Hallo,
damit ich nicht nochmals alles schreiben muss - es handelt sich um diese Maschine. Mittlerweile habe ich mitbekommen, dass dieses "Plakettenfräse" nicht nur von unserem Personal bedient wird, sondern auch die Kunden damit hantieren dürfen. Da ich nicht jeden Kunden unterweisen kann, wie er mit der Maschine umzugehen hat, ist eine Betriebsanweisung notwendig. So weit, klar. Habe ich aufgrund der tatsache, dass es betriebsfremde Personen sind, die mit der Maschine umgehen noch etwas bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachten oder sogar generell festzulegen, dass nur unsere Mitarbeiter das Ding bedienen?
Gruß Frank