Hallo und guten Morgen,
wir haben Notausgänge, die über einen Schwenk-Türwächter "überwacht" werden. Zum Öffnen muss dieses Element nach rechts oder links weggedreht werden. Ich habe jetzt gehört, dass diese nicht mehr zulässig sind. Ist das Richtig?
Zulässig sind wohl nur noch die, die (manuell) mit Betätigen der Türklinke nach unten gedrückt werden. Ich habe dazu im Internet nichts gefunden.