interne Schulung MA an Dreh.- u. Fräsmaschinen?

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  • Guten Morgen an alle,

    gibt es jemanden der Erfahrung hat Mitarbeiter in einer
    Dreh.- und Fräsmaschine zu unterweisen.
    Der Mitarbeiter hat keine Berufsbezogene Ausbildung und
    darf daher nicht an den Maschinen arbeiten. Die Firma wünscht jedoch das er/sie
    die arbeiten durchführt.
    Als Werdegang habe ich mir überlegt, das wir intern einen
    Ausbildungsrahmenplan für den Mitarbeiter erarbeiten, und diesen an der
    Maschine für kleine arbeiten schulen.
    Die persönlichen Fähigkeiten sind vorhanden.
    Mein Vorgehen wäre eine GB zu erstellen und mit dem
    Vorgesetzten einen Lehrplan aufzustellen. Dazu würde ich eine kleine Prüfung
    (schriftlich und praktisch) durchführen lassen. Wenn der Mitarbeiter diese
    erfolgreich bestanden hat wird dieser weithin am Anfang bei der Arbeit
    unterstützt bis eine gewisse Erfahrung da ist.
    Dem Mitarbeiter wird für interne Zwecke ein Führerschein
    ausgestellt (wie beim Kran) damit er die Maschine bedienen kann.

    Habe ich was vergessen nicht berücksichtigt oder einen
    komplett Falschen Weg ermittelt?

    Freue mich auf interessante Beiträge und wenn möglich
    vielleicht ein paar Dokument wie es bei euch abläuft.

    Gruß Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • danke schaue ich mir morgen mal an
    die Präsentation konnte ich runterladen das ging schon einmal
    bin mir nur nicht sicher ob ich die so nutzen kann da es um die Grundbegriffe Fügetechniken geht.
    Mir geht im großen und ganzen um eine Schulungsmaßnahme an ungelernten Fachpersonal für Drh und Fräsmaschinen.

    Gruß und danke erstmal für deine Mühe

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Moin,

    Drehbänke und Fräsmaschinen für Nichtkenner?

    Das ist in meinen Augen ein no-go. Der "neue" Mitarbeiter braucht hier nicht nur eine Unterweisung von einem Kenner, sondern eine aktive Einführung, einen (internen) Lehrgang.

    Alles bringt neben einem schlechten Arbeitsergebnis auch viele Verletzungen. Das ist unverantwortlich. :cursing:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi Waldmann,

    in meinen Augen ist das kein no-go. Wie ich erwähnt habe soll eine interne Lehrgang diesbezüglich erstellt werden. Ich selber bin von der Idee auch nicht begeistert aber es muss umgesetzt werden.
    Jetzt stellt sich die Frage wie? Es gibt externe Lehrgänge (diese kosten aber viel Geld) oder wir machen es halt intern.
    Um es jedoch intern zu machen benötigt man einen Lehrplan was alles berücksicht werden muss und welche Kenntnisse vermittelt werden sollen.
    Ich erstelle gerade schon etwas. Wenn ich damit fertig bin werde ich es hier zur Verfügung stellen und hoffe auf Verbesserungsvorschläge.

    Und ob eine interne Schulung an einer Dreh.- u. Fräsmaschine unverantwortlich ist wage ich stark zu bezweifeln... Wie sollen denn sonst Azubis ausgebildet werden?

    Gruß Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • ...Der Mitarbeiter hat keine Berufsbezogene Ausbildung...Die Firma wünscht jedoch das er/sie die arbeiten durchführt....


    Wer wünscht das, der direkte Vorgesetzte, die Firmenleitung oder der Mitarbeiter? Wenn der Mitarbeiter keine berufsbezogene Ausbildung hat, dann würde ich erst einmal nachfragen, warum gerade dieser Mitarbeiter dann mit der Aufgabe betraut werden soll? Ist er der am besten für diese Aufgabe geeignete? Ohne umfassende Schulung in Theorie und Praxis, sehe ich da immer ein Auswahlverschulden. Selbst wenn die Schulung erfolgte, wird im Schadensfalle immer die Frage kommen, warum man keinen entsprechenden Facharbeiter mit der Aufgabe betraut hat.
    Michael, bist Du Experte für Dreh- und Fräsmaschinen, also zumindest Facharbeiter in der Richtung mit entsprechender Berufspraxis und Kenntnis der verwendeten Maschinen? Wenn nein, dann würde ich dazu auch keine Schulungsunterlagen/Lehrpläne erstellen.
    Die Ausbildung von Azubis unterliegt in der Regel vorgegebenen Lehrplänen und erfolgt unter Aufsicht und Verantwortung eines Meisters. Wenn man hier eine "Sparausbildung" durchführen möchte begibt man sich auf dünnes Eis.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi Tiefflieger,

