Jährliche Unterweisungen

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  • porcupine: Nur am Rande: Mein AG hat mit gegenüber immer noch Weisungsrecht und kann mir sehr wohl sagen, was ich zu tun und zu lassen habe.

    Aber der AG ist doch nicht weisungsbefugt gegenüber der SiFa hinsichtlich der Aufgaben als SiFa. Dann würde der AG (in Sachen Arbeitsschutz weit weniger "im Stoff" als die SiFa) dem von ihm beauftragten Experten (SiFa) die Anweisungen geben, was er zu tun und was zu lassen hat? Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das so stimmt.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Aber der AG ist doch nicht weisungsbefugt gegenüber der SiFa hinsichtlich der Aufgaben als SiFa. Dann würde der AG (in Sachen Arbeitsschutz weit weniger "im Stoff" als die SiFa) dem von ihm beauftragten Experten (SiFa) die Anweisungen geben, was er zu tun und was zu lassen hat? Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das so stimmt.

    Als Sifa bin ich beratend tätig ....und hier auch weisungsfrei
    Bei Aufgaben wie das durchführen der Unterweisungen oder besorgen von PSA kann mir mein Chef sehr wohl Anweisungen geben.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Als Sifa bin ich beratend tätig ....und hier auch weisungsfrei
    Bei Aufgaben wie das durchführen der Unterweisungen oder besorgen von PSA kann mir mein Chef sehr wohl Anweisungen geben.

    So kenne ich das auch.

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Als Sifa bin ich beratend tätig ....und hier auch weisungsfrei
    Bei Aufgaben wie das durchführen der Unterweisungen oder besorgen von PSA kann mir mein Chef sehr wohl Anweisungen geben.

    Danke für die Erklärung @kelte ...wieder was gelernt. :):thumbup:

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Hallo Zusammen,

    hier erst mal der Ist Zustand:
    wir haben 4 Flurförderfahrzeuge. 3 im Lager einer im Wasserwerk. Regelmäßig fahren die Kollegen im Lager Ihre Fahrzeuge und die Kollegen im Wasserwerk transportieren mit ihrem Stapler. Darüber hinaus haben wir eine Lagerrufbereitschaft für alle Fälle im Störungsdienst. Diese fahren nicht regelmäßig mit dem Flurförderfahrzeug. Einer von unseren externen Ausbildern für den Umgang mit Flurförderfahrzeugen sagte letztens, dass monatlich eine praktische Unterweisung für Personen, die nicht regelmäßig den Umgang mit Flurförderfahrzeugen haben. Die Unterweisung soll 5 bis 6 Stunden monatlich stattfinden.

    Ich finde darüber nichts im Regelwerk. halbjährlich oder vierteljährlich kurze praktische Übungen mit dem Flurförderfahrzeug wären für mich akzeptabel. Alles andere ist nicht implementierbar.

    Habt Ihr ähnliche Aussagen irgendwo gehört?

    Gruß
    Stephan

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  • Moin Stephan,

    Zitat von §12 ArbSchG

    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

    Du entscheidest über das "erforderlichenfalls" und kein externer Dienstleister, der am liebsten arbeitstäglich eine Schulung verkaufen möchte. Wenn Du feststellst, dass eine jährliche Unterweisung für Deine Leute im Bereitschaftsdienst nicht ausreicht, verkürzt Du das Intervall.

    Oder Du fängst anders herum an und unterweist in kürzeren Intervallen und verlängerst diese dann, wenn Du siehst, das die Halbwertzeit der Unterweisung recht hoch ist und Deine Jungs nach einem halben Jahr immer noch alles Relevante auf dem Schirm haben und ihren Stapler beherrschen.

    Eigentlich ganz einfach.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    vorgeschrieben ist die Erstunterweisung (Start der Tätigkeit), die jährliche Grundunterweisung (1x pro Jahr) und die anlassbezogene Unterweisung.

    Alles andere ist "nice-to-have".
    Ob es jetzt Sinn macht mehr zu unterweisen kann ein Aussenstehender nicht sagen. Nützlich, sicherlich.

    Doch warum macht ihr das nicht selber? Der erfahrene Kollege "Lagerleiter" könnte doch zwischendurch die Leute teachen, Probleme und Auffälligkeiten kann man durchsprechen, usw..
    Wenn jetzt einige Kollegen nur selten fahren, dann ran an die Maschine und vielleicht spielerisch einen Stapel umsetzen. Wie auch immer. Seit kreativ.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)