Moin,
wir setzen bei uns eine Entstempelungsmaschine für Kelebetiketten ein.
Man kann sich die Maschine als umgebaute Ständerborhmaschine mit Fräskopf vorstellen. Die Maschine trägt keine CE-Kennzeichnung oder ich bin zu doof, sie zu finden. Jetzt bin ich wirklich nicht der Fachmann und Mitautor der Maschinenrichtlinie. Wie geht es jetzt weiter? Ich fordere vom Hersteller als Inverkehrbringer die EG-Konformitätserklärung und das Anbringen der CE-Kennzeichnung. Darüber hinaus fordere ich die Risikobeurteilung an, aus der sich die grundlegenden Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz ergeben. Eine Bedienungsanleitung existiert, auch wenn ich eine solch spartanische Variante bislang noch nicht gesehen habe (sh. Dateianhang). Mit diesen Unterlagen erstelle ich dann meine Gefährdungsbeurteilung. So weit korrekt?
Zweite Frage (eigentlich im falschen Unterforum, aber dann muss ich die Maschine nicht noch einmal erläutern): Wie groß darf der Spalt zwischen dem unteren Ende der Platikabdeckung, hinter der der Fräskopf rotiert, und der Auflagefläche maximal sein (Spaltmaß für Fingerschutz)?
Gruß Frank