Beiträge von BSB-Grisu

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    Flucht- & Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne müssen nach DIN in regelmäßigen Abständen durch Sachkundige geprüft/überprüft werden.

    Wer ist denn Sachkundig und dafür geeignet und darf es ausführen?

    Der Brandschutzbeauftragter mit abgeschlossener Ausbildung ?

    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Oder nur eine Personen die eine Ausbildung zum Erstellen von Flucht- & Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen gemacht hat?

    Finde in den entsprechenden Unterlagen keine geeigneten Hinweis /Verweis und Diskutiere zur Zeit heftig mit Kollegen.

    Gruß und frohes Arbeiten

    Hallo zusammen,

    bin auch schon lange mit der Frage beschäftigt, welches Programm. Es soll gut, leicht bedienbar und nicht zu hohe Kosten haben. Ganz wichtig die Daten müssen / sollen bei mir sein und nicht in einer Cloud.
    Kevox, absolut gutes Programm nur eben hat es auch seinen Preis. TIVAPp werde ich mal Testen, Eays to Insprect ebenso.
    Nehme gerne auch noch weitere Vorschläge und Testversionen an.

    Gruß, Lothar

    Hallo zusammen,

    alles schon in Arbeit und nachgefragt.
    Habe auch mittlerweile ein für mich gutes Ergebnis bekommen.
    In der DIN 14675 Ausgabe 1984 steht unter: Ziffer 4.5 Lageplan der Melder
    "Für jede Meldergruppe bzw. jeden Melderbereich ist ein Lageplan in unmittelbarer Nähe der Brandmeldezentrale zu hinterlegen."
    Ebenso konnte ich eine alte TAB aus dem Baujahr des Gebäude bzw. des Umbau finden.

    Die Forderungen sind klar berechtigt und werden auch von mir so vorangetrieben. Lediglich der Eigentümer will/wollte noch nicht so, da er der Meinung ist er habe für das Gebäude Bestandschutz. :)

    Ich Danke für die Unterstützung.

    Gruß

    Hallo Simon,

    die Gesetzlichen, Normativen und TAB Regelungen sind mir bekannt und werden auch angewendet. Es geht mir um die Frage: Seit wann (Jahr) sind die Laufkarten Pflicht?

    Meine in TAB von 1985 so was schon mal gelesen zu haben, ganz sicher bin ich mir aber nicht. Bei einem meiner früheren AG hatten wir aber schon FW-Laufkarten und das war 1990.

    Ist leider so, dass ein Kunde sehr uneinsichtig ist und gegen eine Auflage aus den GVS, SV weiterhin vorgehen will. Ich fordere ebenfalls die FW-Laufkarten für das ganze Gebäude.

    Hallo zusammen,

    bei uns ist die Diskussion entstanden, seit wann (Jahr) die Pflicht besteht Feuerwehr Laufkarten für Brandmeldeanlagen in Objekten zu erstellen.
    Habe zwar schon in einigen älteren Normen geschaut aber keine richtige Aussage gefunden.

    Hat jemand da einen Hinweis?

    Aus Gründen der Objektivität möchte ich meine Ergebnisse oder Meinung hier noch nicht kund tun.


    Danke.

    Mh Simon Schmeiser, ich zitiere mal aus dem Regelwerk:


    6 Fortbildung von Brandschutzbeauftragten

    Die Fachkunde eines Brandschutzbeauftragten muss den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entsprechen. Demnach ist für den Brandschutzbeauftragten eine regelmäßige Fortbildung notwendig und zur qualifizierten Aufgabenbewältigung erforderlich.
    Dazu muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Brandschutzbeauftragten die erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange ermöglichen. Fortbildungsthemen können sein:

    • themenbezogene Seminare zum anlagentechnischen, organisatorischen und baulichen Brandschutz
    • branchenbezogene Seminare zum Brandschutz
    • Spezialisierungsseminare (Explosionsschutz, Notfallmanagement, Katastrophenschutz, Räumung und Evakuierung, Luftfahrt, Bahn, usw.)
    • Seminare zu Kommunikation, Didaktik, Präsentation
    • Fachtagungen

    Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE à 45 Minuten zu besuchen. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.

