Hallo Zusammen,
wie oft muss die DGUV V2 aktualisiert werden? Jährlich ? bei Änderung der Mitarbeiterzahlen ? oder welche Regel / Grundsätze gibt es hier.
In der DGUV V2 steht unter §2 (5) - Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu legen. Kann man hieraus ableiten, dass die Berechnung jährlich gemacht werden muss. Was wenn sich die Beschäftigungszahlen nicht oder nur unwesentlich ändern ?
Wie sind hier Eure Erfahrungen ?