    ja du hast recht es ist ein Auswahlverschulden zu stande gekommen. Jetzt ist es aber zu spät da der Mitarbeiter eingestllt worden ist. Eas soll ich groß dazu sagen..
    Ob ich ein Experte bin, kann ich nicht sagen. Ich habe jedoch genug Erfahrung un Kompetenzen um einen Lehrplan zu erabeiten.
    Es sollen kleine Dreharbeiten an den Maschinen gemacht werden keine Hochkomplexen dreharbeiten.
    Es gibt genügend Firmen die MA an den Maschinen geschult haben die auch keinen Facharbeiter besitzen.

    Ich bin aber auch ein wenig verweundert habt ihr diese Problematik bei euch nicht? Nehmt ihr nur ausgebildetes Fachpersonal für eine zu besetzende Stelle?
    In der Forschung und Entwicklung ist es sehr schwer alles zu bekommen was man will und da müssen auch einmal Fachliche Abstriche gemacht werden.

    Nicht das es jetzt Falsch von mir rüberkommt ich finde die Diskusion und eure Meinungen sehr wichtig und bednake mich dafür!

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hallo Michael,

    """gibt es jemanden der Erfahrung hat Mitarbeiter in einer
    Dreh.- und Fräsmaschine zu unterweisen.
    Der Mitarbeiter hat keine Berufsbezogene Ausbildung und
    darf daher nicht an den Maschinen arbeiten. Die Firma wünscht jedoch das er/sie
    die arbeiten durchführt.
    Als Werdegang habe ich mir überlegt, das wir intern einen
    Ausbildungsrahmenplan für den Mitarbeiter erarbeiten, und diesen an der
    Maschine für kleine arbeiten schulen."""

    Der neue Mitarbeiter ist hier nicht geschult und auch nicht vom Fach. Er könnte jetzt ja Bäcker oder Maurer sein (nichts gegen diese Berufssparten!!!). Also ganz kurz: keinerlei Fachkenntnis vorhanden.
    Dieser soll jetzt von irgendjemanden geschult (=ausgebildet ?) werden, der selber, sorry, auch nicht so viel Ahnung hat, denn sonst würde der ja die Ausbildung kennen. Also bildet der Schlechtsehende den Blinden aus?
    Ich hoffe nur, dass der Ausbilder sich seiner Sache sehr sicher ist. Die eingesparten Kosten der Firma sollten hier vielleicht für Anwalts- und Regresskosten gespart werden.

    Ich bleibe bei meinem no-go. Wir reden hier recht gefährlichen Tätigkeiten. Eine Drehbank kann ohne weiteres einen Arm rausreissen!!!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi Waldmann,

    auch kleine Firmen kommen auf die Idee das erstemal Azubis einzustellen. Da ist die Fachliche Kompentz auch gegeben, jedoch haben die noch keine Erfahrung mit Azubis und holen sich Hilfe. Und genau darum geht es mir.
    Wir haben MA die Ausbilden dürfen haben das aber noch nicht gemacht. Das ist für mich aber kein Grund keine Azubis einzustellen.
    Und ich glaube es ist der richtige Weg sich Informationen und Meinungen zu dem Tehma zu beschaffen bevor eine endgültige entscheidung getroffen werden kann.

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Hallo,

    vielleicht sollten wir den Blick erweitern ! Am Beispiel der Werkstätten für Behinderte Menschen werden Menschen mit Einschränkungen mittels fachlicher Anleitung dazu herangeführt an Maschinen zu Arbeiten. Von daher bezweifle ich, dass nur ausgebildete FacharbeiterInnen an Maschinen ( welcher Art auch immer ) arbeiten. Wichtig ist, dass ein ausgebildeter Anleiter ( Meister , Ausbilder ) eine Einweisung bzw. Unterweisung in kleinen Schritten erarbeitet. Hierzu ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung die Grundlage. Natürlich muß der Vorgesetzte sich überzeugen, dass die eingesetzte Person die Arbeit ausführen kann !!

    Beste Grüße
    bernd

    Gesundheit ist weniger ein Zustand als eine Haltung, und sie gedeiht mit der Freude am Leben"
    (Thomas von Aquin)

  • Danke Bernd,
    hast du den für diese Ausbildung einen Rahmenplan entwickelt? Und wenn JA kannst du den mir zukommen lassen?

