Anzahl Rauchmelder

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  • Hallo,

    folgende Frage hat sich mir heute gestellt:

    Wieviele Rauchmelder brauche ich in unserem Betriebsgebäude (Büro-/Verwaltungsgebäude). Es liegt kein Brandschutzkonzept oder keine Sonderbaurichtlinien sowie keine Infos in der Baugenehmigung vor. Gefährdungsbeurteilung gibt auch wiederum keine erhöhte Brandgefährdung an. Das Gebäude ist im Besitz einer BMA. Wie gehe ich jetzt vor, um die korrekte Anzahl der Rauchmelder zu bestimmen?

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  • Hallo,

    wenn die Brandmelder als Bestandteil einer BMA installiert sind gilt die entsprechende DIN EN 54 bzw. DIN 14675. Die Anzahl der Melder richtet sich dabei nach der zu überwachenden Fläche (lässt sich also mit den Informationen, die du uns gegeben hast nicht sagen).
    Jedoch sollten die Planer / Errichter solcher Anlagen diese Normen kennen und ihre Anlagen dememtsprechend errichten.
    Eine BMA muss ja auch von einem Brandschutzsachverständigen abgenommen und entsprechend der technischen Prüfvorschrift regelmässig überprüft werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Bei Vorhandensein einer BMA ist doch alles erledigt, aus meiner Sicht!
    Bitte nicht die Rauchmelder aus dem privaten Bereich mit denen einer BMA verwechseln, das sind zwei Paar Schuhe.
    Aus meiner Sicht braucht ein Büro keine Rauchmelder denn dort arbeiten Menschen die in der Regel das ausbrechen eines Brandes auch so mitbekommen ohne das es irgend piepst.

    :49:

    :bremse:

  • Hallo Kom87,
    ein bandschutzkonzept muss es gegeben haben, denn daraufhin wurde u.a. auch die BMA installiert.
    Des Weiteren sagt Dir die Baugenehmigung für dieses Gebäude, welche Nutzung dieses hatte, zum zeitpunkt der Bauaufsichtlichen Abnahme.
    Schau Dir aber auch die letzten Wartungsberichte der Firma für den Service der BMA an und Du weiß seit wann diese drin ist und ob diese überhaupt durchgeschaltet ist
    Und wenn Du ganz genaue Sicherheit haben möchtest, dann begebe Dich an die BMA, dann zu den Laufkarten, Objektplanordner.
    Hast Du Laufkarten und den Objektplanordner aktuell durch den VB geprüft, dann ist alles IO. Sind keine Laufkarten vorhanden, dann.......ab zum Chef :thumbup:
    hast am Aussenbereich der BMA ein FSD/FSK
    Wenn kein Brandschutzkonzept, warum dann Brandmeldeanalge.......... vielleicht erst dann gefordert, wenn bauliche Maßnahmen beantragt werden

    beste Grüße
    Thomas

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  • Hallo,


    Wieviele Rauchmelder brauche ich in unserem Betriebsgebäude (Büro-/Verwaltungsgebäude). Es liegt kein Brandschutzkonzept oder keine Sonderbaurichtlinien sowie keine Infos in der Baugenehmigung vor.


    Wie gehe ich jetzt vor, um die korrekte Anzahl der Rauchmelder zu bestimmen?

    Da die BMA schon da ist, wird höchstwahrscheinlich auch die korrekte Anzahl
    der Melder vorhanden sein. Im Zweifsfall beim damaligen Fachplaner oder
    BS-Dienststelle nachhaken. Hier im Forum wird man dir diese Frage nicht
    beantworten können.


    ...denkt bitte an die Schadensbegrenzung in der Nacht oder am Feiertag.

    ja, deswegen muss ich aber nicht jedes Büro damit ausstatten, mag
    sicherlich Einzelfälle geben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Die BMA ist doch vorhanden! Dann ist der Punkt doch abgedeckt!

    Muss nich'! Es kann genauso sein, dass nur die Flure, Räume mit Brandlast (Serverraum, Kaffeeküche, ...)überwacht sind. Die Einzelbüros müssen nicht mit BMA überwacht sein und somit kann es jenach Gebäude auch zu einem größeren Sachschaden kommen bis die BMA im Flur reagieren kann....
    Ist aber halt auch ein Thema wie der Versicherer es sieht und/oder fordert! Das ganze Fass hier zu öffnen wäre "etwas" zuviel.. dann müssten alle Genehmigungen, Bauanträge, Baupläne, tech. Pläne BMA, F+R-Pläne........................... auf den Tisch und beurteilt werden. Ist dann aber auch eher ein Thema für den Brandschutzbeauftragten als für FaSi. ^^

    PS: gibt's eine formelle Abkürzung für Brandschutzbeauftragte wie SiFa für Sicherheitsfachkräfte

  • Hallo,


    PS: gibt's eine formelle Abkürzung für Brandschutzbeauftragte wie SiFa für Sicherheitsfachkräfte

    Brandschutzbeauftragter = BSB

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Wieviele Rauchmelder brauche ich in unserem Betriebsgebäude (Büro-/Verwaltungsgebäude). Es liegt kein Brandschutzkonzept oder keine Sonderbaurichtlinien sowie keine Infos in der Baugenehmigung vor. Gefährdungsbeurteilung gibt auch wiederum keine erhöhte Brandgefährdung an. Das Gebäude ist im Besitz einer BMA. Wie gehe ich jetzt vor, um die korrekte Anzahl der Rauchmelder zu bestimmen?

    Hallo koma87.

    Da Ihr über eine BMA verfügt, ehrliche Antwort? Erst einmal garnicht. :D
    Du benötigst eine komplette Dokumentation über die BMA , inkl. der einzelnen Melder, sowie über deren Funktionsprinzip und Leistungsfähigkeit. Hier gibt es Unterschiede. Oftmals ist auch die Anbringung fehlerhaft durchgeführt worden. Es wurden Unterzüge der Decken nicht betrachtet, Hohlraumüberwachung fehlt gänzlich, etc. was dann zu einer höheren Melderanzahl führen kann.
    Über Eure vorhandene BMA kann Dir nur ein entsprechend zertifizierter Fachplaner Brandmeldetechnik, zertifizierter Fachplaner und Fachbauleiter Brandschutz oder zertifizierter Errichter Auskunft geben, der sich die reale Situation vor Ort anschaut, mit der Dokumentation sichtet/ prüft und bewertet.

    PS: Verwechselt bitte nicht die Anforderungen des Bauordnungsrechts mit denen eines Sachversicherers oder Arbeitsstättenrechts. Aus den beiden letzten können höhere Anforderungen gestellt werden, die das Bauordnungsrecht nicht vorsieht. Daher sind auch Brandschutzkonzepte nicht immer unbedingt ausreichend, bzw. hilfreich (ich habe grade einen Fall, wo dieses leider Realität ist :cursing: ). Da gibt's schon einige Unterschiede. Insbesondere die Schutzziele können vollkommen unterschiedlich sein und daher auch die Anforderungen an entsprechende Einrichtungen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)