Teil A der Brandschutzordnung aushängen

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  • Hallo zusammen,

    hiermal meine Erstlingsfrage hier im Forum:

    der Teil A der Brandschutzordnung dient allen Personen in einem Gebäude zur Maßnahme ihres "Verhalten im Brandfall"

    Nun ist in unserem Haus eine rege Diskussion ausgebrochen, wo und wie oft der Teil A ausgehängt werden muss/ oder kann. Leider habe ich hierzu in keinem Regelwerk etwas gefunden.

    Wie sind da Eure Erfahrungen?

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  • Moin,

    der Teil sollte für alle Beschäftigten (und evtl. Fremde) ersichtlich sein.

    Wie schaffe ich das? Sicherlich nicht so, dass die BSO in einer Schublade verschwindet, sondern eher so, das sie an "markanten" Stellen ausgehängt wird. Wie wäre es im Bereich der Flucht- und Rettungspläne, sozusagen als Ergänzung? Das wäre ein Bezug aus der Praxis zum Thema "kann".

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo ThoKe57,

    wir haben in unserem Krankenhaus die BSO Teil A in alle Eingangsbereiche gehängt. Einen schönen Rahmen gewählt und sie wird zum Hingucker :thumbup:

    Grüße

    Michael

  • Hallo ThoKe57,

    dazu findest Du in der DIN 14096 im Anhang A eine Aussage:

    Zitat von 'DIN 14096

    In 6.1.4 ist nur allgemein gefordert, dass der Aushang gut sichtbar angebracht sein muss, weil es von den örtlichen Gegebenheiten abhängt, was als gut sichtbar anzusehen ist. Auf jeden Fall sollte eine Stelle ausgewählt werden, an der Personen häufig vorbeigehen oder sogar verweilen. Solche Stellen sind z. B. vorzugsweise Gebäudezugänge, Infobereiche, Hallen, Flure, Aufzüge, Treppenräume, Türnähe von Hotelzimmern oder Sitzungsräumen usw.

    Wenn jetzt z.B. bei euch mehrere Eingänge vorhanden sind reichen eventuell 5 Aushänge nicht aus, bei meinem Büro ist mehr als einer 100% übertrieben ;)
    Also nach DGUV Vorschrift 0 (ehemals BGV A0*) vorgehen und sinnvolle Plätze für den Aushang nach Bedarf wählen.

    Gruß
    Stephan

    *gesunder Menschenverstand

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • In der DGUV Vorschrift 1 heißt es:

    Zitat

    "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten."

    In der DIN 14096 findet sich

    Zitat

    5.3 Spezielle Situationen des Arbeitsumfeldes sind zu berücksichtigen, so dass es notwendig werden kann, für unterschiedliche Bereiche unterschiedliche Brandschutzordnungen bzw. arbeitsumfeldspezifische Ergänzungen zu erstellen.

    Zitat

    6.1.4 Als Aushang muss Teil A gut sichtbar angebracht sein (siehe hierzu auch die Erläuterungen in Anhang A mit dem Muster für den Aushang).
    Ein Aushang, der nicht mehr einwandfrei lesbar ist oder dessen Inhalt nicht mehr zutrifft, muss ersetzt werden.

    Und die Erläuterung im Anhang:

    Zitat

    In 6.1.4 ist nur allgemein gefordert, dass der Aushang gut sichtbar angebracht sein muss, weil es von den örtlichen Gegebenheiten abhängt, was als gut sichtbar anzusehen ist. Auf jeden Fall sollte eine Stelle ausgewählt werden, an der Personen häufig vorbeigehen oder sogar verweilen. Solche Stellen sind z. B. vorzugsweise Gebäudezugänge, Infobereiche, Hallen, Flure, Aufzüge, Treppenräume, Türnähe von Hotelzimmern oder Sitzungsräumen usw.

    Soweit ich das sehen kann ist da nirgendwo etwas über die Anzahl der Aushänge zu finden. So gesehen ist es wohl eine Ermessensfrage.

  • hallo Thoke57,
    warum wollt Ihr denn die regeln "Verhalten im Brandfall" aushängen?
    Habt Ihr keine Flucht- Rettungspläne ausgehängt.
    Dort müssten diese eigentlich enthalten sein.
    Ok, man kann diese nochmals aushängen, aber man könnte diese auch per Intranet jedem MA nachweislich zustellen.
    Ob dieser nun nicht auf die verhaltensregeln schaut oder nicht die Mails öffnet.
    Wir haben dies so geregelt, das wir deie Verhaltensregeln an jedem Gebäudezugang sichtbar abgebracht haben, auf den Flucht/Rettungsplänen ist es auch aufgeführt und dann auch für die Betriebsblinden per Intranet. Auf jeder Station befindet sich eine Akte mit Themen aus Brand- und Arbeitsschutz.

    Beste Grüße
    Thomas

  • Die Brandschutzordnung Teil A ist für alle Personen die sich in einem Gebäude aufhalten. Also muss ich auch dafür sorgen, dass diese von allen gelesen werden kann.
    Weiterhin besteht die Möglichkeit diese, bei Bedarf, in internationaler Sprache zu übersetzen.

    Wie kann ich das machen?

    Am besten in Komination mit den Flucht- und Rettungswegplänen als Einheit. Die F&R-Pläne im Format DIN A3 (Quer)die Brandschutzordnung sowie Verhalten bei Unfällen im Format DIN A4 (hoch) und schon hab ich das Problem gelöst. Alles in einem Aluminium-Rahmen mit Plexiglasabdeckung, bei Bedarf ist der Inhalt leicht zu wechseln. Übersichtlich und vor allem leserlich dargestellt. Zusätzlich kann man noch die Brandschutzordnung an markante Punkte aufhängen.

    So zumindestens habe ich das in unserem Krankenhaus (730 Betten) eingeführt und es wird auch von allen wahrgenommen.

    Des Weiteren besteht auch noch die Möglichkeit, das ganze direkt auf die F&R-Pläne direkt mitaufzudrucken. Nach meiner Meinung wird es aber dann etwas unübersichtlich.

    Wer will dem kann ich gerne mal ein Bild senden.


    Gruß

  • Hallo,

    nicht jedes Gebäude braucht F+R Pläne.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Guten Morgen Zusammen,
    ich handhabe das so, dass die BSO Teil A in den Teeküchen und Besprechungsräumen so wie im Treppenraum auf jeder Etage aufgehängt ist. Zusätzlich ist sie verkleinert auf den F&R-Plänen zu finden.
    Wie bereits mehrfach geschrieben, ist das von der Arbeitsstätte abhängig.
    Einen schönen Tag

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

  • Hallo,

    stimmt, ich wollte nur auf diesen Umstand hinweisen.
    Bei so manchem Foristen habe ich den Eindruck das die
    Brandsicherheit in einem Betrieb nur gewährleistet ist,
    wenn die ganze Latte vom BSB, über BMA, F+R Pläne,
    Feuerwehrpläne, Laufkarten etc. gewährleistet ist....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010