Beiträge von modri1968

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    Hallo Zusammen,

























    Ich habe heute Endlich meine Praktikumsarbeit abgegeben, der
    heutige Datum war der letzte Termin




    ein Herzlichen Dank an alle die hier Info's zu Verfügung stellen und Fragen
    beantworten. :thumbup: :thumbup: :thumbup: weiter so...

    Hallo zusammen,








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    wir haben vor
    kurzem eine neue Strahlanlage angeschafft, die wurde seitens der
    Hersteller angeliefert, zusammen gebaut und in Betrieb genommen
    (Testbetrieb).
    Anweisung vom Betriebsleiter, soll ich ich
    als FASI bei der Abnahme dabei sein sowie, Projektleiter,
    Schlossermeister, Elektromeister und Hallenmeister.
    wir waren alle
    vor Ort, nur der Elektromeister nicht.
    Er meint, er baucht nicht
    dabei zu sein. Ich bin von Beruf auch Industriemeister Elektrotechnik
    und ich habe gelernt, der Elektrofachkraft ist für die Gesamte
    Maschinen im Betrieb Verantwortlich, also ist er auch bei Abnahme
    von neu Maschinen zwingend dabei.
    Oder sehe ich das falsch??
    was
    meint er ? wo kann ich nach lesen, welche Personen bei der Abnahme
    sein müssen??


    Gruß an alle

    Guten Morgen an alle,


    hierzu eine Gegenfrage "Warum sollte es sich nicht um einen Arbeits- oder Wegeunfall handeln?

    ganz einfach, weil weder ein Bhanübergang existiert , Beleuchtung noch irgenwelche Warnschilder vorhanden sind.

    Wäre die frage ist das ganze 1 Grundstück od 2, getrennt durch eine Bahnstrecke. Oder ist die Bahnstrecke auf einem Grundstück und dient auch dem Lieferverkehr bei euch ?

    es sind zwei getrente Grundstücke und die Bahn fährt mitten durch

    Wem gehören die Gleise? Diese sind ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Fährt da nur 1 Zug/Tag oder kommt da öfter mal ein Zug vorbei? Sind die Zeiten des Zugverkehrs immer gleich oder variieren diese?


    Ich würde versuchen mit dem Eigentümer der Gleise eine Lösung zu finden, die dann wohl in einem offiziellen Bahnübergang enden wird. Wie man diesen ausgestaltet und absichert ist dann auch abzustimmen.


    Einfach so über die Gleise stolpern geht meiner Meinung nach nicht, da dies keine geeigneten Verkehrswege für Fußgänger sind.

    die Gleise gehören der DB und die sind nicht vom Himmel gefallen, sondern exestieren vor der Gründung der Firma. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, die Grunstücke sind dazu gekauft worden,
    aber keine Gedanken oder Pläne über die Sicherheits der MA :cursing: :cursing:
    was ich beobachtet habe, fährt immer ein Zug/Tag vorbei ca 12:00 Uhr !



    genau so ist es

    Hallo zusammen,


    ich habe eine spezielle Frage:


    Die DB-Gleise durchqueren unsere Werksgelände und wir haben auch kein offiziellen Bahnübergang. Der D -Zug Fährt einmal am Tag mit einer Geschwindigkeit von etwa 50-60km/h vorbei. Die Handwerker müssen
    Öfter zu der Produktionshalle auf der andere Seit, das heißt die sind gezwungen über die Gleiße zu laufen.


    Auch andere Mitarbeiter müssen des öfteren über die Gleiße laufen. Wir haben auf beiden Seiten des Werkes Parkplätze, mansche Mitarbeiter
    kommen Morgens zu Arbeit und parken gegenüber der Verwaltung und laufen so über die Gleise
    zu den Verwaltungsgebäuden.



    Sind die Mitarbeiter
    versichert, wenn die über die Gleise stolpern oder umknicken?



    Haben die Mitarbeiter wenn die Morgens über gleise laufen und umknicken
    ein recht auf Wegeunfall ?
    Zu Verdeutlichung habe ich eine Skizze hochgeladen.


    bin gespannt auf eure Meinung :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

    Hallo zusammen,


    also, ich habe die ganze Gefährdungsbeurteilung was das Thema Ex-Schutz Betrift durchgelesen. Ich bin zu der Erkenntnis gekommen, ich komme um einen Lehrgang beim TÜV nicht drum herum :wacko: :wacko:
    Ein schönen Dank an alle :thumbup: :thumbup:

    Hallo
    zusammen,


    ich habe hier ein Thema, die mir seit Tagen Kopfschmerzen bereitet.


    Es geht um Prüfung Explosionsgefährdeter Anlagen. Wir haben solche Anlagen im
    Betrieb, und der VÜA- Prüfer will von mir die Prüfprotokolle gemäß Betr-SichV
    §14 und §15 haben.


    Die Firma die bei uns die Gefährdungsbeurteilung für solche Anlagen erstellt
    meinen, die können so ein Prüfung wie in Betr-SichV gefordert ist nicht
    durchführen.


    Jetzt die Frage: Lohnt es sich unseren Elektrikern zu diese Prüfung zu schulen
    und befähigen oder sollte man doch von Externen Firmen die Prüfung durchführen
    lassen??


    besonders wenn ich in die Verordnung lese ;, Die Verantwortung für die
    sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln, einschließlich der
    überwachungsbedürftigen Anlagen, liegt beim Arbeitgeber


    bzw. Betreiber.‘‘



    Für eure Hilfe
    und Antworten bedanke ich im Voraus


    Ich denke die Prüfer stellen sich die Frage : Hat der es versatnden oder nicht?


    und so wie Waldmann beschrieben hat, ist es ganz Ok...


    Gruß

    Hallo zusammen,,


    ich möchte mich hier kurz vorstellen, da ich seit August 20104 beruflich mit dem Thema Arbeitssicherheit, Betriebssicherheitsverordnung und verwandten Themen zu tun habe.


    Mein Name ist Drissi, bin 47 Jahre alt Verh. drei Kinder und beschäftige mich für die nächsten Jahre mit den bereits genannten Themengebieten. Ich arbeite in einem Familien Unternehmen der sich mit Metallverarbeitung beschäftigt und bin dort in der Technischen Anlagensicherheit und hoffe hier an einem interessanten Erfahrungsaustausch teilnehmen zu können.


    viele Größe
    Drissi