Dat is de burner: Vorbildlicher Umgang Brandschutz Trockner

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  • hallo Foristen,
    ich habe einen Trockner aufgrund überragender Wartung und Pflegeanleitung sowie der Einhaltung der Herstellerangaben aus dem Verkehr ziehen müssen.
    Es ist ein Beispiel in wie weit mit fremden Eigentum umgegangen wird oder im Umkehrschluß, wie muss bei den Angestellten selbst aussehen.
    Es handelt sich um eine Einrichtung, in der Menschen gepflegt und betreut werden.
    Ich überlasse dies Eurer eigenen Meinung. :thumbup:

    Beste GRüße
    Thomas

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  • Bist Du sicher, daß das Schimmel ist? Mir erscheint es gut möglich, daß da schlicht dunkelgraue Gewebe getrocknet wurden. Auch das Flusensieb sieht schon nach einer (!) Benutzung so aus. Deshalb muß man es ja auch nach jedem Gebrauch säubern, was hier wohl unterblieben ist.

    Aber das ist auch der Grund, warum ich privat Kleidung, Handtücher und alles andere aus Gewebe/Stoff nur in absoluten Notfällen in den Trockner gebe: Das Material wird mechanisch und thermisch stark beansprucht und verliert bei jedem Trockenvorgang Fasern. Die Lebensdauer der Kleidung, Handtücher usw. wird extrem verkürzt. Wer die Möglichkeit hat, eine Wäscheleine zu benutzen, ist damit besser bedient.

    Zurück zum Trockner: Der ist hygienisch sogar sinnvoll. Während bei modernen Waschmaschinen für den privaten Verbraucher auch bei 60°C Wäschen diese Temperaturen gar nicht mehr erreicht werden und Krankheitserreger überleben, ist die Temperatur im Trockner höher und die Krankheitserreger werden abgetötet. Was aber auch durch UV-Licht erreicht werden kann. Wer seine Wäsche in praller Sonne auf der Leine trocknet, tötet die Keime auch.

    Im gewerblichen Bereich sollte keimfreie Wäsche aber anders erreicht werden: Durch die Wahl eines geeignetes Waschmittels mit Bleichmitteln, die z. B. Wasserstoffperoxid freisetzen. Das vernichtet die Krankheitserreger schon bei geringen Waschtemperaturen.

    Ich weiß nicht, was mit teilgewerblich gemeint ist, ich vermute, es könnte um die Fremdenzimmervermietung in Privathäusern und ähnliche Gewerbe gehen. Und da würde ich tatsächlich schon zur Schonung der Wäsche und damit der Investitionen zum Verzicht auf einen Wäschetrockner raten.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • HAllo,

    würde auch sagen das es sich um getrocknetes Gewerbe der Wäsche handelt und nicht um schimmel.

    Des weiteren wie der vorredner schon fragte, mit welchem Recht nimmst du diesen aus dem Verkehr?

    Elektrische sehe ich nach den Fotos keine Gefahr zum stilllegen. Hyginisch ist eine streitfrage, da sich wahrscheinlich nicht um schimmel handelt sondern eher um mangelhafte reinigung des Gerätes.

    Grüße aus Neuwied

  • ...Ich überlasse dies Eurer eigenen Meinung. :thumbup:

    ...Ich Anweisung klar verständlich gehalten


    Ist sie wirklich klar und eindeutig? Ich lese dort: "Bitte vor und nach Benutzung, das Sieb so wie den Wasserbehälter kontrollieren, danke!"
    Welche Handlung ist damit vorgegeben? Kontrolle ist für mich ein Blick darauf, mehr nicht.
    Würde dort stehen: "Bitte nach Benutzung Flusensieb reinigen, weitere Schmutzanhaftungen am Gerät beseitigen und Wasserbehälter entleeren." Dann wäre die Anweisung deutlicher.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sorry,

    aber das ist für mich blinder Aktionismus. Ein Flusensieb sieht eben nun mal scnell so aus, wie es auf Deinem Bild aussieht. Den Wärmetauscher reinige ich zu Hause auch nicht nach jedem Trocknungsvorgang. In periodischen Abständen mache ich natürlich auch den sauber. Werfe mal eine Ladung schwarze Tennissocken in den Trockner und schaue Dir danach das Sieb und den Wärmetauscher an. :whistling:

