Beiträge von schmist

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Kollegen,

    ich hoffe erstmals, dass ich mein Thema richtig einsortiert habe. Wir haben ein neues Bolzenschweißgerät. Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung sind geschrieben. Kollegen sind speziell geschult. Jetzt stellt sich die Frage, ab wann benötigt man eine Schweißaufsicht bzw. Schweißfachmann.
    Ich würde sagen, die Kollegen, die extra beim Hersteller zur Unterweisung waren sind auf dem Gebiet Bolzenschweißen Fachmann. Oder sehe ich das falsch?

    Hallo Zusammen,

    im Jahr 2014 ist der Entwurf veröffentlicht worden. Wie sieht es nun mit der Rechtsgrundlage aus. Müssen Baustellen nach neuer ASR absofort eingerichtet werden. So richtig schlau werde ich aus den ganzen Kommentaren die man im WWW findet nicht. Wenn ich die ASR A5.2 jetzt schon einhalten muss, kann ich jede 2. Baustelle still legen.

    Gruß
    Stephan Schmidt

    Hallo Zusammen,

    hier erst mal der Ist Zustand:
    wir haben 4 Flurförderfahrzeuge. 3 im Lager einer im Wasserwerk. Regelmäßig fahren die Kollegen im Lager Ihre Fahrzeuge und die Kollegen im Wasserwerk transportieren mit ihrem Stapler. Darüber hinaus haben wir eine Lagerrufbereitschaft für alle Fälle im Störungsdienst. Diese fahren nicht regelmäßig mit dem Flurförderfahrzeug. Einer von unseren externen Ausbildern für den Umgang mit Flurförderfahrzeugen sagte letztens, dass monatlich eine praktische Unterweisung für Personen, die nicht regelmäßig den Umgang mit Flurförderfahrzeugen haben. Die Unterweisung soll 5 bis 6 Stunden monatlich stattfinden.

    Ich finde darüber nichts im Regelwerk. halbjährlich oder vierteljährlich kurze praktische Übungen mit dem Flurförderfahrzeug wären für mich akzeptabel. Alles andere ist nicht implementierbar.

    Habt Ihr ähnliche Aussagen irgendwo gehört?

    Gruß
    Stephan

    Mir würden erst schon mal die Rechtsgrundlagen reichen, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer verpflichtet ist Betriebsfremde zu erfassen hat.
    Mir fällt dazu nur der § 13 der Betriebssicherheitsverordnung ein. Dies gilt meiner Meinung nach für Fremdfirmen, die für uns auf unserem Gelände tätig werden.

    Bezüglich Evakuierung und Umgang mit Besuchern im Brandfall findet man nichts.

    Die Argumentation unserer Verantwortlichen Personen lautet: im Rathaus, Finanzamt registriert man sich ja auch nicht.

    Die von WIKI 16 genannten Punkte möchte ich ja gerne sicherstellen, aber mir fehlen die Rechtsgrundlagen.

    Gruß
    Stephan

    Hallo Sifa Kollegen,

    muss ein ARbeitgeber einen Steh-Sitz-Arbeitsplatz bereitstellen?

    In der Buchhaltung arbeiten die Kollegen meist zu 100 % im Sitzen. Bei der Jährlichen Begehung der Büroräume, bin ich von einer Kollegin angesprochen worden. Dies würde ich gerne klären.
    Im Gesetz steht nur, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Ergonomischen Arbeitsplatz zu stellen. Wie weitreichend ist dies. Reicht es aus, wenn der Arbeitgeber zentrale Druck und Kopierräume installiert, zu denen die Kollegen regelmäßig laufen müssen?

    Vielen Dank schon mal.

    Gruß
    Stephan

    Hallo SiFa Kollegen,

    ich treffe immer wieder auf Schränke, auf denen Materialien gelagert werden. Ich bin der Meinung, dass Überkopflagerung nur in Regalanlagen erlaubt ist. Allerdings fehlt mir die Rechtliche Grundlage hierzu. Weiß jemand wo dies noch mal genau geregelt ist?
    Oder liege ich hier Gänzlich falsch.


