Wie oft muss die DGUV V2 aktualisert bzw. neu berechnet werden ?

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  • Hallo Zusammen,

    wie oft muss die DGUV V2 aktualisiert werden? Jährlich ? bei Änderung der Mitarbeiterzahlen ? oder welche Regel / Grundsätze gibt es hier.

    In der DGUV V2 steht unter §2 (5) - Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu legen. Kann man hieraus ableiten, dass die Berechnung jährlich gemacht werden muss. Was wenn sich die Beschäftigungszahlen nicht oder nur unwesentlich ändern ?

    Wie sind hier Eure Erfahrungen ?

    Einen erfolgreichen Tag wünscht

    ans2611 [*]


    *Es kommt nicht so sehr darauf an woher der Wind weht, sondern wie man seine Segel setzt*

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  • Mahlzeit,

    wir machen das 1x pro Jahr (Hochschule).

    Die Zahl der MA bleibt bis auf +/- 3 irgenwie konstant, der Leerkörper ( :D ) wird immer voller und die Zahl der Studenten und Hilfskräfte wechselt sich auch ab. Da steigt keiner durch.
    Ergo, die Personalabteilung und die entsprechenden Fachbereiche werden zu Anfang des Wintersemesters abgefragt.

    In einem Wirtschaftsbetrieb mag das einfacher sein: Kurzer Anruf beim Personalbüre und man hat es schon.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Grüß Dich,

    wenn Du keine große Fluktuation hast, dann hast Du konstante Durchschnittszahlen, deshalb musst Du auch nicht jedes Jahr neu berechnen.

    ... zumindest nicht den Anteil der Grundbetreuung.
    Was die betriebsspezifische Betreuung betrifft, dann kann sich das anlassbezogen ändern ...

    Da ich die Berechnung der Regelbetreuung als GefB ansehe und für diese eine mindestens jährliche Überprüfung empfohlen wird, sollte demnach auch die Berechnung der Regelbetreuung mindestens jährlich erfolgen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ich habe es in meinen Verträgen so verankert, dass der AG sich verpflichtet mit zum 30.09. des jeweiligen Jahres den Stand der MA zu nennnen. Somit wird die Grundbetreuung von mir für das darauffolgende Jahr angepasst. Entweder + oder -.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • Jens eins vorab: es ist nicht persönlich gemeint sondern nur zum Thema.

    Ich würde mich als AG nicht verpflichten, dass ich Dir zu einem Stichtag eine Zahl liefere, aus der Du dann die Betreuungszeit errechnest. Du bekommst von mir eine durchschnittliche Anzahl Beschäftigter genannt und den Bedarf der Grundbetreuung, denn der ergibt sich aus der DGUV V2 und nicht aus einer Berechnung meiner SiFa. Du darfst mich aber gerne beraten. :thumbup:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Zitat

    Ich würde mich als AG nicht verpflichten, dass ich Dir zu einem Stichtag eine Zahl liefere, aus der Du dann die Betreuungszeit errechnest.


    Dies scheint aber gängige Praxis zu sein, dass der AG dazu verpflichtet wird per Vertrag dies mitzuteilen.

    :bremse:

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