Hallo,
Ich hätt damal ne Frage .........
Mein Arbeitgeber betreibt in verschiedenen Gebäuden seine Geschäftsstellen. In einigen sind wir Eigentümer oder Miteigentümer. Hauptsächlich bei den Miteigentümergebäuden wurde nun von den Hausverwaltungen die Frage nach Rauchmeldern in den Geschäftsstellen gestellt. Nach LBO Saarland ( P46) sind Wohnräume mit RWM auszustatten.
Doch wie sieht das in gewerblich genutzten Räumen aus ? In neueren Bauauflagen werden diese nicht gefordert. Auch gibt es nur ab bestimmten Gebäudeklassen ein Brandschutzkonzept mit der Forderung nach einer BMA.
Selbst Nachfragen bei Baubehörden haben mich bisher nicht weiter gebracht.
Hat jemand von Euch eine Ahnungslos?
Ich weiß, RWM kosten nicht die Welt, dennoch stellt sich Frage, ja oder nein