    Des weiteren habe ich folgendes zu klären. Ich möchte ein Besucherkonzept einführen. Hierzu soll ich der Geschäftsführung aufzeigen warum und wie gehen wir mit verschiedenen Besuchergruppen um

    1. Kurzzeitbesucher
    2. Fremdfirmen, die regelmäßig für uns tätig sind. (Gebäudereinigungsfirmen, Wirtschaftsprüfer
    3 Partnerfirmen

    Bei der Gruppe 1. wäre ich für eine Registrierung am Empfang. Dort wird der Besucher abgeholt und wieder hingebracht. (Vorteil, ich muss nicht zwingend eine Unterweisung durchführen (Brandfall, Stapler etc. pp.) Es ist immer jemand dabei
    Bei Gruppe 2 und 3. würde ich eine Unterweisung durchführen. Verhalten bei einem Brand oder sonstigen Evakuierungsgründen. Besondere Gefahren. ( Die Personen können sich frei im Unternehmen bewegen)

    Liebe Kollegen, wie seht ihr das? Derzeit kann hier jeder rein und raus wie er Lustig ist. Datensicherheit, Arbeitssicherheit etc. pp können im schlimmsten Fall darunter leiden. 8|

    Gruß
    Stephan

    Hallo Zusammen,

    bezüglich der Vorsorgekartei für Mitarbeiter, die mit krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffen arbeiten, hätte ich ein paar Fragen.

    Nach ArbMedVV müssen wir eine Vorsorgekartei führen warum und welche ArbMed. Untersuchungen durchgeführt wurden. Nach welcher Gesetzes Lage muss ein Verzeichnis geführt werden, wer mit welchem Gefahrstoff arbeitet.
    Die Perso möchte dies gerne Wissen. Alles Googlen hilft nicht, ich finde die Gesetzeslage nicht wieder.

    Welche Angaben gehören nach einer Gesetzeslage in eine Vorsorgekartei?

    Kann hier jemand mich kurz updaten?

    Grüße aus dem Sauerland

    Stephan

    Hallo. seit 31.5.2015 ist ja die Übergangsfrist mit den Piktogrammen ausgelaufen. Ich habe alle unsere BA´s umgestellt. Frage an euch: Wir sind kein Hersteller von Gefahrstoffen, sondern nur Verbraucher. Alte Gebinde mit alten Piktogrammen dürfen noch verbraucht werden, oder?

    Gruß
    Stephan

    vielen Dank, schon mal.

    genau darüber geht's jetzt. Fahrzeuge, die dem Bau der Straße angehören..... Ich denke mal es wird über ein klärendes Gespräch hinauslaufen.

    geht nicht anders :) ja das stimmt auch. Aber selbst jetzt stehe ich da etwas auf dem Schlauch.

    Mal sehen, dass ich schnellstens den Knoten daraus bekomme.


    Gruß aus dem Sauerland

    Hallo Kollegen,

    ich habe folgendes Problem mit dem Ordnungsamt. Wir sind ein Energieversorgungsunternehmen. Unsere Fahrzeuge: VW T5, Hubsteiger, Messwagen, Notstromgeneratoren sind alle mit Weiß Roten Reflektor Folie beklebt.

    Mit diesen Kennzeichnungen kann ich, nach meiner Meinung, Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn sie notwendig sind und ohne Gefahr für dritte. Z. B. Fahren und Halten in jede Richtung.

    In letzter Zeit mussten wir vermehrt unsere Notstromaggregate einsetzen um notwendige Wartungen an Stromstationen und Freileitungen unterbrechungsfrei durchzuführen. Dabei muss das Notstromaggregat nah bei den einzelnen Trafostationen stehen. Teilweise gegen die Fahrtrichtung oder im Halteverbot. Rettungsfahrzeuge etc. konnten ungehindert weiterfahren. Hier besteht das Problem mit dem Ordnungsamt. Es gab jedes mal eine Knolle. Diskussionen zwecklos. Es geht aber nicht anders. Es wird derzeit geprüft ob das ganze vor Gericht geklärt werden soll.

    Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar ?(


    Folgendes habe ich von der BG Bau:

    7.1 Kennzeichnung bei Inanspruchnahme von "Sonderrechten"

    Fahrzeuge, Baumaschinen und -geräte, die Sonderrechte im Sinne von § 35 (6) der StVO nutzen, müssen mit einer weiß-rot-weißen Sicherheitskennzeichnung versehen sein.

    Sie dürfen dann, sofern ihr Einsatz dies erfordert, auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten. Diese Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen werden.

    Die RSA 95 spezifiziert genauer, wie diese Sicherheitskennzeichnung auszusehen hat, wie groß sie sein muss und wo sie angebracht werden soll.

    * Die Sicherheitskennzeichnung muss an allen vertikalen Fahrzeugkanten angebracht sein.

    * Als Mindestfläche je Vorder und Rückseite sind insgesamt 8 Normflächen à 141 x 141 mm anzubringen. Diese 8 Normflächen können erforderlichenfalls noch mal in Einzelflächen unterteilt werden, wobei eine Einzelfläche nicht kleiner als 2 Normflächen sein darf. Fahrzeuge und Geräte, die auch quer zur Fahrtrichtung eingesetzt werden, müssen zusätzlich seitlich gekennzeichnet sein.

    * Für die Sicherheitskennzeichnung ist Folie Typ 2 (voll retroreflektierend) einzusetzen!

    Zusätzlich sollen diese Fahrzeuge, Baumaschinen und -geräte mit einer gelben Rundumleuchte ausgerüstet sein. Ist die Rundumleuchte nicht von allen Seiten sichtbar, muss eine zweite angebracht werden.

    Hallo Zusammen.

    Bei der Kleinstmengenregelung muss ich bei Versorgungsfahrten auf Baustellen min. den 2kg Feuerlöscher an Bord haben. Z.B. Unser Monteur liefert 50l Diesel zum Stromaggregat.

    Wie sieht das aus, wenn unsere Monteure einige Spraydosen, die alle samt Gefahrstoffe sind, im Fahrzeug mitführen. Diese werden zur Reinigung, Rostlösung, Markierfarbe etc. bei Ihren Wartungs und Instandhaltungsarbeiten benötigt.

    Welche Rechtsvorschrift greift hier? Ich liege damit in der Kleinstmengenregelung. Ich habe aber auch im Hinterkopf, dass hier eine Grenze bei 500ml pro Gefahrstoff galt. Liege ich da richtig? ?(


    Gruß aus dem Sauerland

    Stephan

    Hallo Kollegen,

    wir haben bei einem Kunden (Müllverbrennungsanlage) einen Versorungsschacht mit Zwangsbelüftung. Der Schacht wird in unregelmäßigen Abständen von uns begangen, um den Ölstand der 10KV Muffen zu kontrollieren.

    Der Zugang ist über eine Leiter ca 3 Meter Tief. Die Zugangsöffnung ist 1000 x 1000. Der Kunde Überwacht den Schacht nur über eine Brandmeldeanlage.

    Hierzu stellen sich mir 3 Fragen ?( :

    1. Muss ich den Schacht trotzdem auf Gase freimessen? (Eine Öffnung des Schachtes liegt in der Nähe der Fülleinrichtungen von Betriebsstoffen der Verbrennungsanlage wie z.B. Säuren. In dem Schacht wird die Luft abgesaugt. )

    2. Muss ich eine Schachtrettung (3 Bein) bereitlegen.

    3. Kann die Arbeit alleine durchgeführt werden. (Nach der Gefährdungsanalyse habe ich hier die direkte Gefahr des Absturzes von der fest montierten Leiter, sowie stolpern und stoßen. Bei der Gefahr "Gefährliche Gase" bin ich mir nicht sicher.

    Danke im Vorfeld

    Stephan