Kennzeichnung von Flaschen mit Kühlschmiermittel

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  • Hallo,

    bei einer Begehung ist die Frage nach Kennzeichnung von Flaschen mit Kühlschmiermitteln aufgetaucht. Es geht hier um die kleinen Flaschen, die die Mitarbeiter an den konventionellen Dreh- und Fräsmaschinen am Arbeitsplatz haben. Die Flaschen können nicht mit Trinkflaschen verwechselt werden, da andere Form und lange Metallspitze um Abstand zum Werkstück zu haben. Dennoch die Frage Kennzeichnung ?


    Besten Dank für die Antorten schon jetzt mal.

    ans2611

    Einen erfolgreichen Tag wünscht

    ans2611 [*]


    *Es kommt nicht so sehr darauf an woher der Wind weht, sondern wie man seine Segel setzt*

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  • moin moin,

    auf jeden Fall kennzeichnen. GefstoffV § 8 Abs. 2: "(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass1. alle verwendeten Stoffe und Zubereitungen identifizierbar sind,
    2. gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer <<Kennzeichnung>> versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält; vorzugsweise ist eine <<Kennzeichnung>> zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder nach den Übergangsvorschriften dieser Verordnung der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG entspricht,
    ..........."

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Auf der Flasche sollte zumindest drauf stehen, was drin ist, also Kühlschmierstoff xy.
    Handelt es sich dabei um einen kennzeichnungspflichtigen Stoff nach Gefahrstoffrecht, muss man die entsprechende Kennzeichnung und Etikettierung durchführen. Im Zweifelsfalle so wie das Originalgebinde kennzeichnen. Ich gehe davon aus, dass die meisten Kühlschmierstoffe ohne Kennzeichnung auskommen oder das Ausrufezeichen (GHS07) sowie Fisch und Baum (GHS09) tragen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Schließe mich meinen Vorrednern an. Bepper drauf, Gefahrstoffbepper draufm wenns gefährlich ist.
    Alles andere geht nicht.
    Die müssen ja nicht mal unbedingt nachleuchtend sein. Besorg dir die (natürlich aktuellen) zum Ausdrucken, breites Tesa drüber und gut ist. Und dann natürlich in bestimmten Zeiträumen auf Les- und Erkennbarkeit überprüfen.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Schließe mich meinen Vorrednern an. Bepper drauf, Gefahrstoffbepper draufm wenns gefährlich ist.
    Alles andere geht nicht.
    Die müssen ja nicht mal unbedingt nachleuchtend sein. Besorg dir die (natürlich aktuellen) zum Ausdrucken, breites Tesa drüber und gut ist. Und dann natürlich in bestimmten Zeiträumen auf Les- und Erkennbarkeit überprüfen.
    Mike

    Naja, wenn langfristig immer ein Stoff in der Flasche ist, lohnt es sich vielleicht eine vernünftige dauerhafte Kennzeichnung anzubringen.
    Es gibt die Einzelsymbole fertig zu kaufen als Aufkleber aus Folie (z.B. Polyester). Es gibt auch Vordrucke mit der roten Raute, die dann mit dem Etikettendrucker (Thermotransferdrucker) mit nötigen Infos / Symbolen ergänzt werden können.

    Mein Tipp: Im Arbeitsumfeld immer noch mal ein klares Klebe-Laminat drüber machen. Das erhöht die Lebensdauer, vor allem gegen Abrieb, erheblich.

    Problematisch wird das Ganze meines Erachtens, wenn das Originalgebinde unter Umständen schon etwas älter ist und noch nach GefStoffV gekennzeichnet ist (ich weiß ja nicht wie hoch der Durchsatz ist). Ich würde für neue Kennzeichnungen nämlich nur noch GHS verwenden. (Das ist ja vom Gesetzgeber eigentlich auch so vorgesehen, "eigentlich" weil ich immer noch ständig GefStoffV-Kennzeichnungen zu Gesicht bekomme).

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  • ...Ich würde für neue Kennzeichnungen nämlich nur noch GHS verwenden. (Das ist ja vom Gesetzgeber eigentlich auch so vorgesehen, "eigentlich" weil ich immer noch ständig GefStoffV-Kennzeichnungen zu Gesicht bekomme).


    Bei Kühlschmierstoffen handelt es sich üblicherweise um Mischungen und für diese gilt noch die bisher bekannte EU-Kennzeichnung. Nach GHS darf schon gekennzeichnet werden, muss aber nicht und viele Hersteller werden dies aus gutem Grund auch nicht machen. Die Übergangsfrist endet am 1.6.2015 und selbst dann dürfen "alte" Verpackungen noch weitere 2 Jahre vertrieben werden. Noch hat man bei Mischungen keinen Rechtsanspruch auf GHS Kennzeichnung oder entsprechende Informationen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ... um die Antworten der Kollegen zu ergänzen:
    die Anforderungen an die Kennzeichnung (Art und Umfang) sind in der TRGS 201 Nr. 4.3 aufgeführt ... (mehr Aufwand, als ich bislang für meine Unternehmen gefordert habe ;( )

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    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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