öffentliche Veranstaltung im Haus

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  • Hallo Leidensgenossen und -genossinnen,

    ich bin von unserer Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit gefragt worden, was diese hinsichtlich des Arbeitsschutzes bei einer hier bei uns im Haus durchzuführenden Kulturveranstaltung beachten müssen. Naja, dachte ich, das haben wir gleich. Da sind gar keine Mitarbeiter beteiligt, sodern nur Gäste und Künstler von "ausserhalb". Bei längerem nachdenken gab es doch einige Einfälle. Es sollen geliehene Kühlgeräte bzw. elektrische Arbeitsmittel betrieben werden, sowohl als auch eine Lichtorgel samt Musikanlage aufgebaut werden. Sogar eine Band wurde engagiert. Gibt es für öffentliche Veranstaltungenextra Prüfvorschriften für Veranstaltungstechnik? Womöglich gesonderte Anforderungen....?
    Wer kann mir da weiterhelfen? Was muss ich beachten? Ich denke doch, dass wir nicht selbst prüfen müssen, die Geräte aber ein gültiges Prüfsiegel und Prüfprotokoll haben müssen. Gilt das auch für Musikanlagen und elektrische Instrumente. Eine Band soll auftreten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hi,

    ich unterstelle einfach mal, dass Bryan Adams die DGUV-Vorschrift 3 nicht kennt und er auch keinen Qualitätsbeauftragten in seiner Crew hat. :)

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)


  • ich unterstelle einfach mal, dass Bryan Adams die DGUV-Vorschrift 3 nicht kennt und er auch keinen Qualitätsbeauftragten in seiner Crew hat. :)

    Ich dagegen denke, dass diese Aussage absolut falsch ist.

    Selbstverständlich ist heute eine größere Veranstaltung mit einem "Star" nicht ohne eine Reihe von Spezialisten denkbar.
    Brandschutz ist sehr groß geschrieben, die Rigger machen einen guten Job und schließlich ist auch die DGUV V3 dran.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Mick1204

    Die Vorbereitung bzw. Umsetzung einer Veranstaltung hängt im Wesentlichen von der Teilnehmerzahl ab.

    Beispiel:
    Ein Teilnehmer bis wenige Teilnehmer:
    Die Neue BetrSichV nimmt ausdrücklich Stellung zu Gefahren, denen unbeteiligte ausgesetzt sind. Wir müssen also nicht nur auf uns, eigene Mitarbeiter, Fremdfirmen und Prüfer achten, sondern auch auf Personen, die keinen Bezug zu unserem Arbeitsplatz haben.

    Mehr als 99 Gäste:
    Ein Bestuhlungsplan muss vorliegen und umgesetzt sein. Gefährdungsbeurteilungen und besondere Brandschutzoptionen.

    Mehrals 200 Gäste:
    Eine Veranstaltungsfachkraft muss anwesend sein. Eventuell Bühnenmeister.

    Als einfachen Einstieg für kleinere Veranstaltungen empfehle ich mal:
    "Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern"
    Ansonsten: VStättVO

    (Meine Angaben sind aus dem Gedächtnis, vielleicht sind die Zahlen nicht ganz korrekt.)

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Aus Erfahrung kann ich bestätigen, dass Bryan Adams, Samu Haber keine Plakette auf ihren Gitarren hatten.

    :whistling:


    Mit welcher Spannung werden die Stromgitarren betrieben? Dürfte ja auch relevant sein für die DGUV Vorschrift 3. Die Verstärker sind dann eine andere Baustelle.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    schönes Thema, sagt jetzt einer, der täglich auf 8 Bühnen mit "Leben" sehen kann und wo jeden Abend mind. 1x irgendein Programm ist. :thumbup:

    Wichtig noch:
    Die Teilnehmerzahl. Da gibt es eine magische Grenze von 100, deshalb werden gerne 99 TN genommen. Der Unterschied liegt dann im Beruf des Verantwortlichen: Die FAchkraft für Veranstaltungstechnik und der Meister dafür, der bei 100+ immer da sein muß.

    Alles schön überlegen. "Mal eben" ist da nicht. Das Spektrum geht vom Gebäude über Brandschutz, Fluchtwegen, Sonderbauten, ............, bis letztlich dahin, was alles mobil zusätzlich reinkommt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Morsche,

    bis auf einige Kommentare habe ich das erwartet. Es ist eine Kult(o)urveranstaltung in Speyer. Verschiedene Arbeitgeber in der City bieten unterschiedliche Themen an. Vernisagen (Bildausstellungen :rolleyes:) Liveveranstaltungen etc.
    Wir haben Graffittikünstler im Angebot (Sprayen im Freien) sowie eine Band und einen DJ. Das die Gitarren nicht geprüft werden müssen, lieber Frank, dürfte auch Dir als Verwaltungsmensch klar sein ( X(). Aber wie Tiefflieger schön beschreibt, die Verstärker und die Lichtanlagen wohl schon.


    Vielen Dank ersteinmal. Vielleicht kommt noch etwas mehr.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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  • Hallo,


    ich bin von unserer Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit gefragt worden, was diese hinsichtlich des Arbeitsschutzes bei einer hier bei uns im Haus durchzuführenden Kulturveranstaltung beachten müssen.

    Ich würde bei A anfangen und erst mal klären was dies für eine Veranstaltung
    im Detail ist und dann hinsichtlich eventueller Anwendung/Anforderungen/Zulässig-
    keit im Hinblick auf die MVStättVO (natürlich des jweiligen Bundeslandes) prüfen
    und dann usw..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Bei A anfangen ist immer gut. Einige Hinweise wurden schon gegeben. Es sollte genau aufgeteilt werden, worum und wo es geht. In Versammlungsstätte nach VStättVo. In RP gilt leider noch das Museumsstück, also fragen, ob alte VO oder MVStättVO. Dann wieviele Besucher im öffentlichen Bereich und ob Sicherheitskonzept erforderlich, dafür Bauamt fragen. Ich hätte in Speyer noch einen Kollegen Meister für Veranstaltungstechnik, der evtl. Helfen kann. Hier sind die notwendigen Fragen nicht zu beantworten...