Moin´sen,
ich habe gerade eine hitzige Diskussion mit einem Kollegen bezüglich der Nutzung einer Hubarbeitsbühne.
Für Ihn ist der DGUV Grundsatz 308-008 (Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen) nur eine Empfehlung und daher nicht erforderlich.
Somit reicht seiner Meinung nach, die normale Unterweisung des Vermieters und eine schriftliche Beauftragung voll aus.
Was meint Ihr dazu? Ist das wirklich ausreichend?
Beste Grüße