Notausgänge

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  • Hallo und guten Morgen,

    wir haben Notausgänge, die über einen Schwenk-Türwächter "überwacht" werden. Zum Öffnen muss dieses Element nach rechts oder links weggedreht werden. Ich habe jetzt gehört, dass diese nicht mehr zulässig sind. Ist das Richtig?
    Zulässig sind wohl nur noch die, die (manuell) mit Betätigen der Türklinke nach unten gedrückt werden. Ich habe dazu im Internet nichts gefunden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin Mick,

    schau mal in die DGUV 208-010, da wirst Du fündig. KomNet hat da auch seine eigene Sicht der Dinge. Klick

    Gruß Frank

    Hallo Frank,

    mit der DGUV gehe ich konform. Die Hinweise in KomNet helfen hier leider nicht. Eine Brandschutztür als Notausgang ins Freie sehe ich nicht. Wer installiert denn Brandschutztüren ins Freie? Es sei denn benachbarte Gebäudeteile sind nicht weit genug entfernt. In Gebäudeecken kenne ich dieses.
    Gemäß DGUV sind die Schwenktürwächter nicht verboten aber auch nicht empfohlen. Soweit habe ich das verstanden. Ich danke Dir für den Hinweis.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Zitat

    Wer installiert denn Brandschutztüren ins Freie? Es sei denn benachbarte Gebäudeteile sind nicht weit genug entfernt


    und dann wenn jemand meint doch wäre ein Flucht- und Rettungsweg auf dem Gelände oder eine Durchfahrt für die Feuerwehr oder es kommt von oben/ unten eine Treppe welche ein Fluchtweg ist.

    :bremse:

  • Zitat

    und dann wenn jemand meint doch wäre ein Flucht- und Rettungsweg auf dem Gelände oder eine Durchfahrt für die Feuerwehr oder es kommt von oben/ unten eine Treppe welche ein Fluchtweg ist.

    Was möchte der Autor uns mit dieser Zeile sagen. Kannst Du das bitte erläutern?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Hallo Mick,

    die 16 Sekunden geben einem dann aber doch zu denken. Das ist ein gemittelter Wert. Wenn ich jetzt Kinder oder Senioren habe, geht der Wert nach oben. Im Brandfall reagieren Menschen auch nicht so wie bei einer Übung. Dann sollte man sich überlegen, wie viel Zeit man den Personen zugestehen will, bis sie den Schließmechanismus verstanden und korrekt betätigt haben. Der Brandrauch wartet leider nicht, bis ich alle Bedienungsanleitungen durchgelesen habe.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,

    habe ich wieder etwas überlesen? Was für 16 Sekunden? Auf die Informationen des ersten Links habe ich keinen Zugriff.
    Ich bin bei Dir. Ein Schwenk-Türwächter hat Nachteile. Ich wollte nur wissen, ob diese mittlerweile Verboten sind. Und das sind diese nicht. Es wird nur darauf hingewiesen, dass die Bedienung umständlicher ist, als bei einem EH-Türwächter.

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    Gruß Mick

  • Zitat von DGUV 208-010

    5 Handhabung der Verschlüsse

    Untersuchungen haben gezeigt, dass das Öffnen von Türen mit den verschiedenen Verschlüssen unterschiedliche Zeiten benötigt. Die Untersuchung wurde getrennt für die Personenkreise Berufstätige, Senioren und Kinder durchgeführt. Im Durchschnitt ergaben sich für das Verstehen des Verschluss prinzips und das manuelle Öffnen die folgenden Zeitdauern:

    • ca. 4 s für Türen mit Panikverschluss
    • ca. 8 s für Türen mit elektrischer Verriegelung
    • ca. 16 s für Türen mit Türwächter.

    Kinder und Senioren benötigen im Vergleich zu berufstätigen Personen eine längere Zeit. Aus diesen Untersuchungen ist abzuleiten, dass es erforderlich ist, Beschäftigte in der Handhabung elektrischer Türverschlüsse und Türwächter zu unterweisen. An Notausgangstüren, die auch von Kindern und Senioren benutzt werden, sollten Türwächter möglichst nicht eingesetzt werden.


