CLP / GHS Betriebsanweisungen

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  • Werte Forumskolleginnen und -kollegen,

    ich habe jetzt einen völlig neuen Aspekt im Köcher und möchte wissen, ob dieser zum Tragen kommt oder ob ich da (mal wieder) völlig auf dem Holzweg bin. Bisher habe ich Betriebsanweisungen zum Stoff oder Gemisch, bzw. bei völliger Übereinstimmung oder Gleichheit von mehreren Stoffen oder Gemischen (Sammelbetriebsanweisung) verfasst. Das können dann bei einer Betriebsanweisung für jeden Stoff / Gemisch schon mal ganz ganz viele werden.
    Jetzt habe ich in einer Diskussion mitbekommen, dass ich nach neuem Recht die Möglichkeit erhalte nicht mehr die Stoffe zu beschreiben sondern die gefährlichen Eigenschaften.
    Bespiel gefälligst: Aceton --> Gefahrstoffbezeichnung = Aceton.
    Die neue Vorgehensweise wäre dann nicht Beeichnung des Stoffes sondern die Überschrift "Gefährliche Eigenschaften" ---> hochentzündliche Flüssigkeit --> Beschreibung der gefährlichen Eigenschaften mit den H-Sätzen.
    Diese BA wäre dann für alle Stoffe / Gemische gültig, die diese Eigenschaften inne hätte. Ganz schlüssig ist mir das noch nicht. Was habe ich falsch verstanden oder habe ich das nur nicht komplett verstanden?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin,

    habe ich eigentlich genau so auf dem Schirm. Sammelbetriebsanweisung z.B. ätzende Reiniger und dann in der Betriebsanweisung "gilt für Produkt a,B,C usw., damit die Personen, die damit hantieren auch einen Bezug zwischen der sammel-BA und dem Produkt, mit dem sie umgehen, herstellen können.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Mick

    hat mir ein TAB auch so erzählt und ich praktiziere das mit einigen Waschmitteln. Er sagte lieber eine BA die sich die MA eventl. doch ab und zu mal anschauen als gaaanz viele die keiner beachtet.

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • ...Jetzt habe ich in einer Diskussion mitbekommen, dass ich nach neuem Recht die Möglichkeit erhalte nicht mehr die Stoffe zu beschreiben sondern die gefährlichen Eigenschaften. ...

    Das konnte man auch schon nach dem bisherigen Recht, allerdings hat diese Möglichkeit auch ihre Grenzen. Man könnte jetzt für jede gefährliche Eigenschaft eine BA erstellen und hätte alles erschlagen, so denkt man auf den ersten Blick. Dies würde aber bedeuten, dass der Arbeitnehmer eindeutig zuordnen kann, welche BA für seinen Stoff relevant ist/sind. Kann er das zweifelsfrei? Weiterhin würde dies auch bedeuten, dass z.B. die PSA bei gleicher gefährlicher Eigenschaft immer gleich ist und da habe ich schon so meine Zweifel. Man wird also immer eine Mischform wählen. Für einzelne Produkte wird es produktspezifische BA geben, für andere eine Sammel-BA. Meiner Meinung nach ist es auch relevant, welche Ausbildung der Anwender hat. Einem Chemiker oder Laboranten im Labor muss man doch nicht noch schriftlich geben, wie er mit der Salzsäure umzugehen hat, das setze ich als Fachwissen voraus. Daher kann ich dort relativ allgemein gehaltene Sammel-BA verwenden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo. seit 31.5.2015 ist ja die Übergangsfrist mit den Piktogrammen ausgelaufen. Ich habe alle unsere BA´s umgestellt. Frage an euch: Wir sind kein Hersteller von Gefahrstoffen, sondern nur Verbraucher. Alte Gebinde mit alten Piktogrammen dürfen noch verbraucht werden, oder?

    Gruß
    Stephan

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  • Hallo. seit 31.5.2015 ist ja die Übergangsfrist mit den Piktogrammen ausgelaufen. ...


    Nein, ist sie nicht. Auf den Gebinden gilt als Übergangsfrist der 1.6.2017. Bei Wasch- und Reinigungsmitteln in Portionsverpackungen gilt der 1.1.2016 und möglicherweise gibt es noch weitere Ausnahmen, das Chaos ist perfekt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Zusammen


    Hallo. seit 31.5.2015 ist ja die Übergangsfrist mit den Piktogrammen ausgelaufen. Ich habe alle unsere BA´s umgestellt. Frage an euch: Wir sind kein Hersteller von Gefahrstoffen, sondern nur Verbraucher. Alte Gebinde mit alten Piktogrammen dürfen noch verbraucht werden, oder?

    Gruß
    Stephan


    Vorsicht bei der Umstellung der Betriebsanweisungen.

    Richtig ist, dass keine Gemische neu hergestellt und mit den alten Symbolen etiketiert werden dürfen. Aber wie Tiefflieger richtig sagte, die bereits hergestellten Produkte dürfen noch 2 Jahre verkauft werden.

    Jetzt kommt das Problem:
    Auf den Betriebsanweisungen müssen die Symbole / Piktogramme der im Betrieb verwendeten Stoffe sein. Wenn also ein Reiniger mit den alten Symbolen verwendet wird, muss auch auf der BA das alte Symbol zu finden sein.
    Da ich mich darüber (Erfolglos) mit einem Auditor unterhalten habe, kenne ich die Problematik. :thumbdown:

    Man sollte also nicht zu früh umstellen

    Gruss aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

  • Das sehe ich jetzt nicht als Problem. es macht doch viel mehr Sinn, wenn auf der Betriebsanweisung auch die selben Symbole zu sehen sind, wie auf dem Produkt. Es ist ja nicht jeder Fachkraft für Arbeitssicherheit oder hat einen Gefahrstofflehrgang oder ein abgeschlossenes Chemiestudium.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin zusammen,

    bezüglich der Gefahrstoffsymbole ist das wohl wie so oft Ansichtssache.

