Guten Morgen zusammen, kann mir jemand sagen, welche BG für Ausbilder von Staplerfahrer zuständig ist? Grüße aus München Christian
Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften
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nischwic -
3. Oktober 2014 um 08:23 -
Erledigt
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Hallo,
wie ist Deine Frage gemeint?
Ausbilder von Stabler führen die BGHM, BGETM usw. durch. Man muss sich bei diesen hierzu anmelden. Einfach mal bei den Seminaren deiner BG schauen.
Grüße aus Neuwied
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Moin Christian,
auch die VBG bietet hierzu entsprechende Seminare an.
Beste Grüße
Thorsten -
Moin,
genau.
Ich war früher einmal bei der Glas-Keramik, die dann von der VBG gefressen wurde. Dort habe ich dann auch den Ausbilderschein gemacht.
Vorteil der BG-Ausbildung: kostet nichts. Bei einem freien Veranstalter galoppiert der Preis dann schon ins üppige. Allerdings sind die BG-Kurse recht begehrt. Stelle dich auf eine lange Warteliste ein.
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Scheinbar habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich bin Ausbilder für Staplerfahrer und suche nun eine BG die mich versichert. Die VBG hat mich, als nicht zuständig, abgelehnt.
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Wenn Du Freiberufler bist schon
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Hallo Christian,
auch wenn es mich wundert, dass die VBG nicht zuständig für Dich ist, würde ich es dann mal bei der BGHW versuchen. Normalerweise sollte Dir die BG auch sagen können, wer für Dich zuständig ist.
Viel Erfolg!
Gruß
Stephan -
Moin,
kann mir jemand sagen, welche BG für Ausbilder von Staplerfahrer zuständig ist?
ich bin ein bisserl verwirrt:
in Deinem Profil schreibst Du "BG Zugehörigkeit: Kommunale Unfallversicherung".
Dann ist diese für Dich zuständig.Wenn Du jedoch den Staplerausbilder als genehmigte Nebentätigkeit machst, musst Du ein Unternehmen haben;
für Selbstständige ist dann i.d.R. die VBG zuständig. -
ALSO: Meine Tätigkeit als Ausbilder für Staplerfahrer übe ich im Nebengewerbe aus. Als ich mich bei der VBG als Mitglied anmelden wollte wurde mir mitgeteilt, dass sie nicht zuständig seien. In meinem Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst bin ich bei der KUVB versichert, was mir jedoch als Gewerbetreibender ja nichts nützt wenn es mich über die Zinken meines Übungsstaplers semmelt!
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Moin,
... Nebengewerbe aus. Als ich mich bei der VBG als Mitglied anmelden wollte wurde mir mitgeteilt, dass sie nicht zuständig seien.
Wenn Dein Nebengewerbe rechtmäßig gemeldet ist, Du somit ein Unternehmen und eine Steuer-ID hast, dann ist mir das Verhalten der VBG ein Rätsel
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du wirst als Ausbildungsbetrieb geführt und somit bei der VBG angesiedelt ...
Anmeldung ausfüllen und wegschicken fertig.......