Arbeits. bzw Wegeunfälle oder nicht??

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  • Hallo zusammen,

    ich habe eine spezielle Frage:

    Die DB-Gleise durchqueren unsere Werksgelände und wir haben auch kein offiziellen Bahnübergang. Der D -Zug Fährt einmal am Tag mit einer Geschwindigkeit von etwa 50-60km/h vorbei. Die Handwerker müssen
    Öfter zu der Produktionshalle auf der andere Seit, das heißt die sind gezwungen über die Gleiße zu laufen.

    Auch andere Mitarbeiter müssen des öfteren über die Gleiße laufen. Wir haben auf beiden Seiten des Werkes Parkplätze, mansche Mitarbeiter
    kommen Morgens zu Arbeit und parken gegenüber der Verwaltung und laufen so über die Gleise
    zu den Verwaltungsgebäuden.


    Sind die Mitarbeiter
    versichert, wenn die über die Gleise stolpern oder umknicken?


    Haben die Mitarbeiter wenn die Morgens über gleise laufen und umknicken
    ein recht auf Wegeunfall ?
    Zu Verdeutlichung habe ich eine Skizze hochgeladen.

    bin gespannt auf eure Meinung :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

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  • ...Die DB-Gleise durchqueren unsere Werksgelände und wir haben auch kein offiziellen Bahnübergang. Der D -Zug Fährt einmal am Tag mit einer Geschwindigkeit von etwa 50-60km/h vorbei. ...


    Wem gehören die Gleise? Diese sind ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Fährt da nur 1 Zug/Tag oder kommt da öfter mal ein Zug vorbei? Sind die Zeiten des Zugverkehrs immer gleich oder variieren diese?
    Ich würde versuchen mit dem Eigentümer der Gleise eine Lösung zu finden, die dann wohl in einem offiziellen Bahnübergang enden wird. Wie man diesen ausgestaltet und absichert ist dann auch abzustimmen.
    Einfach so über die Gleise stolpern geht meiner Meinung nach nicht, da dies keine geeigneten Verkehrswege für Fußgänger sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    die Frage ist etwas spitzfindig.

    Die Überquerung von Gleisen dürfte niemals ein direkter + offizieller Weg zur Arbeit sein. Das ist so, wie ein Fahrrad auf der Autobahn.
    Ich würde daher sagen: NEIN, kein Wegeunfall.

    Jede BG wird sicherlich einen Ermessensspielraum haben, wenn es um Begleichung von Schäden und um Regressansprüche geht. Hier würde ich direkt nachfragen. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, das die Antwort anders aussehen würde.
    Soweit ich weiss, ist das Betreten und überqueren von Gleisen nicht gestattet. Da gibt es soetwas wie "Eingriff in den Bahnverkehr". Die Bundespolizei sammelt dann normalerweise die Leute, die ganz geblieben sind ein. :D

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wenn die Gleise sich innerhalb des Werkgeländes befinden ist dies sehr wohl ein Arbeitsunfall/Wegeunfall. Kenne auch ein Werk bei dem Schienen der DB das Werkgelände durchqueren.Ein Bahnübergang muss dennoch für Fußgänger und Fahrzeuge vorhanden sein welcher auch entsprechend abgesichert/gekennzeichnet sein muss.Ansonsten müsste ein Verbot der Schienenüberquerung ausgesprochen werden.
    Gruß Martin

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  • Moin Martin,

    laut der Beschreibung gibt es "nur" Gleise und darauf auch Zugverkehr. Also keine Querung drüber/drunter oder etwas ähnliches. Das ist für mich kein offizieller Weg. Hier gehört eine saubere Trennung hin und mind. 1x ein "Fußgängerweg".

    Das heisst doch für mich: Ich kaufe ein Stück Land rechts und links der Autobahn. Damit habe ich mein Werksgelände und kann/darf kreuz und quer hüpfen? Im Fall der Fälle stehe ich ja gut da, ein Arbeitsunfall?
    Das verstehe ich nicht, sorry. ?(?(

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Mal andersrum--Wo steht geschrieben welchen Weg ich nehmen muss? Ein Stück gesunden Menschenverstand sollte man allerdings voraussetzen.Wenn es noch keinen Bahnübergang gibt sondern nur alleine die Gleise und das Schotterbett muss seitens der Geschäftsleitung schleunigst eine Bahnüberquerung in Absprache mit der DB her.Ansonsten hilft hier nur eine Untersagung der Überquerung, was aber auch im Betriebswirtschaftlichem Sinn zu Denken geben sollte. Trotz alledem bleibt es hier bei einem Wege/Arbeitsunfall.Hab dieses Thema schon durch mit dem TAB bei besagtem Werk welches ich kenne.
    Gruß Martin

  • ...Ansonsten müsste ein Verbot der Schienenüberquerung ausgesprochen werden.


    Das ist nicht explizit notwendig, da bereits gesetzlich geregelt, siehe unten.

    ...Da gibt es soetwas wie "Eingriff in den Bahnverkehr". ...


