Killerbienen

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  • Hallo,

    wo fängt Arbeitsschutz an, wo hört dieser auf?
    Muss ein Arbeitgeber einen MA vor einem möglichen Angriff einer Wespe / Biene durch die Installation von Fliegengittern an den Fenstern schützen, weil der Kollege Allergiker ist? Ein MA will den AG dazu bringen eine solches zu installieren. Meiner Meinung muss der AG das nicht. Das hat mit der eigentlichen Tätigkeit (work related) nichts zu tun. Es wäre ein Gutsel vom AG für den MA. Nur wenn der AG damit anfängt, was folgt dann danach? Wir haben 800 Büros und 1300 MA. Was möchte dann der nächste?
    Wie sieht das Haftungsmäßig aus? Kann der Arbeitgeber für solche Vorfälle haftbar gemacht werden, wenn der MA auf Grund, verursacht durch einen Bienenstich, eines allergischen Schocks ernsthaft erkrankt? Die BG zahlt auf jeden Fall. Soweit habe ich das schon mal ermittelt. Holt sich aber u. U. das Geld wieder. Dann vermutlich beim AG. Ist das möglich?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    nach meiner Meinung muss man, Stiche oder Bisse von Tieren in der Gefährdungsbeurteilung beachten wenn diese Möglichkeit besteht.....

    denn Rest sagt Dir dann Deine Risikoanalyse

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin Mick,

    unabhängig von allen rechtlichen Vorgaben. Wir reden über eine Investition von knapp 20.--EUR. Wenn ich Akzeptanz im Arbeitsschutz erreichen will, mache ich auch mal solche Maßnahmen. In diesem Fall kann man ja zumindest noch eine gewisse Gefährdung ableiten, die zwar nichts mit der Arbeit zu tun hat, aber seis drum. Bei dem Heuschnupfengeplagten würde ich den Einbau eines Pollenfilters dann allerdinsg ablehnen. ;) Ich kaufe meinen Jungs auch mal eine Schicke Jacke von E&S, ohne dass eine tatsächliche Notwendigkeit bestehen würde. Die sind zwar auch im Winter mal draussen unterwegs, aber kommen ja nicht im T-Shirt zur Arbeit.

    Gruß Frank

    P.S. Komischer 01.04. Killerbienen, explodierende Tischtennisbälle, und jeder scheint es ernst zu meinen. :)

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ist der Raum klimatisiert?
    Wenn ja, dann hat man gefälligst das Fenster geschlossen zu halten.
    Wenn nein, dann sollte man überlegen wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich eine Biene/Wespe ins Büro verirrt. Wenn das Tier schon im Büro ist, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zusticht?
    Für mich ist die Wahrscheinlichkeit jeweils sehr gering und somit komme ich auch auf ein geringes Risiko, welches keine Maßnahmen erfordert.
    Sollte der Mitarbeiter Angst haben würde ich eher überlegen, ob ich ihm erlaube ein entsprechendes Fliegengitter am Fenster anzubringen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • P.S. Komischer 01.04. Killerbienen, explodierende Tischtennisbälle, und jeder scheint es ernst zu meinen.

    Mahlzeit Frank,

    nee ist leider todernst. Der Arbeitgeber weigert sich. Das hat mit dem eigentlichen Job nichts zu tun. Wenn ich ein Büro mit Fliegengittern ausstatte, muss ich alle anderen 800 Büros ebenfalls mit Fliegengitter ausstatten. Das ist bei uns im Haus so. Wenn einer ein Splitgerät (Klimagerät) bekommt, will der nächste es auch. Das gleiche bei Bürostühlen (dort ganz besonders schlimm).

    Hinsichtlich Deiner Tischtennisbälle musst Du auch beachten, dass wenn die Container übers Meer verschifft werden, dass die GGVSEB nicht gilt. Für den Transport auf der Straße gibt es eine Freistellung gem 1.1.3.2 (g)
    Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von: g. Gasen, die in zur Sportausübung vorgesehenen Bällen enthalten sind, und ......


    Schöne Ostern

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Sollte der Mitarbeiter Angst haben würde ich eher überlegen, ob ich ihm erlaube ein entsprechendes Fliegengitter am Fenster anzubringen.

    Hallo, Hallo.....das ist gut, das gefällt mir! :thumbup:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Moin,

    wie schützt sich dieser ängstliche Mitarbeiter denn in seinem sonstigen Leben? Er wird da sicherlich auch nicht in Imkerschutzkleidung herumlaufen.

    Ich kann den Arbeitgeber verstehen und würde tieffliegers Risikobetrachtung folgen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo liebe Mitstreiter!

    Wie immer ist auch dies ein Fall, der nicht einfach und pauschal beantwortet werden kann.

