Hallo Zusammen,
erst mal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Mittlerweile sind wir folgendermaßen vorgegangen.
Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung.
Ergebnis = geringe Gefährdung und allgemeine Schutzmaßnahmen sind ausreichend. (Siehe auch Leitfaden Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung - BG ETEM)
Somit auch kein Verzeichnis nach GefStoff notwendig.
Das Lot wird mittlerweile auch nur noch in wenigen Einzelfällen eingesetzt.
Danke noch mal ...........