    Vielen Dank für eure Tipps
    das Problem ist aber das ich nicht informiert werde von meinen Vorgesetzten , Erlaubnisscheine sind da für Unterweisungen ist auch gesorgt
    aber Ich muß das wissen das die Fremdfirmen vor Ort sind.
    Nun gut ich werde nochmals mit meinen Chef sprechen, die Idee mit dem Sicherheitsausweis werde ich mal anfragen.

    Danke

    Hallo schalker04,

    bei uns im Krankenhaus läuft das so wie bei den den anderen Vorschreiber auch so. Wir versenden schon bei den Ausschreibungen die Betrioebsordnung für Fremdfirmen,die Baustellenordnung usw. Die Firmen bebkommen für die Arbeiten einen Erlaubnisschein für Heiß- und sonstige Staubbildende Arbeiten ausgetsellt, je nach Bedarf über einen gewissen Zeitraum. Und nur mit diesem Schein ist die Firma berechtigt Arbeiten auszuführen, sowie die enstprechenden Meldegruppen / Einzelmelder abzuschalten. Sollte es von Seitens des AN zu einer Auslösung der BMA kommen und es entsteht ein Kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr, so werden die Kosten 1:1 weitergeleitet. Steht alles so in der Fremdfirmen- sowie Baustellenordnung.
    Natürlich mach ich auch Kontrollen, die Firmen bzw. der Vorarbeiter wird vor Ort nochmals von mir eingewiesen. Meist wird das in Form einer Begehung gemacht.
    Feuerlöscher oder Löschdecke müssen die Firmen selbst mitbringen.
    Und wer sich trotz allem nicht an die Vorgaben hält, ja dafür sind die Türen da. Dann geht eben der oder die Handwerker.
    Allerdings müssen alle verantwortlichen in einem Krankenhaus auch zusammenarbeiten und Informationen weiter geben. Ich als BSB unterstehe der GF und Arbeite mit der Haustechnik sehr eng zusammen. Alle Baustellen im Haus sind mir Bekannt.

    Moin,

    sehe das genauso wie a.r.ni Löschdecken sind von Laien in meinen Augen nicht sicher einsetzbar. Je nach Größe der Löschdecken ist das Handling nicht so einfach. Vielfach werden / wurden im geschäftlichen Bereich Löschdecken von 2*2m eingesetzt, schon an dieser Größe ist von Laien ein sicheres Handling nicht zu gewährleisten.
    Selbst ausgebildete "Profis" tun sich mit ner Löschdecke (2*2m) schwer.
    Die Stiftung Warentest hat Löschdecken im Januar getestet, von 16 getesteten erfüllten 13 nicht die Anforderungen an die Norm EN 1869.

    Bei uns sind die Löschdecken alle Entsorgt worden und wurden durch Feuerlöscher ersetzt.

    Hallo Siimon, Hallo Bauco,

    was ihr Schreibt dem kann ich nur etwas zustimmen. Simon, habe mich beim BBK umgesehen. Ich nehme mal an, dass du das Bundesamt für Bevölkerungsschutz meinst. Gerade mal ein paar Downloads gemacht und mich dort umgesehen.

    Hab so ein leichtes Grinsen auf den Lippen :)

    Ich hab mal hier was reinkopiert, frisch von der Seite des BBK, damit es sich abhebt ist es unterstrichen.


    In Deutschland und in fast allen Ländern Europas erreichen Sie die
    Feuerwehr und den Rettungsdienst kostenfrei über die Rufnummer 112 . Sie können diese Nummer auch mit einem Mobiltelefon (mit SIM-Karte) kostenfrei erreichen.

    SO VERHALTEN SIE SICH RICHTIG!

    1.
    Sichern Sie, falls nötig, die Schadensstelle ab.

    2.
    Leisten Sie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

    3.
    Rufen Sie über 112 Hilfe herbei.
    4. Zur Meldung gehören: [size=10]
    U Wer ruft an?
    [u]U Wo ist was geschehen?
    [u]U Was ist geschehen?
    [u]U Wie viele Verletzte?
    [u]U Welcher Art sind die Verletzungen?
    [u]U Warten Sie auf Rückfragen! [b][size=10][font='BundesSerif Bold,BundesSerif Bold'][size=10][font='BundesSerif Bold,BundesSerif Bold']
    [u]5.