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hallo Michael
    ich habe diesen Plan nicht entwickelt. Dies wird in den Fachbereichen durchgeführt.
    Wir haben eine Art Qualifizierungsmatrix in den WfBMs entwickelt, wo abzulesen ist, welche Qualifikation der Mensch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schon erworben hat.
    Wichtig ist, ( und das bedeutet dann auch manchmal täglich ) sich davon zu überzeugen ob der Mensch die Arbeit sicher und qualitativ richtig durchführen kann.
    Hier ist die Verantwortung des Fachvorgesetzten gefordert.

    Beste Grüße
    bernd

    Gesundheit ist weniger ein Zustand als eine Haltung, und sie gedeiht mit der Freude am Leben"
    (Thomas von Aquin)

  • Mir ist eigentlich egal wer den PLan entwickelt hat :) ich suche nur etwas mit dem ich schonmal Anfangen kann zu arbeiten.
    Eine Regelmäßige überprüfung des MA ist für den spätern Verlauf nicht vorgesehen und glaube ich auch nicht notwendig.
    WfBMs <----????

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Hallo zusammen,

    vorne weg - ich verstehe das Dilemma nur zu gut.
    ABER auch ich sehe es als no-go - da bin ich ganz bei Waldmann. [Während meiner Ausbildung war diese Einstellung noch eine andere - aber man lernt dazu ;) ]
    Auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen. Hier bleiben meiner Ansicht nur zwei vernünfitge Wege:
    1.) der MA muss seinen Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden - wenn dass nicht möglich ist, muss der Betrieb u.U. eine Kündigung und damit einhergehend eine Abfindung in Kauf nehmen.
    2.) der Betrieb hat dem MA eine fundierte Ausbildung zu ermöglichen.
    Eine abgespeckte Ausbildung hat (meiner Anischt nach) nur den Zweck das betriebliche Gewissen zu beruhigen... hier sollte man in den sauren Apfel beißen und eine außerbetriebliche Ausbildung ermöglichen. Dies dient auf lange Sicht nicht nur dem MA sondern auch dem Betrieb.

    Von abgespeckten Ausbildungen halte ich persönlich wenig - bis garnichts.
    Natürlich gibt es Firmen, welche noch nie einen Azubi hatten - ABER bei einer 'regulären' Ausbildung findet der Betrieb (und auch der Azubi) Unterstützung durch die jeweiligen Berufsschulen. Diese Betreuung fällt bei einer rein innerbetrieblichen Ausbildung leider weg. Wie oft habe ich schon gehört 'das haben wir bei uns schon immer so gemacht' - so werden dem MA gleich noch diverse Marotten 'antrainiert', welche bei einer externen/ regulären Ausbildung wohl wegfallen...

    Beste Grüße aus dem Schwarzwald,
    Simon

  • Hallo,

    unbeliebt zu sein gehört zum Berufsbild einer Sifa. :D

    ...der Betrieb hat dem MA eine fundierte Ausbildung zu ermöglichen...

    So wie ich es verstanden habe, geht es hier doch genau darum?

    ..Eine abgespeckte Ausbildung hat...

    Wieso abgespeckte Ausbildung? Der Mitarbeiter soll sich die Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen bzw. angeeignet bekommen, die er für seinen Arbeitsplatz benötigt. Unter Abspecken verstehe ich etwas anderes.

    ...eine außerbetriebliche Ausbildung ermöglichen...

    Mit dem dualen Ausbildungssystem steht Deutschland ziemlich alleine da. Und es gibt bei jedem Ausbildungssystem Vor- und Nachteile. Innerbetriebliche Ausbildung kann sehr gut sein, genauso wie außerbetriebliche Ausbildung versagen kann.

    ...Dies dient auf lange Sicht nicht nur dem MA sondern auch dem Betrieb.

    Es dient zuerst einmal den außerbetrieblichen Ausbildungsstätten. ;)
    Und mit der "langen Sicht" kann ich dies so eindeutig nicht erkennen.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ....Es gibt genügend Firmen die MA an den Maschinen geschult haben die auch keinen Facharbeiter besitzen.


    Es gibt genügend Menschen, die halten sich im Straßenverkehr nicht an die zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Ist dies dann für mich die passende und akzeptierte Ausrede, wenn ich erwischt werde?
    Interessant wäre ja auch zu erfahren, ob es jemanden gibt, der fachlich qualifiziert wäre mit den Dreh- und Fräsmaschinen umzugehen? Wenn ja, dann folgt die Frage, warum macht er diese Arbeiten nicht? Wenn er z.B. dazu keine Zeit hat, wäre zu überlegen, ob er nicht Aufsicht führen kann über einen angelernten Mitarbeiter.

