Notausgangsbeleuchtung

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  • Guten Tag,

    heute teilte mir der Kollege, der die Alt-Weiber Feier (Karneval in Düsseldorf) bei uns organisiert mit, dass in dem Raum
    wo die Feier stattfindet (ca. 250 Personen werden erwartet) für einen Auftritt jegliche Beleuchtung (auch die Notausgangsbeleuchtung)
    für ca. 15 min ausgeschaltet wird - also komplette Dunkelheit.

    Ich sagte zwar sofort, dass Notausgänge immer beleuchtet sein müssen, würde aber gerne wissen wie ihr dazu steht.


    Gruß


    Willi

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  • Hallo Willi 123,
    nach EN 50172 sind diese Anlagen so zu konzipieren dass auch bei Stromausfall die Leuchten funktionieren. Das heißt gegenüber dem Veranstalter: Geht nicht. Sicherheit geht vor....
    Viel Spass bei den Diskussionen.
    Rainer

  • Strafgesetzbuch:

    § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich 1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht
    oder
    2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer absichtlich oder wissentlich 1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt
    oder
    2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

    Ich denke, das reicht, oder? ;)

    Darüber hinaus, existieren entsprechende Vorschriften aus dem Bauordnungsrecht oder lokale/ kommunale Verordnungen für die Durchführung von solchen Veranstaltungen. Du schreibst, dass es sich um bis zu 250 Personen handeln kann. Somit muss das Objekt eine Zulassung als Versammlungsstätte haben (mehr als 200 Personen). Das kann bei der Personenanzahl auch bedeuten, dass Auflagen durch die Brandschutzdienststelle erhoben werden.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Natürlich haben die Vorredner Recht!

    Immer sind jedoch Ausnahmen von der Regel oder einer DIN möglich.
    Vor kurzer Zeit war ich bei einer "Lesung im Dunkeln". Die Notbeleuchtung störte mich sehr.
    Man könnte also überlegen, wie man das Licht ausmachen kann, ohne das Gefährdungspotenzial zu erhöhen.
    Mir würde da schon etwas einfallen, was allerdings mit Kosten verbunden ist.

    Vielleicht kann man sich mal schlau machen bei den Veranstaltern "Dinner im Dunkeln", "Dinner in the Dark".
    Nach meinen Infos läuft das wirklich im Dunkeln ab.
    Im Universum Bremen gab es die Möglichkeit in ein absolut dunkles Labyrinth zu gehen. Hier sind oder waren immer eine größere Personenzahl in den Gängen.

    Grüße an Euch
    Flügelschraube

  • Guten Morgen Formum,
    danke an die ganzen Antworten zur Fragestellung. Ich bitte Euch, den nachstehenden § zu beachten. Selbst das Abschalten und Verdunkeln von Notausgangszeichen ist strafbar. Macht darauf aufmerksam und wer wissentlich davon Kenntnis hat, macht sich der Mitwissenschaft im Schadensfall und im StGB starfbar und haftbar.
    Der Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln ist in Deutschland gemäß § 145 StGB strafbar.

    Das geschützte Rechtsgut ist das ungestörte und verlässliche Funktionieren des Notrufs und der Notzeichen sowie der gegenseitigen Hilfsbereitschaft.

    Notrufe und Notzeichen im Sinne des § 145 Abs. 1 Nr. 1 StGB sind alle akustischen, optischen oder sonstige Kurzäußerungen, mit denen eine bestehende Notlage oder eine erhebliche Gefahr angezeigt wird. So kommt das Signal einer Sirene, Flaggensignale, SOS-Ruf über Funk oder eine Feuerglocke in Betracht. Keine Rolle spielt es, ob sie vom Signalgeber erdacht sind oder auf einer behördlichen Grundlage beruhen. Unter den Notruf fällt auch das Anrufen der polizeilichen Rufnummer 110.[1] Es spielt dabei keine Rolle, ob der Täter eine eigene Notlage oder die eines anderen anzeigt. Von einem Missbrauch ist auszugehen, wenn die Notlage nicht besteht und der Täter das weiß oder wenn der Täter nicht berechtigt ist, das Signal zu verwenden.