    [size=10][u]Leisten Sie Erste Hilfe bis der Rettungsdienst eintrifft. Achten Sie gegebenenfalls darauf, dass Rettungskräfte eingewiesen werden, z. B. wenn eine Hausnummer schwer erkennbar ist.
    [size=10]
    [size=10][u]Auch das hier ist frisch von der Seite:
    [size=10] [size=10]
    Notruf 112


    Hilfe holen! Helfen!

    Wissen Sie sofort, was zu tun ist, wenn ein Notfall eintritt? Fühlen Sie sich gut vorbereitet?
    Rettungsdienst oder Feuerwehr sind in der Regel nicht sofort zur Stelle, sondern müssen alarmiert werden. Was tun mit Verletzten? Wann war Ihr letzter
    Erste-Hilfe-Kurs? Immer noch wissen viel zu wenige Erwachsene, was sie im Notfall tun sollen – und machen aus Angst gar nichts. Dabei sind der Notruf 112 und die Erste-Hilfe-Grundlagen lebensrettende Maßnahmen. Bereiten Sie sich vor und nehmen Sie nochmals an einem Erste-Hilfe-Kurs teil. Damit Sie wissen, was im Notfall zu tun ist.
    Eine Nummer für den Notruf europaweit

    In Deutschland und in ganz Europa erreichen Sie die Feuerwehr und den Rettungsdienst kostenfrei über die Rufnummer 112 , die Polizei über die Rufnummer
    110. Sie können diese Nummern auch mit einem Mobiltelefon (mit SIM-Karte) kostenfrei erreichen.
    So verhalten Sie sich richtig!

    • Sichern Sie, falls nötig, die Schadensstelle ab.
    • Leisten Sie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
    • Rufen Sie über 112 Hilfe herbei.

    • Zur Meldung gehören:

      [list]

    • Wer ruft an?
    • Wo ist was geschehen?
    • Was ist geschehen?
    • Wie viele Verletzte?
    • Welcher Art sind die Verletzungen?
    • Warten Sie auf Rückfragen!


    [*]Leisten Sie Erste Hilfe bis der Rettungsdienst eintrifft. Achten Sie gegebenenfalls darauf, dass Rettungskräfte eingewiesen werden, z. B. wenn
    eine Hausnummer schwer erkennbar ist.
    Viele Hilfsorganisationen bieten Erste-Hilfe-Kurse in Ihrer Nähe an. Dort lernen Sie, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen. Sie finden Ihren Ansprechpartner im Telefonbuch.
    Download:


    [list]
    [*]Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen (PDF, 5MB)
    Nur mal so zu dem was ihr geschrieben habt mit den entsprechenden Hinweisen. Jeder der im Rettungsdienst / Feuerwehr oder sonstiger Hilfsorganisation tätig ist, weiß wie wichtig es ist, dass der Anrufer seinen Namen nennt. Sicherlich kann ich niemand dazu zwingen, aber schon die Tatsache dass seine Telefonnummer beim Notruf übertragen wird, hilft auch etwas. Warum will der Anrufer nicht seinen Namen sagen, hat er was zu verbergen?
    Auch der Hinweis zur DIN 14096 ist nur etwas hilfreichl, hier mal die Änderungshinweise:
    [b]Änderungsvermerk:
    Gegenüber DIN 14096-1:2000-01, DIN 14096-2:2000-01 und DIN 14096-3:2000-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normteile zusammengelegt; b) Anforderung der Prüfung mindestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person aufgenommen, um Brandschutzordnungen fachgerecht auf aktuellem Stand zu halten; c) Anforderungen und Kennzeichnung der Brandschutzordnung Teil A (Aushang) vollständig überarbeitet; d) Anforderungen an die Ausführung sowie Gliederung und Inhalt der Brandschutzordnungen Teil B und Teil C vollständig überarbeitet; e) Muster für die Brandschutzordnung Teil A (Aushang) aktualisiert; f) bei den Normativen Verweisungen DIN 476-1, DIN 4066, DIN 14034-1, DIN 14034-2, DIN 14034-3, DIN 14034-4, DIN 14034-5, DIN 14034-6, DIN 14090, DIN 14095, DIN 14096-1, DIN 14096-2, DIN 14096-3, DIN 30640, ISO 6309, GUV 0.7, VBG 125 sowie ArbStättV gestrichen und DIN 1451-3, DIN 14011, DIN EN ISO 216, DIN EN ISO 7010 sowie ASR A 1.3 aufgenommen; g) Inhalt und Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.

