Hallo,
wo fängt Arbeitsschutz an, wo hört dieser auf?
Muss ein Arbeitgeber einen MA vor einem möglichen Angriff einer Wespe / Biene durch die Installation von Fliegengittern an den Fenstern schützen, weil der Kollege Allergiker ist? Ein MA will den AG dazu bringen eine solches zu installieren. Meiner Meinung muss der AG das nicht. Das hat mit der eigentlichen Tätigkeit (work related) nichts zu tun. Es wäre ein Gutsel vom AG für den MA. Nur wenn der AG damit anfängt, was folgt dann danach? Wir haben 800 Büros und 1300 MA. Was möchte dann der nächste?
Wie sieht das Haftungsmäßig aus? Kann der Arbeitgeber für solche Vorfälle haftbar gemacht werden, wenn der MA auf Grund, verursacht durch einen Bienenstich, eines allergischen Schocks ernsthaft erkrankt? Die BG zahlt auf jeden Fall. Soweit habe ich das schon mal ermittelt. Holt sich aber u. U. das Geld wieder. Dann vermutlich beim AG. Ist das möglich?