porcupine: Nur am Rande: Mein AG hat mit gegenüber immer noch Weisungsrecht und kann mir sehr wohl sagen, was ich zu tun und zu lassen habe.
Aber der AG ist doch nicht weisungsbefugt gegenüber der SiFa hinsichtlich der Aufgaben als SiFa. Dann würde der AG (in Sachen Arbeitsschutz weit weniger "im Stoff" als die SiFa) dem von ihm beauftragten Experten (SiFa) die Anweisungen geben, was er zu tun und was zu lassen hat? Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das so stimmt.