    Hoffe euch sind die Sachen mit dem Hinweisen vom BBK aufgefallen und ihr habt es verstanden.
    Damit will ich es mal belassen, mit meinen Hinweisen.

    Gruß

    Hallo Simon,

    so hatte ich es ja auch beschrieben und stimme dir zu.

    Kann bei den fünf W von dir nur nicht so ganz zustimmen.

    Sicherlich gibt es abweichenungen je nachdem was für einen Notruf ich Absetze (Feuer/Unfall/Erkrankung etc.) doch das W für Wer meldet bzw. ist am Tlefon, ist schon sehr wichtig und auch Bestandteil des Abfrageschema von Einsatzsachbearbeitern. Das W für Wie / Wieviel bezieht sich auf Wie ist die Lage / Wieviele Verletzte. Das von dir zitierte W für Welche Gefahren ist defintiv nicht dabei, denn hier geht es um Welche Art von Verletzungen / Erkrankungen liegen vor. Wie will ein Laie einschätzen welche Gefahr von einer brennenden Mülltonne ausgeht, die am Haus steht.

    Dass der Anrufer seinen Namen sagen soll / muss, hat sein Gründe. Für evtl. spätere Ermittlungen der Polizei oder auch einfach für Danksagung o. ä.

    Ein Einsatzsachbearbeiter wird sich auch nicht genau an das Abfrageschema in der Reihenfolge halten, sondern diese Fragen (W) in sein Schema einfliesen lassen. Wenig erlebt, dass ein Anrufer sich genau an die Vorgaben gehalten hat oder losgeprasselt hat, im Gegenteil man musste immer sehr sehr viel Fragen.

    Aber noch viel wichtiger als der Aushang, ist eine Unterweisung in den Unterkünften für das dort eingesetzte Personal (SB) aber auch für die Bewohner.

    Verhalten im Brandfall und Brandschutzordnung Teil A, in verschiedenen Sprachen Eigentlich eine gute Sache und Idee.

    Aber ein paar Sachen machen mich doch stutzig und darüber mach ich mir Gedanken.

    Nur vier W statt fünf W?

    WER, WO, WAS, WIE / Wieviele und WARTEN sind die Fragen / Antworten die gestellt werden. Besonders das WER ist wichtig, hier kann es sonst schon zu Verwechselungen kommen ausserdem ist es von Vorteil den Namen des Anrufers zu kennen. Als ehemaliger Einsatzsachbearbeiter weiß ich von was ich schreibe.

    Ebenso warum wurde das grüne Piktogramm gewählt, wo doch in der Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 das Piktogramm in rot dargestellt ist. Ebenso kann man nach meiner Meinung die Vorlagen nicht einfach so verwenden. Oder sind in allen Einrichtungen die gleichen Brandschutztechnischen Einrichtungen (Wandhydranten ja/nein) vorhanden. Kann von jedem Telefon in dern Einrichtungen ohne weiteres der Notruf 112/110 gewählt werden, oder muss 0 / # erst gedrückt werden.

    Wie gesagt eine gute Sache, mit noch ein paar Änderungen und dann evtl. die Möglichkeit gegeben das ganze für die jeweiligen Einrichtungen anzupassen.

    Wie schon die Vorschreiber auf die Verschiedenen Regelwerke usw. hinweisen ist auch alles soweit richtig. Nur es steht eben nirgendwo "wie lange" und "wer" den erlaubnisschein austellen darf.