    Bei unserem letzten Audit war man zufrieden damit, dass wir, immer da wo es möglich war (soll heißen: wo die Hersteller auch schon ihre SDB umgestellt hatten), unsere BA´s auch konsequent auf die neue Symbolik umgestellt hatten.

    Wenn man zwei Auditoren fragt, wird man wahrscheinlich drei Meinungen zum Thema bekommen. :D

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hi Zusammen,

    wichtig ist doch an der Stelle eines, das gerne vergessen wird:
    Die BA steht ja nicht für sich alleine im Raum sondern da gehört auch noch die entsprechende regelmäßige Unterweisung dazu.
    Gerade die Umstellung der Symbolik ist doch etwas, worauf man bei der Unterweisung dementsprchend hinweisen kann und muss.

    Und dann ist es auch zweitrangig, ob auf den Anweisungen beide Kennzeichnungen oder nur die neuen zu finden sind. Irgendwann muss man schlliesslich den Schritt zur neuen Kennzeichnung hin machen!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ....Auf den Betriebsanweisungen müssen die Symbole / Piktogramme der im Betrieb verwendeten Stoffe sein.


    Das steht wo?


    ....Da ich mich darüber (Erfolglos) mit einem Auditor unterhalten habe, kenne ich die Problematik. :thumbdown: ...


    Den Auditor hätte ich in die Wüste geschickt, er hat offensichtlich das System nicht verstanden. Es ist völlig irrelevant, welches Symbol auf dem Gebinde oder der BA klebt, die Gefährdung ist wichtig, egal ob nun EU oder GHS Systematik. An der Gefährdung ändert sich auch nichts, nur weil ein Stoff nach einem anderen System gekennzeichnet ist. Da bei Mischungen das GHS in der Regel schärfer kennzeichnet, kommt man darüber in der Regel sogar zu höheren Schutzmaßnahmen. Die Zuordnung Produkt zu BA erfolgt nicht über die Kennzeichnung sondern über den Produktnamen oder eine Artikelnummer.

    Ich habe noch eine gewaltige Menge an BA mit "alter" Kennzeichnung, einige mit Doppelkennzeichnung und die neuen werden nur noch nach GHS erstellt, sofern ich vom Lieferanten überhaupt ein entsprechendes SDB erhalte, denn auch da stößt man noch auf gewaltige Defizite. Selbst relativ große Hersteller haben noch nicht alle SDB umgestellt und ich werde mich hüten, die Kennzeichnung für diese Produkte selbst umzustellen. Wer es schneller haben möchte, möge mir die notwendige Personalkapazität zur Verfügung stellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Den Auditor hätte ich in die Wüste geschickt, er hat offensichtlich das System nicht verstanden. Es ist völlig irrelevant, welches Symbol auf dem Gebinde oder der BA klebt, die Gefährdung ist wichtig, egal ob nun EU oder GHS Systematik. An der Gefährdung ändert sich auch nichts, nur weil ein Stoff nach einem anderen System gekennzeichnet ist. Da bei Mischungen das GHS in der Regel schärfer kennzeichnet, kommt man darüber in der Regel sogar zu höheren Schutzmaßnahmen. Die Zuordnung Produkt zu BA erfolgt nicht über die Kennzeichnung sondern über den Produktnamen oder eine Artikelnummer.

    Guten Morgen,

    wenn man das so liest könnte man sich Deiner Meinung anschließen. Im zweiten Gedankengang komme ich aber zu der Überzeugung, dass man den Mitarbeitern/-innen damit keinen Gefallen tut. Mal davon ausgehend, dass evtl. Produktionshelfer oder -mitarbeiter oder auch Reinigungskräfte allein schon mit der alten Symbolik überfordert waren, könnte ich mir vorstellen, dass eine unterschiedliche Symbolik auf den Gebinden und der dazugehörigen Betriebsanweisung, eine noch größere Verwirrung bei den Betroffenen stiftet. Unterweisung hin oder her.

    Volle Zustimmung beim zweiten Absatz!!

    Ich habe das Problem 4 Kliniken und 7 Verwaltungseinheiten zu betreuen. Jeder hat seine eigenen Gefahrstoffe in gebrauch. Hier zu überwachen, ob die Lieferanten / Hersteller schon umgestellt haben oder nicht, ist kaum bis gar nicht möglich. Ich stelle zum Zeitpunkt X um. Zumindestens da wo ich es schon mit Unterstützung des Herstellers / Lieferanten kann.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo tiefflieger,


    Das steht wo?

    $14 der Gefahrstoffverordnung: Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,...

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Eine Kennzeichnung ist ja im Beispiel auf der BA genannt, sogar die aktuellere nach GHS.

    Ich habe über 4000 Stoffe in meinem System. Setze ich jetzt für die Überprüfung des SDB und Überarbeitung der BA, sowie Informationsbeschaffung zum Umgang usw. 1 Stunde/Stoff an, bin ich schon mal grob 2 Jahre beschäftigt, ohne andere Tätigkeiten. Dazu kommt dann noch, dass manche Stoffe nicht mehr verwendet werden, dafür aber neue hinzukommen. Weiterhin ändert der Gesetzgeber ja auch laufend an seinem System etwas, demnächst gibt es die 8. ATP zu GHS (neben einigen kleineren Korrekturen), dann ist z.B. auch Salpetersäure giftig. Ergebnisse aus REACH werden auch so manche Einstufung verändern, mein Arbeitsplatz ist in diesem Sinne noch einige Jahre gesichert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.