    ....Nehmt ihr nur ausgebildetes Fachpersonal für eine zu besetzende Stelle?

    Ich glaube Dir würde es nicht gefallen, wenn Dich statt einer examinierten Krankenpflegekraft eine Schuhverkäuferin (oder jeder andere artfremde Beruf) behandeln würde.

    ....In der Forschung und Entwicklung ist es sehr schwer alles zu bekommen was man will und da müssen auch einmal Fachliche Abstriche gemacht werden.

    Alles eine Frage der Finanzierung. Natürlich muss man sich bei "Sparvarianten" auch die Frage gefallen lassen, mit welcher Qualität die Produkte dann erzeugt werden.

    Ich kenne z.B. im Produktionsbereich der Pharmaindustrie, dass man dort gerne Bäcker einsetzt. Warum? Die können wunderbar nach Rezeptur arbeiten und die Mischer sind ähnlich wie in einer Bäckerei. Aber verantwortlich für die Arbeit ist dann immer ein entsprechend fachlich qualifizierter Vorgesetzter und der hat auch entsprechend der Qualifikation seiner Mitarbeiter Aufsicht zu führen.

    ...auch kleine Firmen kommen auf die Idee das erstemal Azubis einzustellen. Da ist die Fachliche Kompentz auch gegeben, jedoch haben die noch keine Erfahrung mit Azubis und holen sich Hilfe. Und genau darum geht es mir.

    Bei gewerblichen Ausbildungsberufen ist ja oft die IHK die entsprechende Prüfstelle. Dort sind auch Lehrpläne usw. verfügbar. Ich würde mich mal mit der IHK in Verbindung setzen und dort nachhaken, was denn im entsprechenden Lehrplan für die in Frage kommenden Ausbildungsberufe vorgesehen ist. Dann in Abstimmung mit der IHK oder anderen Fachleuten diesen Lehrplan für Eure Verhältnisse zusammenkürzen.

    Hallo,
    vielleicht sollten wir den Blick erweitern ! Am Beispiel der Werkstätten für Behinderte Menschen werden Menschen mit Einschränkungen mittels fachlicher Anleitung dazu herangeführt an Maschinen zu Arbeiten. Von daher bezweifle ich, dass nur ausgebildete FacharbeiterInnen an Maschinen ( welcher Art auch immer ) arbeiten. Wichtig ist, dass ein ausgebildeter Anleiter ( Meister , Ausbilder ) eine Einweisung bzw. Unterweisung in kleinen Schritten erarbeitet. Hierzu ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung die Grundlage. Natürlich muß der Vorgesetzte sich überzeugen, dass die eingesetzte Person die Arbeit ausführen kann !!


    Egal, ob WfBM oder bei Azubis, dort ist in der Regel immer ein entsprechender Ausbilder vor Ort und greifbar und der trägt auch die Verantwortung dafür, was dort geschieht.
    Im vorliegenden Fall soll jemand an eine Maschine herangeführt werden und so wie es für mich aussieht ist niemand da, der eine vergleichbare Qualifikation zu einem Ausbilder in einem Industrieunternehmen hat, um den Mitarbeiter entsprechend für seine Aufgabe zu qualifizieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi,

    Im vorliegenden Fall soll jemand an eine Maschine herangeführt werden und so wie es für mich aussieht ist niemand da, der eine vergleichbare Qualifikation zu einem Ausbilder in einem Industrieunternehmen hat, um den Mitarbeiter entsprechend für seine Aufgabe zu qualifizieren.

    Die Qualifikation ist vorhanden, und einen Ansprechpartner bzw. Verantwortliche Person ist immer da (nur nicht die ganze Zeit neben der Maschine).
    Den Ausbildungsrahmenplan für einen Industriemechaniker habe ich mir schon angeschaut. Dort ist aber nicht richtig beschreiben wie und was an der Maschine zu erlernen ist.
    Der Mitarbeiter der an die Maschine arbeiten soll hat die Ausbildung zum Zahntechnikerin und hat eine Weiterbildung zum Techniker (Biotechnik).
    Wir haben auch einen Ausgebildeten Meister im Bereich Metall.
    Ich denke somit sind die Grundvoraussetzungen vorhanden. Jetzt geht es nur darum einen Plan zu entwickeln und abzuwägen welchen Lehrgang der richtige ist.
    Von einer abgespeckten Variante war nie die Rede.