    Nach § 145 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist es verboten, einen Unglücksfall, eine gemeine Gefahr oder eine Not vorzutäuschen, die Hilfe anderer erforderlich macht. Hier werden die Tathandlungen erfasst, bei denen kein Notruf oder ein Notzeichen im Sinne der Nr. 1 verwendet wird. Darunter fällt beispielsweise die wahrheitswidrige Mitteilung an eine Fluggesellschaft, dass in einem Flugzeug eine Bombe versteckt sei. Ebenfalls strafbar macht sich, wer eine Hilfe zu einem tatsächlichen Unglücksfall anfordert, die für ihn erkennbar nicht erforderlich ist.[2]

    Warn- und Verbotszeichen sind neben den Vorschriften der § 303 und § 304, denen zufolge sie gegen Beschädigung und Zerstörung geschützt sind, auch nach dem § 145 Abs. 2 Nr. 1 StGB geschützt. Dabei haben die Vorschriften nach §§ 303 ff StGB (Sachbeschädigung) Vorrang. Der § 145 Abs. 2 Nr. 1 StGB schützt die Zeichen vor dem Beseitigen, Unkenntlichmachen sowie vor Handlungen, die ihren Sinn entstellen.[3]
    Die Beeinträchtigung von Nothilfsmitteln ist vom § 145 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst. Hierunter fallen beispielsweise Schutzvorrichtungen an Maschinen oder die Leitplanke an einer Straße wie auch der Nothammer in einer Straßenbahn. Geschützt sind diese Gegenstände vor Beseitigung, Veränderung oder Unbrauchbarmachung.

    Beste GRüße :thumbup:
    Thomas

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  • Nach § 145 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist es verboten, einen Unglücksfall, eine gemeine Gefahr oder eine Not vorzutäuschen, die Hilfe anderer erforderlich macht. Hier werden die Tathandlungen erfasst, bei denen kein Notruf oder ein Notzeichen im Sinne der Nr. 1 verwendet wird. Darunter fällt beispielsweise die wahrheitswidrige Mitteilung an eine Fluggesellschaft, dass in einem Flugzeug eine Bombe versteckt sei. Ebenfalls strafbar macht sich, wer eine Hilfe zu einem tatsächlichen Unglücksfall anfordert, die für ihn erkennbar nicht erforderlich ist.[2]


    Den Passus finde ich gut! :49:

    Dann waren in meiner damaligen Rettungsdienstzeit knapp 80% der Einsätze eine Straftat! Denn was uns alles vorgetäuscht und gesagt wurde von hin bis ich habe kein Geld für ein Taxi deswegen rufe ich den Rettungsdienst das ist billiger!
    Schade das wir nie in unseren unzähligen Fortbildungen darauf hingewiesen worden sind.

    :bremse:

  • Hallo,

    statt seine Zeit mit Mutmaßungen zu verschwenden, sollte man dort
    nachfragen wo solche Konzepte bereits laufen. So zum Beispiel
    bei diesem Anbieter http://www.essenimdunkeln.de/ oder
    bei der für diesen Anbieter zuständigen BS-Dienststelle. Weil scheinbar
    gibt es wohl doch Möglichkeiten und ja, laut Beschreibung bei diesem
    Anbieter ist der Raum vollständig dunkel.

    Ich habe von diesen Veranstaltungen auch schon Berichte gesehen,
    da waren die Kellner sogar Blinde...und ein Konzept für den Notfall
    (Notbeleuchtung) gab es auch.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Nachtrag: Ich habe bei diesem Anbieter mal nachgehakt, aussagekräftig war es nicht.
    "Diese ist ueber ein ausgetuefteltes system gewaehrleistet das wir installieren"

    Details zu diesem System wurden nicht genannt, leider.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo Simon,

    ja das ist tatsächlich so. Ich habe letztes Jahr an so einem Dinner teilgenommen. Der meistgebrachte Spruch war: Ich kann noch nicht mal meine Hand vor Augen sehen. Man bekommt auch das Handy und selbst die Uhr mit Leuchtziffern abgenommen. danach geht es mit einer Polonaise in den Raum und man wird an seinen Tisch gesetzt.

