Hallo Siimon, Hallo Bauco,
was ihr Schreibt dem kann ich nur etwas zustimmen. Simon, habe mich beim BBK umgesehen. Ich nehme mal an, dass du das Bundesamt für Bevölkerungsschutz meinst. Gerade mal ein paar Downloads gemacht und mich dort umgesehen.
Hab so ein leichtes Grinsen auf den Lippen
Ich hab mal hier was reinkopiert, frisch von der Seite des BBK, damit es sich abhebt ist es unterstrichen.
In Deutschland und in fast allen Ländern Europas erreichen Sie die
Feuerwehr und den Rettungsdienst kostenfrei über die Rufnummer 112 . Sie können diese Nummer auch mit einem Mobiltelefon (mit SIM-Karte) kostenfrei erreichen.
SO VERHALTEN SIE SICH RICHTIG!
1.
Sichern Sie, falls nötig, die Schadensstelle ab.
2.
Leisten Sie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
3.
Rufen Sie über 112 Hilfe herbei. 4. Zur Meldung gehören: [size=10]
U Wer ruft an?
[u]U Wo ist was geschehen?
[u]U Was ist geschehen?
[u]U Wie viele Verletzte?
[u]U Welcher Art sind die Verletzungen?
[u]U Warten Sie auf Rückfragen! [b][size=10][font='BundesSerif Bold,BundesSerif Bold'][size=10][font='BundesSerif Bold,BundesSerif Bold']
[u]5.
[size=10][u]Leisten Sie Erste Hilfe bis der Rettungsdienst eintrifft. Achten Sie gegebenenfalls darauf, dass Rettungskräfte eingewiesen werden, z. B. wenn eine Hausnummer schwer erkennbar ist.
[size=10]
[size=10][u]Auch das hier ist frisch von der Seite:
[size=10] [size=10]
Notruf 112
Hilfe holen! Helfen!
Wissen Sie sofort, was zu tun ist, wenn ein Notfall eintritt? Fühlen Sie sich gut vorbereitet?
Rettungsdienst oder Feuerwehr sind in der Regel nicht sofort zur Stelle, sondern müssen alarmiert werden. Was tun mit Verletzten? Wann war Ihr letzter
Erste-Hilfe-Kurs? Immer noch wissen viel zu wenige Erwachsene, was sie im Notfall tun sollen – und machen aus Angst gar nichts. Dabei sind der Notruf 112 und die Erste-Hilfe-Grundlagen lebensrettende Maßnahmen. Bereiten Sie sich vor und nehmen Sie nochmals an einem Erste-Hilfe-Kurs teil. Damit Sie wissen, was im Notfall zu tun ist.
Eine Nummer für den Notruf europaweit
In Deutschland und in ganz Europa erreichen Sie die Feuerwehr und den Rettungsdienst kostenfrei über die Rufnummer 112 , die Polizei über die Rufnummer
110. Sie können diese Nummern auch mit einem Mobiltelefon (mit SIM-Karte) kostenfrei erreichen.
So verhalten Sie sich richtig!
- Sichern Sie, falls nötig, die Schadensstelle ab.
- Leisten Sie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
- Rufen Sie über 112 Hilfe herbei.
-
Zur Meldung gehören:
[list]
- Wer ruft an?
- Wo ist was geschehen?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Verletzte?
- Welcher Art sind die Verletzungen?
- Warten Sie auf Rückfragen!
[*]Leisten Sie Erste Hilfe bis der Rettungsdienst eintrifft. Achten Sie gegebenenfalls darauf, dass Rettungskräfte eingewiesen werden, z. B. wenn
eine Hausnummer schwer erkennbar ist.
Viele Hilfsorganisationen bieten Erste-Hilfe-Kurse in Ihrer Nähe an. Dort lernen Sie, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen. Sie finden Ihren Ansprechpartner im Telefonbuch.
Download:
[list]
[*]Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen (PDF, 5MB)
Nur mal so zu dem was ihr geschrieben habt mit den entsprechenden Hinweisen. Jeder der im Rettungsdienst / Feuerwehr oder sonstiger Hilfsorganisation tätig ist, weiß wie wichtig es ist, dass der Anrufer seinen Namen nennt. Sicherlich kann ich niemand dazu zwingen, aber schon die Tatsache dass seine Telefonnummer beim Notruf übertragen wird, hilft auch etwas. Warum will der Anrufer nicht seinen Namen sagen, hat er was zu verbergen?
Auch der Hinweis zur DIN 14096 ist nur etwas hilfreichl, hier mal die Änderungshinweise:
[b]Änderungsvermerk:
Gegenüber DIN 14096-1:2000-01, DIN 14096-2:2000-01 und DIN 14096-3:2000-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normteile zusammengelegt; b) Anforderung der Prüfung mindestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person aufgenommen, um Brandschutzordnungen fachgerecht auf aktuellem Stand zu halten; c) Anforderungen und Kennzeichnung der Brandschutzordnung Teil A (Aushang) vollständig überarbeitet; d) Anforderungen an die Ausführung sowie Gliederung und Inhalt der Brandschutzordnungen Teil B und Teil C vollständig überarbeitet; e) Muster für die Brandschutzordnung Teil A (Aushang) aktualisiert; f) bei den Normativen Verweisungen DIN 476-1, DIN 4066, DIN 14034-1, DIN 14034-2, DIN 14034-3, DIN 14034-4, DIN 14034-5, DIN 14034-6, DIN 14090, DIN 14095, DIN 14096-1, DIN 14096-2, DIN 14096-3, DIN 30640, ISO 6309, GUV 0.7, VBG 125 sowie ArbStättV gestrichen und DIN 1451-3, DIN 14011, DIN EN ISO 216, DIN EN ISO 7010 sowie ASR A 1.3 aufgenommen; g) Inhalt und Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.
Hoffe euch sind die Sachen mit dem Hinweisen vom BBK aufgefallen und ihr habt es verstanden.
Damit will ich es mal belassen, mit meinen Hinweisen.
Gruß