    Daher muss das Ausstellen von Erlaubnisscheinen für Heißarbeiten innerbetrieblich klar geregelt sein. Es kommt auch immer auf den Betrieb / Baustelle sowie auf die auszuführenden Arbeiten an.

    Bei uns werden für langfristige Baumaßnahmen die Erlaubnisscheine für maximal vier Wochen ausgestellt. Hat aber auch damit zu tun, dass bei uns der / die "Erlaubnisscheine für Heiß- und sonstige Staubbildenden Arbeiten" heißen und wir diese auch dazu Nutzen einzelne Brandmelder / Linie abzuschalten. Somit haben wir einen schriftlichen Beweis warum wieso und für wen die Brandmelder in Revisionschaltung waren. Damit auch der zeitliche Rahmen / Aufwand für das Ausstellen übersichtlich ist kann bis max. vier Wochen ausgestellt werden. Geht mittlerweile alles per PC, Vorlage erstellt und auch diese wird immer wieder Aktuelle gehalten, zur Zeit Version 5.0. Kontrollen während der Baumaßnahmen finden Regelmäßig statt, besonders bei Heißarbeiten, bei Verstößen gegen die Auflagen oder Gefahr im Verzug werden die Arbeiten eingestellt. Was nützt mir das wenn ich die ausführenden Arbeiter täglich in meinem Büro sehe, dafür die Baustelle aber nur alle paar Tage / Wochen. Verlängert werden bei uns keine sondern immer neue ausgestellt.

    Vertrauen ist gut, KOntrolle ist besser. :)

    Wozu bestehen denn die Bedenken beim Einsatz von Wahndhydranten?

    Dass sich der/die Nutzer/in beim Einsatz verletzt oder, dass er/sie zu großen Schaden anrichtet?

    Es gibt Wandhydranten nach DIN vom Typ S und F, also zur Selbsthilfe und für den Einsatz der Feuerwehr, letzteres hat ja auch was mitd er Wasserlieferung zu tun. Dann noch der Unterschied zwischen Formstabilen und Feuerwehrschläuchen. Wobei nach meiner Meinung die erstgenannten die besten sind, auch von der länge (15m, 20m oder 30m) und Handhabung, das ganze mit einer Löschdüse oder Strahlrohr versehen. Wobei ich auch wieerum die Löschdüse am praktischen finde.

    Wandhydranten werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von Seiten der BAA oder Feuerwehr gefordert und müssen dementsprechend eingebaut werden. Auch ein Sachverständiger für Vorbeugenden Brandschutz wird dies bei der Erstellung seines Brandschutzkonzeptes mit einplanen. Durch den Einbau von Wandhydranten Typ F, kann ich auf dre anderen Seite wieder einige Löschmitteleinheiten bei dern Feuerlöschern einsparen.

    In den Unterweisungen kann ich als BSB sowohl die Theorie wie auch die praktische Übung machen, hat aber auch mit der Anzahl der Teilnehmer zu tun. Wir machen es im Rahmen der praktischen Unterweisung mit den Feuerlöschern gemeinsam. Tipp hierzu: Wer den BSB Lehrgang bei VDS macht oder gemacht hat, weiß von was ich schreibe. Als BSB muss ich natütlich die zu Unterweisenden auch auf die evtl. Gefahren (Rauch, Hitze, Strom etc. soiwe übertiebenes Heldentum) hinweisen. Sowie einige Tipps zum Einsatz gebebn. Denke schon, dass jeder in der Lage sein sollte einen Wandhydranten zu bedienen. Kann nur aus eigener Erfahrung der letzten 35 Jahren schreiben. Dort wo ein Wandhydrant von "Amateuren" Eingesetzt wurde hat er seine Wirkung nicht verfehlt. Genrell sag ich ja zu den Wandhydranten sowohl zum Eigenschutz aber auch für den Einsatz der Feuerwehr. Ich erspare mir das oftmalige schwierige Verlegen von Schlauchleitungen in Treppenhäuser. Bei uns im Haus sind teilweise Wandhydranten in den Vorräumen von Stationen aber in den Stationen verbaut, bisher hatten wir nirgendwo Probleme und ja wir haben auch eine Pyschiatrie. Alle Schläuche (Formstabil & Faltschläuche) sind auf Schlauchhaspel und können mühelos abgerollt werden.
    was das Thema wartung angeht. Ja sie müssen jährlich gewartet werden gegenüber den Feuerlöschern ein kleiner Nachteil, den man aber doch verschmerzen kann.