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hallo Niko,

    das mit der Unbeliebtheit habe ich auch schon erlebt - aber innerhalb unerer kleinen Gemeinde hier will man sich doch nicht unnötig unbeliebt machen. Zumal wir doch alle irgendwo im selben Boot sitzen... :D

    So wie ich es verstanden habe, geht es hier doch genau darum?


    Ich habe es so verstanden, dass der MA ein absolutes Minimum an Ausbildung erhalten soll - gerade soviel wie er benötigt um die Tätigkeiten (für die er eingestellt wurde) ausführen zu können. Für mich gehört etwas mehr zu einer fundierten Ausbildung - vorallem das Drumherum. So finde ich es z.B. wichtig, dass der MA, der etwas drehen/fräsen soll, auch versteht wie die entsprechende Zeichnung entstanden ist bzw. was sich der Konstrukteur dabei 'gedacht' hat. Kann natürlich auch sein, dass ich den Sachverhalt des Eingangsposts falsch verstanden habe.
    Es kann natürlich auch sein, dass ich durch meine duale Ausbildung 'verwöhnt' bin... ;)

    Wieso abgespeckte Ausbildung? Der Mitarbeiter soll sich die Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen bzw. angeeignet bekommen, die er für seinen Arbeitsplatz benötigt. Unter Abspecken verstehe ich etwas anderes.


    Wie gesagt, vllt. bin ich ja 'verwöhnt'... nur für mich klingt das abgespeckt. Würde ja nicht den kompletten Stoff einer (Berufschulischen-)Ausbildung verlagen. Der fachspezifische Teil sollte es jedoch schon zum Großteil sein - gerade auch im Bezug auf Transferleisungen zwischen verschiedenen Situationen bzw. Tätigkeiten.

    Mit dem dualen Ausbildungssystem steht Deutschland ziemlich alleine da. Und es gibt bei jedem Ausbildungssystem Vor- und Nachteile. Innerbetriebliche Ausbildung kann sehr gut sein, genauso wie außerbetriebliche Ausbildung versagen kann.


    Dass wir es hier in DE mit unserem dualen System sehr gut haben ist mir durchaus bewusst - nur warum davon abweichen, wenn wir schon die Infrastruktur zur Verfügung haben... ;)
    Ich gebe dir recht, innerbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildungen haben beide Vor- und Nachteile. Nur finde ich, dass ein Betrieb ersteinmal generelle Erfahrung in der Ausbildung sammeln sollte - bevor über eine innerbetriebliche Ausbildung in Erwägung gezogen wird [gerade weil so der Betrieb im Anfangsstadium der Ausbildungstätigkeit auch von der Erfahrung von außerhalb profitieren kann].

    Es dient zuerst einmal den außerbetrieblichen Ausbildungsstätten. ;)
    Und mit der "langen Sicht" kann ich dies so eindeutig nicht erkennen.


    Stimmt, den monitären Vorteil hat zu erst einmal die Bildungsstätte. ;)
    Betrieblich sehe ich den Vorteil, dass ein entsprechend ausgebildeter MA ein größeres Aufgabenspektrum abdecken kann. Auch im Bezug auf eventuelle Vertretungen erkrankter MA's. Auf 'lange Sicht' kann so der Betrieb u.U. Umsatzeinbußen reduzieren/ vermeiden.

    Gruß,
    Simon

    P.S: Ich finde die unterschiedlichen Ansätze hier sehr interessant und vorallem lehrreich.

  • Hallo Zusammen,
    stellt Euch doch mal folgendes vor:
    Umschulung eines Malergesellen 35 Jahre zum Gartenlandschaftsgärtner!
    Wie fängt dieser an?
    Am Ende sollte er die gleichen Tätigkeiten ausführen können, wie der 21 jährige Junggeselle.
    Nutzt die Ausbildungsrahmenpläne der HWK oder IHK.
    Dort sind auch die einzelnen Steps aufgeführt und mit den entsprechenden Ausbildungszeiten und Abschnitten.
    Diverse Kenntnisse und Befähigungen können berücksichtigt werden.

    Ich selbst habe einen gelernten Malergesellen zum Haustechniker geschult und einzelne Fachgebiete z.B. Mess- regeltechnik, HLS, EUP etc...... extern schulen lassen.
    Man kann nicht alles, nur wissen wo es steht.

    Beste GRüße
    Thomas