    Du hast das Gerät aus dem verkehr gezogen, aber gleichzeitig eine Handlungsanleitung draufgeklebt zur weiteren Benutzung? Contradictio in adjecto wie a.r.ni sagen würde. Darüber hinaus sehe ich das ähnlich wie Tiefflieger. Wenn schon eine Handlungsanweisung, dann auch eine nachvollziehbare. Ansonsten kannst Du auch auf jedes Betriebsmittel einen Aufkleber anbringen "Gerät bitte in den vorgeschriebenen Intervallen nach den geltenden Bestimmungen prüfen und reinigen". ?(

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guten MOrgen Foristen,
    Ihr schreibt ich hätte den Hinweis angebracht: NEIN, das waren die Benutzer.

    Des Weisteren ist der Wärmetauscher alds heizelement elektrisch per Einschubkontakt angeschlossen und was nun gechrieben stand, war, dass der vermeintliche Schimmel kletschnasse Flusen gewesen sind, welche einen Kurzschluß auf den Kontakten verursacht haben.
    Zur Aufklärung: Es wurden triefend nasse Wäschestücke aus der Handwäsche in den Trockner geworfen.
    Die Nässe verteilte sich im gerät, dadurch die nassen restflusen im/am Wärmetauscher.

    Vielleicht hilft Euch das bei der Aufklärung.

    Morgendliche Grüße

    Thomas

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  • Hallo,


    Einhaltung der Herstellerangaben aus dem Verkehr ziehen müssen.

    ..... :Lach:

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • hallo simonschmeisser,
    wenn im Inneren des Trockners das Wasser steht und die stromführenden Kontakte des Heizelements feucht sind, dann ist das Gerät bis zur Sicherheitsüberprüfung aus dem Verkehr zu ziehen.
    Frage zu Deimen lachenden icon am Ende: Stellst Du eine Tauchsieder auch bis zur Kabeleinführung in den GRiff, ins Wasser oder nur so tief wie es in der Beschreibung steht.
    Aber ich möchte gerne dazu bitragen, dass der Grund des Ausser Betriebnehmens dargestellt wird. Sobald ich meine Info seitens des Herstellers erhalte werde ich Dir diese gerne zu senden.

    Nun so sei es, anscheinend ist die Botschaft mit dem richtigen Umgang nicht angekommen.

    Beste GRüße
    Thomas

  • Jeder Trockner beinhaltet eine gewisse IP Schutzklasse. Diese bezieht sich auf die Schutzart gegen äußere Einwirkungen, aber diese Schutzklasse kann nicht im Inneren des Gerätes gewährleistet werden.

  • Hallo,

    hallo simonschmeisser,
    Frage zu Deimen lachenden icon am Ende

    Sorry, ich finde es fragwürdig.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Durchaus kann man den Trockner auch als FASI bei Gefahr im Verzug außer Betrieb nehmen. Wenn Thomas dies so beurteilt hat, dann hat er auch das Recht dazu.Alles weitere ist mit dem nächsten Verantwortlichen/Vorgesetzten zu klären.
    Habe durchaus auch schon einige Dinge bei Gefahr im Verzug aus dem Verkehr gezogen/stillgesetzt. Kommt mir bitte jetzt nicht oberschlau und sagt definiere Gefahr im Verzug.
    Gruß Martin

  • Hallo,

    das ist auch unstrittig, nur es sollte doch auf einer vernünftigen
    und nachvollziehbaren Basis beruhen. Oder?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010