    • Aber: es ist ständig mindestens eine Kellnerin mit einem Nachtsichtgerät im Raum, die das Licht einschalten kann.
    • Der Raum ist relativ klein (ca. 30qm)
    • Die Anzahl der Gäste ist auf 20 begrenzt.
    • Die Fenster sind mit schwarzer Pappe verhängt, die im Notfall gleich entfernt werden kann.
    • Der Raum ist ebenerdig
    • Den Straßenlärm konnte man draußen hören, die Fluchtrichtung zum Fenster also klar.


    Abgesehen davon, dass man leicht sein Glas umwirft und seinen Salat vom Tisch isst, weil man ihn unweigerlich mit dem Besteck außerhalb der Schale plaziert hat, war es lustig. Also scheint es wirklich Ausnahmen zu geben. Allerdings sind 250 Leute im Karneval eine andere Nummer.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hallo,

    statt seine Zeit mit Mutmaßungen zu verschwenden, sollte man dort
    nachfragen wo solche Konzepte bereits laufen. So zum Beispiel
    bei diesem Anbieter http://www.essenimdunkeln.de/ oder
    bei der für diesen Anbieter zuständigen BS-Dienststelle. Weil scheinbar
    gibt es wohl doch Möglichkeiten und ja, laut Beschreibung bei diesem
    Anbieter ist der Raum vollständig dunkel.

    Nachtrag: Ich habe bei diesem Anbieter mal nachgehakt, aussagekräftig war es nicht.
    "Diese ist ueber ein ausgetuefteltes system gewaehrleistet das wir installieren"

    Details zu diesem System wurden nicht genannt, leider.

    Schade. Aber daran sehen wir alle, dass es entsprechende Notfallkonzepte gibt. In der Themeneröffnung war von Kompensationsmaßnahmen jetzt nicht wirklich etwas zu lesen. Und ich denke, dass wir uns da einig sind. Einfach entsprechende Beleuchtungen abzuschalten, ohne anderweitige Maßnahmen für den Notfall zu treffen und diese durch entsprechende Genehmigungen von Sachverständigen und/ oder Behörden absegnen zu lassen, ist definitiv eine Straftat im Sinne des §145 StGB.

    Aber: es ist ständig mindestens eine Kellnerin mit einem Nachtsichtgerät im Raum, die das Licht einschalten kann.

    Der Raum ist relativ klein (ca. 30qm)
    Die Anzahl der Gäste ist auf 20 begrenzt.
    Die Fenster sind mit schwarzer Pappe verhängt, die im Notfall gleich entfernt werden kann.
    Der Raum ist ebenerdig
    Den Straßenlärm konnte man draußen hören, die Fluchtrichtung zum Fenster also klar.

    Ich glaube, Ihr vergleicht hier Äpfel mit Birnen.
    Wir reden hier über eine Veranstaltung mit entsprechender Personenanzahl. Karneval wird wohl auch nicht ohne Deko und ohne Alkohol auskommen. Somit sind hier doch entsprechende Brandlasten und nicht unbedingt berechenbare Personen im Spiel. Von einer plötzlich ausbrechenden Panik möchte ich garnicht erst anfangen, weil nur eine Personen bei plötzlich völliger Dunkelheit die Panik bekommt.
    Im Kino möchte ich es auch dunkel haben. Aber was ist trotzdem immer zu sehen? Ich glaube das nennt sich Notausgangsbeleuchtung ;)
    holgi hats oben beschrieben. Hier gibt's ein Konzept. Weiterhin gehe ich davon aus, dass entsprechende Auflagen über Raumgröße, etc gemacht wurden. So eine Einrichtung benötigt immerhin eine entsprechende Abnahme. Weiterhin gehe ich auch davon aus, dass optisch ansprechende Brandlasten in dem Raum nicht in großer Menge vorhanden sein werden. Wofür auch ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,


    Aber daran sehen wir alle, dass es entsprechende Notfallkonzepte gibt.

    was anders eigentlich auch nicht zu erwarten war.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010