    Ja, §315 StGB

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Auf / An unserem Werksgelände verlaufen auch Gleise, allerdings ist hier immer ein Mitarbeiter der Bahn unterwegs mit Fahne usw. um abzusichern bei Schienenverkehr.
    Dieser ist aber mit dann max. geschätzten 10km/h unterwegs


    Wäre die frage ist das ganze 1 Grundstück od 2, getrennt durch eine Bahnstrecke. Oder ist die Bahnstrecke auf einem Grundstück und dient auch dem Lieferverkehr bei euch ?

    Ich würde auf Bauamt tippen die einem da helfen könnten.
    Wenn es als 2 getrennt Grundstücke läuft sehe ich auch keine Chance es als Arbeits- bzw Wegeunfall laufen zu lassen, aber ne Menge Arbeit die auf euch zukommt


    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

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  • Hallo zusammen,

    bei einen Unfall entscheiden nicht wir was für ein Unfall es ist, dass entscheidet die zuständige BG!!!!!!!!!!!!

    Wie ich das sehe nutzen die Mitarbeiter den Weg über die Gleise als Abkürzung zu ihren Arbeitsplatz und das ist wie schon bei einigen Beiträgen richtig beschrieben ein Eingriff in den Bahnverkehr und somit Strafbar. Es ist also die Überquerung der Gleise zu verbieten. Ihr könnt ja mal versuchen einen Gleisübergang bei der Bahn oder eurer GF zu beantragen!
    Viel Spass!!!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Alle Theorie und "Wenn" und "Aber".

    Es geht hier ja gar nicht um Recht haben und um Spitzfindigkeiten. Es geht um den Schutz der Kollegen vor Ort. Jeder der sich mit einem Zug anlegt, der verliehrt!

    (Für mich ein Unding, da knattert ein schneller D-Zug durch ein Werksgelände mit voller Geschwindigkeit..........)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ich sehe es ähnlich wie Waldmann, allerdings ist aufgrund Deiner Beschreibung die Ausgangslage nicht ganz klar. Mir stellt es sich so dar, dass eure Werksgrenze an der Bahntrasse endet und auf der anderen Seite wieder beginnt?!?!

    Wenn dem so ist, verlassen die MA faktisch den Werkbereich, wenn sie sich über die Gleise begeben und betreten ihn auf der anderen Seite wieder. Dementsprechenden würde tatsächlich der von tiefflieger angesprochene §315 StGB greifen, wonach ein Überqueren der Gleise schlichtweg verboten ist. Wie sich ein solcher Fall dann im Falle eines Falles darstellt wage ich hier nicht zu prognostizieren. Ich würde mich in jedem Fall mal mit der Genehmigungsakte und ggfls. mit dem Bahnbetreiber auseinandersetzen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Guten Morgen an alle,

    hierzu eine Gegenfrage "Warum sollte es sich nicht um einen Arbeits- oder Wegeunfall handeln?

    ganz einfach, weil weder ein Bhanübergang existiert , Beleuchtung noch irgenwelche Warnschilder vorhanden sind.

    Wäre die frage ist das ganze 1 Grundstück od 2, getrennt durch eine Bahnstrecke. Oder ist die Bahnstrecke auf einem Grundstück und dient auch dem Lieferverkehr bei euch ?

    es sind zwei getrente Grundstücke und die Bahn fährt mitten durch

    Wem gehören die Gleise? Diese sind ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Fährt da nur 1 Zug/Tag oder kommt da öfter mal ein Zug vorbei? Sind die Zeiten des Zugverkehrs immer gleich oder variieren diese?

    Ich würde versuchen mit dem Eigentümer der Gleise eine Lösung zu finden, die dann wohl in einem offiziellen Bahnübergang enden wird. Wie man diesen ausgestaltet und absichert ist dann auch abzustimmen.

    Einfach so über die Gleise stolpern geht meiner Meinung nach nicht, da dies keine geeigneten Verkehrswege für Fußgänger sind.

    die Gleise gehören der DB und die sind nicht vom Himmel gefallen, sondern exestieren vor der Gründung der Firma. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, die Grunstücke sind dazu gekauft worden,
    aber keine Gedanken oder Pläne über die Sicherheits der MA :cursing: :cursing:
    was ich beobachtet habe, fährt immer ein Zug/Tag vorbei ca 12:00 Uhr !


    aut der Beschreibung gibt es "nur" Gleise und darauf auch Zugverkehr. Also keine Querung drüber/drunter oder etwas ähnliches. Das ist für mich kein offizieller Weg. Hier gehört eine saubere Trennung hin und mind. 1x ein "Fußgängerweg".


    Das heisst doch für mich: Ich kaufe ein Stück Land rechts und links der Autobahn. Damit habe ich mein Werksgelände und kann/darf kreuz und quer hüpfen? Im Fall der Fälle stehe ich ja gut da, ein Arbeitsunfall?

    Das verstehe ich nicht, sorry. ?( ?(

    genau so ist es

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