wir die Brandschutzordnungen, Fluchtpläne etc.auch vor meiner Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in der Produktionsplanung selbst erstellt und ich und andere Institutionen haben bis jetzt nichts daran zu meckern gehabt. Es gibt im WWW sehr viele Vorlagen die man sich für seine Zwecke zurecht biegen kann.
    Ich habe die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten auch durchlaufen und ich habe da auch nicht viel mehr als ich vorher schon wusste gelernt.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • okay... ich kann euch beiden (Flügelschraube / Sturm) da leider nicht zustimmen...

    bei meiner Sifa-Ausbildung (2007 / 2008) bei der BG RCI haben wir Dinge wie die Brandschutzordnung definitiv nicht im Programm gehabt.
    Und in der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (2012, BG ETEM) war eine Menge Stoff dabei, der definitv auch kein Bestandteil der SiFa - Ausbildung war.

    Also je nach Ausbildungsstand würde ich erst mal davon abraten, Zeit mit der Anpassung irgendwelcher Vorlagen zur Brandschutzordnung aus dem Internet zu verbringen, wwenn man die hiterngründe, was, wo, warum und vor allem Dingen für wen steht.
    BTW: Die DIN 14096 ist kürzlich ja auch wieder angepasst worden - d.h. die Brandschutzordnung muss jetzt auch noch an den aktuellen Stand angepasst werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo,


    Der Brandschutzbeauftragte hat doch ganz andere Aufgaben.

    Zum Beispiel? Sorry, da liegst Du falsch siehe dazu die 205-003 unter
    Aufgaben und dann u.a. gleich Punkt 1. Sicherlich, ist es letztlich
    jedem Unternehmen selbst überlassen wie man die Erstellung/Aktualisierung
    etc. der BSO organisiert. Die Erstellung und alle anderen Maßnahmen
    können aber durchaus eine Aufgabe des BSB sein.


    Ich habe die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten auch durchlaufen und ich habe da auch nicht viel mehr als ich vorher schon wusste gelernt.

    Sicherlich, wobei man dies aber auch nicht pauschalisieren kann, da sich
    die Ausbildung von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.


    das kann sich nur dann rechnen, wenn es einen offiziellen Monat als Beschäftigung (jetzt abrechnungstechnisch) gibt. Die übrigen 11 Monate des Jahres ist dann nix.Natürlich lebt das System so auch nicht. Keiner verfolgt eine Massnahme. Begehungen, Berichte, Kontakte, evtl. eigene Checks, all das findet dann nicht statt.

    Wenn es sich rechnet und man einen BSB dafür findet.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010


  • ...das rechnet sich für das Unternehmen? Kann ich mir kaum vorstellen...


    Für das Unternehmen rechnet sich das schon, günstiger kann man eine Leistung als Unternehmen wohl nicht einkaufen... aber für den Ersteller als geringfügig Beschäftigter lohnt es sich wohl kaum.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo zusammen,

    Die Brandschutzordnung Teil B oder auch C wird von einer fachkundigen Person erstellt. Die DIN 14096 definiert eine fachkundige Person wie folgt:
    "Person, die aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die Ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann"

    Das wäre grundsätzlich einmal der "Brandschutzbeauftragte" und der "Fachplaner Brandschutz". Ansonsten kenne ich selbst einige FASI' s, die Brandschutzordnungen erstellen und die Feuerwehr das dann durchwinkt.
    Beim Brandschutzbeauftragten sollte dass natürlich auch in seinem Aufgabenspektrum definiert sein ;)

    Viele Grüße
    Andi

  • Hallo,


    Für das Unternehmen rechnet sich das schon, günstiger kann man eine Leistung als Unternehmen wohl nicht einkaufen... aber für den Ersteller als geringfügig Beschäftigter lohnt es sich wohl kaum.

    kann ich mir nach wie vor nur schwer vorstellen in der Praxis, sicherlich
    wird es eine solche "Konstruktion" aber irgendwo geben.... ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    zum "lohnen" gehören immer zwei. Für beide muss das passen.
    So würde es bei der Konstellation gehen, wenn der Ersteller hier nicht von seinem Nebenjob leben muss, sondern dieser bringt eben einen kleinen Zusatzt.

    Wie auch immer, zahlt das Unternehmen reguläre Stundensätze von 60 bis 100 Teuros, dann kann man ja selber ausrechnen wie teuer eine Leistung wird. Die Grenze des Nebenjobs mit 450,- ist da sehr schnell erreicht.
    Also, prüfen von Fall zu Fall.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,


    zum "lohnen" gehören immer zwei. Für beide muss das passen.

    Ja, Zustimmung.


    reguläre Stundensätze von 60 bis 100 Teuros

    dieser Stundensatz soll für BSB gelten?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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    Zitat von »Waldmann«


    reguläre Stundensätze von 60 bis 100 Teuros

    dieser Stundensatz soll für BSB gelten?


    BSB und FASi in Personalunion. (Du wirst immer die 20 Euro-Kollegen finden, die keine Fahrtkosten nehmen, die kein Papier brauchen, die keine Reisezeit haben und die auch keine Rechnung stellen. Die bringen sogar den Kaffee mit. :D )

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,


    BSB und FASi in Personalunion. (Du wirst immer die 20 Euro-Kollegen finden, die keine Fahrtkosten nehmen, die kein Papier brauchen, die keine Reisezeit haben und die auch keine Rechnung stellen. Die bringen sogar den Kaffee mit. :D )

    Du hast die vielen 10 Euro-Kollegen (besonders viele im "Nebenjob") vergessen, die
    gibt es auch.Wir haben vor Jahren mal eine Umfrage unter BSB-Kollegen durchgeführt,
    im Schnitt sind wir bei 35.00 Euro gelandet.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin Simon,

    das ist sicherlich auch der traurige Teil des Arbeitslebens.

    Zum einen werden die Preise total kaputtgemacht und ich zweifel dann sogar eine gute Arbeits-Qualität an. Das kann nicht funktionieren.

    Hört sich jetzt vielleicht überheblich an, aber für die von dir genannte Summe würde ich es nicht machen. Dann schon eher umsonst für gemeinnützige Zwecke oder für befreundete Menschen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)