    -Auf der einen Seite steht die Biene/Wespe. Ist es ein Büro, in dem maximal eine Nockenwelle auftaucht oder werden hier auch Pralinen als Muster eingepackt und versandfertig gemacht? Befinden wir uns in einem Gebiet mit extremem Aufkommen von Stechinsekten?
    -Auf der anderen Seite sehe ich den Mitarbeiter, der als Allergiker extrem empfindlich ist oder "nur" eine Phobie hat.

    Arbeitsplätze von Personen, die in irgend einer Weise eingeschränkt sind, werden oft mit Zusatzgeräten oder sonstigen Besonderheiten ausgestattet.
    Ein Fliegengitter im Fenster ist ja eine sehr kleine Investition.
    Wenn eine besondere Tastatur für jemanden mit wenigen Fingern angeschafft wird, darf auch ein Insektengitter für einen hypersensiblen MA angeschafft werden.
    Dies ist kein Präsidenzfall. Hat nichts mit allgemeinen Forderungen zu tun.

    Zweiteilige Antwort:
    -Sagt die Gefährdungsbeurteilung aus, dass es ein besonderer Fall ist, ist ein Schutz durch Insektengitter angesagt.
    -Handelt es sich nur um übertriebene Forderungen eines MA, ist ihm die selbst bezahlte Installation eines Gitters zu genehmigen. Andere Ausstattungen wie Radio, Kühlschrank, Schreibtischleuchte, Heizlüfter, Ventilator, Kleiderständer werden in der Regel auch (stillschweigend) geduldet.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Zusammen,

    ich stimme da Flügelschraube zu. Wie immer Einzelfallbetrachtung und GB. Zunächst sollte der Mitarbeiter mal von seinem Allergiearzt einen Allergiepass mitbringen. Außerdem ist, wenn er ein starker Allergiker ist, das Mitführen von Antihistamin als Spritze Pflicht. Daher Werksarzt einschalten. Hat der Mitarbeiter dies nicht oder weigert er sich, so ist er vielleicht nur neurotisch und will Aufmerksamkeit. Ich habe in den letzten 5 Jahren zweimal Mitarbeiter mit allergischem Schock gehabt, von denen der zweite 7 Tage auf der Intensivstation lag. Der Notarzt vor Ort hat den in Minuten aufgeschwollenen Körper gesehen und alles was an Antiallergikum im Auto verstaut war in den Mann injiziert. Das hat ihm wahrscheinlich das Leben gerettet. Aber - das waren Arbeitsplätze im Freien (Bauarbeiter). Da genügt kein Fliegengitter. Was macht er, wenn sich eine Wespe aus dem Nachbarbüro verirrt? Was macht der Mann in seiner Freizeit draußen? Die BG sagt allgemeines Lebensrisiko. Allerdings wurden die Wespenstiche als Arbeitsunfall, zumindest bei Bauarbeitern, anerkannt.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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  • Hallo und guten Morgen,

    danke an Alle, die sich hiermit beschäftigt haben. Es ist wirklich nicht einfach.
    Bei einem Bauarbeiter oder Gärtner, die in aller Regelmäßigkeit von allen möglichen Getier belästigt werden, kann ich eine GBU verstehen. ist ja auch Pflicht --> hat ja auch etwas mit der Tätigkeit zu tun.

    Bei einem Büroarbeitsplatz, innerhalb eines Raumes, mit Bildschirmtätigkeit sehe ich die Biene / Wespe nicht als Bestandteil der Tätigkeit / des Arbeitsplatzes. Das würde ja ansonsten für alle Mitarbeiter gelten. Daher war ja auch meine Frage --> das Insekt ist in diesem Fall nicht Arbeitsplatz- oder Tätigkeitsbezogen --> muss ich dann eine GBU durchführen? Werksarzt sagt, die Allergie ist so gestaltet, dass durchaus eine lebensbedrohliche Situation daraus entstehen kann. Notfallset wird vom AN ständig mitgeführt. Im Alltag schützt sich der Mitarbeiter auch nicht besonders. Was passiert, wenn die Biene vom Flur durch die Tür aus ins Büro fliegt? Muss ich auch ein Fliegengitter in der Tür installlieren?
    Dann kann der AG bei einer GBU nicht gewinnen. Also selbst die VBG sagt, dass es keine gesetzliche Anforderung gibt, diesen Arbeitsplatz mit einem Fliegengitter auszustatten. Der AG weigert sich weiterhin beharrlich. Ich bin mal wieder gespalten. Ich möchte natürlich dem AN helfen..........

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick


  • Hallo Mick,

    das kommt ganz darauf an ....wo sich dieser Raum befindet und was außerhalb von dem dazu gehörigen Fenster ist.

    Ein Innenhofgarten......Bäume, Sträucher, Blumen und Rasenflächen....
    Das habe ich aber in anderen Büros auch. Das sind sog. Ausgleichsflächen. Das habe ich immer.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • ...Der AG weigert sich weiterhin beharrlich. Ich bin mal wieder gespalten. Ich möchte natürlich dem AN helfen.....