    Am Ende zählt doch eigentlich nur eins: Was ist mir ein guter Brandschutz (SB) wert? Und wenn ein Wandhydrant in seinem Leben, einmal dazu beigetragen hat ein Menschenleben zu Retten oder einen großen Schaden verhindert hat, dann hat er sich mehr wie bezahlt gemacht.


    In diesem Sinne, vertraut mehr auf die Technik aber auch darauf dass Laien sie benutzen können. Wir als BSB usw. müssen es können, also zeigen wir es den anderen auch un erklären es, damit diese es auch können.


    Gruß

    Die Brandschutzordnung Teil A ist für alle Personen die sich in einem Gebäude aufhalten. Also muss ich auch dafür sorgen, dass diese von allen gelesen werden kann.
    Weiterhin besteht die Möglichkeit diese, bei Bedarf, in internationaler Sprache zu übersetzen.

    Wie kann ich das machen?

    Am besten in Komination mit den Flucht- und Rettungswegplänen als Einheit. Die F&R-Pläne im Format DIN A3 (Quer)die Brandschutzordnung sowie Verhalten bei Unfällen im Format DIN A4 (hoch) und schon hab ich das Problem gelöst. Alles in einem Aluminium-Rahmen mit Plexiglasabdeckung, bei Bedarf ist der Inhalt leicht zu wechseln. Übersichtlich und vor allem leserlich dargestellt. Zusätzlich kann man noch die Brandschutzordnung an markante Punkte aufhängen.

    So zumindestens habe ich das in unserem Krankenhaus (730 Betten) eingeführt und es wird auch von allen wahrgenommen.

    Des Weiteren besteht auch noch die Möglichkeit, das ganze direkt auf die F&R-Pläne direkt mitaufzudrucken. Nach meiner Meinung wird es aber dann etwas unübersichtlich.

    Wer will dem kann ich gerne mal ein Bild senden.


    Gruß

    Hallo Simon,

    so sehe ich das auch. Werde den Weg mit der BA und dem VB nehmen.
    Sehe von den Automaten keine große Gefahr. Und dazu kommt auch, was ist den in öffentlichen Bereichen (Bahnhof, Flughafen usw.)
    Wollte ja auch nur mal so die Einschätzung von anderen habne.

    Gruß

    Lothar

    Hallo Forumsgemeinde,

    Will mal eure Meinung bzw. Einschätzung zu folgender Thematik hören.

    Im Eingangsbereich (Halle mit Verbindungsflur) eines Krankenhauses soll je ein Getränke- & Scnackautomat aufgestellt werden.

    Der Bereich wird mit Brandmelder (BMA nach DIN) überwacht, ebenso ist dieser Bereich komplett besprinklert. Die Breite des Flures an einem Standort beträgt so ca. 5m, es handelt sich nicht um einen notwendigen Flur. Zusätzlich ist dort noch die Rezeption eingegleidert die 24h besetzt ist.

    Die rechnerische Brandlast der Automaten liegt bei 712 / 943 MJ bzw. 197 / 261 kWh.

    Aus organisatorischen Gründen müssen / sollen die Automaten im dortigen Bereich gestellt werden.

    Wie sieht denn eure Einschätzung dazu aus, Zulassen oder?

    Freu mich auf ernstgemeinte fachliche Antworten.


    Gruß

    Hallo,

    eigentlich eine gute Sache, die Kosten für die Batterie dürfte auch nicht so hoch sein. Und da stellt sich immer noch die Frage: Was ist mir mein Leben bzw. das meiner Angehörigen sowie meine Wohnung / Haus wert?

    Wenn ich unterwegs bin, kann ich beim Alarm auch von Unterwegs handeln bzw. weiß, dass etwas bei mir zuhause ist und kann somit Reagieren.


    Gruß