Werte Forumskolleginnen und -kollegen,
ich habe jetzt einen völlig neuen Aspekt im Köcher und möchte wissen, ob dieser zum Tragen kommt oder ob ich da (mal wieder) völlig auf dem Holzweg bin. Bisher habe ich Betriebsanweisungen zum Stoff oder Gemisch, bzw. bei völliger Übereinstimmung oder Gleichheit von mehreren Stoffen oder Gemischen (Sammelbetriebsanweisung) verfasst. Das können dann bei einer Betriebsanweisung für jeden Stoff / Gemisch schon mal ganz ganz viele werden.
Jetzt habe ich in einer Diskussion mitbekommen, dass ich nach neuem Recht die Möglichkeit erhalte nicht mehr die Stoffe zu beschreiben sondern die gefährlichen Eigenschaften.
Bespiel gefälligst: Aceton --> Gefahrstoffbezeichnung = Aceton.
Die neue Vorgehensweise wäre dann nicht Beeichnung des Stoffes sondern die Überschrift "Gefährliche Eigenschaften" ---> hochentzündliche Flüssigkeit --> Beschreibung der gefährlichen Eigenschaften mit den H-Sätzen.
Diese BA wäre dann für alle Stoffe / Gemische gültig, die diese Eigenschaften inne hätte. Ganz schlüssig ist mir das noch nicht. Was habe ich falsch verstanden oder habe ich das nur nicht komplett verstanden?