    Ja, ich denke, Du hast etwas überlesen. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guten Abend Frank,

    Du magst ja Recht haben aber die Türwächter sind nun mal da. Die lassen sich ja nicht wegdiskutieren. Meine Frage war aber, sind Schwenkbare Türwächter verboten? Und nicht darf ich Türwachter installieren. Hintergrund der Frage ist, das in der einen oder anderen Klinik schwenkbare Türwächter installiert sind. Das wäre zu ändern, wenn diese verboten wären. Wenn das Ganze nur eine Empfehlung ist, dann bleiben diese. Ansonsten muss ich die Rentengelder Deiner Angestellten dafür ausgeben. Also die Frage war nicht nach einem nice to have sondern nach der Erfordernis aus einer gesetzlichen Anforderung.
    In einem öffentlichen Gebäude, wie eine REHA-Klinik sollten Kinder nicht ohne Ihre Eltern unterwegs sein, da ortsfremd. Kinder allein wissen eh nicht wie sie sich in einem Notfall verhalten sollen.
    Trotzdem Danke für den Hinweis.

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    Gruß Mick

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  • Hi MIck1204,
    ich kann Dir noch einen Auszug aus der Din aufzeigen:
    "Begriffe und technische Anforderungen aus der DIN EN 179 für Beschläge:
    Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde ermöglichen. Die Kraft zur Betätigung darf 70 N nicht übersteigen."

    Aber nachdem ich gelesen habe Reha und Ortsfremd:
    "Paniktüren nach DIN EN 1125 kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz. Die Besucher dieser Gebäude kennen die Funktionen der Fluchttüren nicht und müssen diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können. Hiervon sind beispielsweise Flughäfen, Einkaufszentren, Krankenhäuser, Kinos, Schulen oder öffentliche Verwaltungen betroffen." und diese kennt nur noch Stangengriffe und Druckstangen....

    Die GB und die Entscheidung kann Dir wohl keiner abnehmen...
    Arn.im
    Ggf. mal mit dem Brandschutzbeauftragten zusammensetzten, wie dieser es noch sieht.....

  • Hallo,

    Hallo und guten Morgen,
    wir haben Notausgänge, die über einen Schwenk-Türwächter "überwacht" werden. Zum Öffnen muss dieses Element nach rechts oder links weggedreht werden. Ich habe jetzt gehört, dass diese nicht mehr zulässig sind. Ist das Richtig?

    Die Normung dazu ist nicht neu, aktuell kann man Schwenk-Türwächter
    kaufen...ich gehe daher von einer Zulässigkeit aus.

    Am einfachsten und schnellsten, hier vielleicht mal nachfragen:
    https://www.gfs-online.com/de/fluchtwegsi…k-tuerwaechter/

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Michael,

    wir haben in einem Wohnheim eine Brandschutztür ins Freie, da sie auf einen Fluchtweg auf dem Dach mündet.
    In einer Kita sind Schwenk-Türwächter eingebaut.
    Ich lasse alles so, weil es in der Erstausrüstung vom Architekten sie gewollt war.

    VG Reinhard

    P.S. Reserviere dir unseren Dresdner Termin. 27.-28.11.

  • @reinhard.bock

    Guten Morgen,

    ich habe die dienstreise leider nicht genehmigt bekommen. Mein Limit für dieses Jahr ist ausgeschöpft..... ;(

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    Gruß Mick

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  • Manchmal ist auch ein wenig Eigeninitiative nicht verkehrt ;)

    Ich versteh, was Du sagen möchtest. Dafür reicht aber auch mein privates Budget nicht aus.
    Das erste was ich im ÖD gelernt haben, war die Zuständigkeit zu prüfen. Bin ich überhaupt zuständig.
    Das nächste war: gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen würst.....
    Man wird ruhiger. Und wenn ich nicht gefragt werde, sage ich auch nichts.....
    Als Selbständiger bin ich da schon wieder anders.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

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  • Im öffentlichen Dienst? :6:

    Jetzt übertreibst Du's aber Stephan.

    Ausnahmen bestätigen die Regel. ;)

    Ich besuche pro Jahr ca. 50% "eigene" Weiterbildungsveranstaltungen. Irgendwie muss man ja zusehen, dass das Finanzamt nicht zu viel Geld bekommt.
    Nur Dresden mit Rückreise am Wochenende ist recht ungünstig. Da fliegt ja fast nichts. Bahnanreise ist ja schon fast Folter, zumal ich erst letzte Woche wieder mit der Servicewüste Deutsche Bahn konfrontiert war. Das muss nicht sein und mit dem Auto ist es mir auch zu anstrengend.
    Vielleicht im nächsten Jahr dann irgendwo, wenn die finanzielle Unterstützung meiner Tochter nicht zu heftig ausfällt. Tokio ist schon sehr teuer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.