    Daher ja meine Empfehlung, dem AN zu genehmigen sein eigenes Fliegengitter anzubringen.
    Ich selbst reagiere auch allergisch auf Wespen, ohne einen entsprechenden Allergiepass oder Notfallset zu besitzen. Die Schwellung hält sich in der Regel in Grenzen, aber mein Kreislauf versagt. Einfach hinlegen, ein paar Minuten liegen bleiben, dann stabilisiert sich das ganze wieder.
    Vor meinem Bürofenster ist auch ein wenig Natur und im Sommer verirrt sich immer mal wieder eine Wespe durchs offene Fenster ins Büro. Diese wird vorsichtig hinausbugsiert, oder auch nur beobachtet. Im Zweifelsfall wird sie eben von einem Aktenberg erschlagen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nette Diskussion ... Sorry, aber der erste April ist vorbei. 8|

    Was macht der arme, gefährdete Mitarbeiter denn, wenn er "gesicherte Gebäude" verlässt? Schutzanzug tragen?
    Was machen die Mitarbeiter, wenn ihnen auf dem Nachhauseweg eine verzogene Möchtegern-Miniatur-Kampftöle in die ach so appetitliche Wade beissen will?
    Oder wenn ein Radfahrer glaubt, den Gehweg als Rennbahn nutzen zu müssen?

    Sorry, es ist doch definitiv nicht unsere Aufgabe, durch unsere Beurteilungen das allgemeine Lebensrisiko aufzufangen, sondern "nur" die arbeitsbedingten Gefährdungen zu betrachten und Vorschläge zu deren Minimierung zu machen, also Gefährdungen, die konkret durch die Tätigkeit entstehen, nicht Gefährdungen, die bei der Tätigkeit möglicherweise auftreten könnten. Innerer Zusammenhang ... klingelts?

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ja, SO!

    Du hast natürlich Recht. Darum geht es aber nicht immer. Deine Argumentation ist sachlich fachlich, vielleicht nicht unbedingt psychologisch?
    Ein kleines Beispiel ohne direkten Bezug:

    Es sterben zehn Mal soviel Menschen an Wespenstichen, wie an Hai-Attacken. Ergebnis:
    Es wird zehn Mal soviel Geld für Hai-Sperren ausgegeben wie für Wespenabwehr.

    Danke für Eure Beiträge
    Flügelschraube

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  • Hallo Flügelschraube,
    Ich weiss, das meine Antwort "psychologisch" nicht unbedingt korrekt ist.
    Die Ängste dieses Mitarbeiters sind, natürlich, mehr oder weniger real (aus der Erfahrung heraus eher weniger als mehr).

    Der Punkt ist nur: wo fangen wir an, wo hören wir auf, wo ziehen wir die Grenze ...

    Jedes Eingeständnis im Hinblick auf den Schutz vor dem "allgemeinen Lebensrisiko" führt zu weitergehenden Forderungen, weiteren Eingeständnissen ... (der hat XY bekommen, warum bekomme ich jetzt kein ZX?)
    Hier jetzt ist es die Angst vor Bienen, beim nächsten Mal die Pollenallergie, dann die Hausstauballergie ... und was kommt danach ... ?!

    Klar, ich muss die "Ängste" des Mitarbeiters in irgendeiner Form akzeptieren und angemessen darauf reagieren; ich muss aber auch dem Mitarbeiter klar machen, das es beim Arbeitsschutz klare Grenzen gibt und das der Arbeitgeber / Unternehmer nicht für alles und jedes verantwortlich ist und verantwortlich sein kann.

    Das Zugeständnis an eine Selbstmontage eines Fliegengitters sehe ich deshalb in Bezug auf mögliche "Forderungs-Folgen" bereits grenzwertig - was, wenn eine böse Wespe über den Flur aus dem Nachbarbüro herüberkommt? Fliegengitter auch an die Bürotür, oder sämtliche Fenster vergittern?

    Kein Jux, diese Diskussion gab es in einem mir bekannten Verwaltungsbetrieb real! - Folge: der Allergiker bekam ein Einzelbüro, die anderen Mitarbeiter waren sauer und haben dies den Kollegen deutlich spüren lassen, er hat dann nach einiger Zeit selbst gekündigt.

    Es ist eine Gratwanderung ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ja genauso, wie Safety-Officer argumentiert, haben wir in unserer Diskussion mit dem AG auch diskutiert. Die Biene im Büro gehört nicht zum Thema Arbeitsschutz, es sei denn der Mitarbeiter ist Gärtner oder ähnliches.......
    Auch die Selbstinstallation haben wir letztendlich nicht zugelassen. Das ist für den Mitarbeiter mit Sicherheit unbefriedigend, aber unabänderlich.Wie sagt der Ami: it's not workrelated. Damit war das Thema schon tot.

    Ich danke Allen für die sachlich und fachlich tolle Diskussion. So wünsch ich mir das öfters.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick