Zulassung eine Gefahrstoffes

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  • Hallo,

    ich bräuchte mal einen Tipp. Wo kann ich nachlesen ob eine Zubereitung bzw. Stoffe zur einfuhr nach Deutschland zu gelassen ist?

    SDB gibt es auch nur auf Englisch.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Hi...

    fangen wir mal vorne an:
    1. es ist für einen Lieferanten definitiv nicht zulässig ein SDB nicht in der Landessprache des Kunden (und im Falle eines Gefahrgutes, jedes weiteren Landes, dass der Stoff dabei durchquert) mitzuliefern. Bei manchen Liefernaten ist es zwar mühselig, aber am ende wollen alle Geschäfte machen. Also bestehe auf ein deutsches SDB!
    2. in der Chemikalienverbotsverordnung stehen alle Stoffe für die es ein Herstell- und Verwendungsverbot gibt. Wenn es ein derartiges Verbot gibt, sollte es für deinen Stoff darin stehen
    3. gibt es noch das Zulassungsverfahren nach ReaCh. Theroetisch müssen bis zu einem bestimmten Stichtag (den ich jetzt aber nicht mehr parat habe) alle Stoffe für ihren Verwendungszweck registriert sein. Auskunft darüber gibt i.d.R. das SDB oder der Lieferant. Fakt ist aber auch, dass diese Frist nach einen Informationen, verlängert wurde, da viele Lieferanten und deren Konsortien es nicht geschafft haben den Registrierungsprozess für alle Stoffe bis zum ende durchzuspielen.

    Worauf du bei der Gelegenheit auch schauen solltest ist, ob der Stoff auch für deinen Verwendungszweck regstriert und zugelassen worden ist. Auch diese Info findet sich i.d.R. im Kapitel 1 des SDB´s.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Von wo soll der Stoff eingeführt werden?
    Wer ist der Importeur?
    Wollt ihr selbst einführen, von außerhalb der EU, dann seid ihr auch für alle Vorgaben nach REACH verantwortlich. Das kann richtig teuer werden. Lohnt meiner Meinung nach nur bei entsprechend großer Bezugsmenge.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    danke erst einmal für eure Antworten.

    Der Stoff selbst wird nicht als Stoff eingeführt. Vielmehr wird er als Korrosionsschutz für Bauteile eingesetzt, mit welchen dann Mitarbeiter in kontakt kommen.

    Thorsten
    Das SDB hat mit Gefahrgut nicht zu tun, es ist optional. Ferner gibt es die Regelung nicht mehr, dass es für jede Sprache mit zuführen ist, welche der Gefahrguttransport durchquert. vgl. Punkt 5.4.1.4.1 ADR 2013.

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo Stephan,

    danke erst einmal für den Hinweis hinsichtlich ADR.

    Die Forderung der Gefahrstoffverordnung und des ChemG bleiben davon dennoch unberührt.
    Somit hat Euer Lieferant / Importeur dennoch die Pflicht, Euch ein deutsches SDB zur Verfügung zu stellen!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Hallo Thorsten,

    ja, damit hast du recht, aber die Praxis sieht leider weniger gut aus, aber dazu habe ich bereits eine Anfrage bei der BAUA laufen ...

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hi Stephan,

    die Diskussion kenne ich mit Lieferanten (vor allem Dingen aus dem asiatischen Raum) auch zur Genüge.
    Wenn ich dem englischen SDB entnehmen kann, dass ein Produkt nun wirklich absolut harmlos ist, lasse ich schon mal "Gnade vor Recht" ergehen - einfach weil das den Aufwand nicht wehrt ist - aber dann bewegen wir uns ja auch außerhalb der Gefahrstoffverordnung und alles ist gut.
    Sobald ein Produkt aber als Gefahrstoff zu sehen ist, hört der Spass auf - und bis jetzt habe ich es noch immer geschafft, an mein deutsches SDB zu kommen :cursing: ansonsten gilt halt: :109:
    Es gibt immer Alternativ - Produkte, und wenn es bei einem Lieferanten schon am deutschen SDB scheitert, kann man dran riechen, dass da noch mehr im "Argen" ist!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ich untersuche gerade ein Gefahrstofflager in einem Betrieb für meine Thesis. Da ist mir ein Lieferant aufgefallen, der die Datenblätter nur in Englisch ausliefert. Als "Externer" (nicht mal Mitarbeiter) geht mich das ja eigentlich nichts an, aber ich habe beim Lieferanten 3 Mal angerufen und gebeten ein deutsches Sicherheitsdatenblatt zu zuschicken. Die Aussage war sehr oberflächlich und schwammig und ich wurde immer wieder vertröstet. Das ist nun schon Monate her. Alle SDB's dieser Firma sind ausgestellt von 2004 (EG-Einstufung). Auf Nachfrage und Verweisungen/ Erläuterungen der Reglementierungen hat sich auch nichts geändert. Manche Lieferanten sind einfach absolut ungeeignet und Ahnungslos. Als ich Ihr mitteilte, dass die Umstellung spätestens Mitte nächsten Jahres auf GHS erfolgen muss, wurde Sie ganz kleinlaut und unsicher. Sind scheinbar jetzt schon überfordert.

    Die können froh sein, dass die Damen und Herren nicht zu meinem Bereich zählen, sonst wäre die schon längst nicht mehr unser Lieferant.

    Gruß Andi

  • Hm... einmal kurz Abschweifen: Offensichtlich hat selbst der DFB Probleme mit "Chemie - Lieferanten"...

    z.B. beim Freistoss - Spray

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Moin,

    Alle SDB's dieser Firma sind ausgestellt von 2004 (EG-Einstufung). Auf Nachfrage und Verweisungen/ Erläuterungen der Reglementierungen hat sich auch nichts geändert. Manche Lieferanten sind einfach absolut ungeeignet und Ahnungslos.

    Du hast also ein ungutes Gefühl?
    Du vermutest vielleicht, dass die Stoffe schädlicher sind, als dargestellt (mit der Neubewertung durch REACH sind viele Stoffe bspw. von "gesundheitsschädlich" zu "giftig" hochgestuft worden)?
    Der Lieferant mauert?
    Deine Sachkenntnis als SiFa sieht eine Gefahr?

    ... Dann bist Du meiner Meinung nach mit Bezug auf §13 StGB zum Handeln - auch an der betroffenen Firma vorbei - verpflichtet
    ... z.B. durch Benachrichtigung der Marktaufsicht (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz) ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ...mit der Neubewertung durch REACH sind viele Stoffe bspw. von "gesundheitsschädlich" zu "giftig" hochgestuft worden...


    Daran dürfte allerdings CLP die Schuld tragen denn dort wurden die Einstufungsgrenzen gegenüber der RL 67/548 und RL 99/45 verändert, was dann zur Höherstufung führt. Durch REACH wird allerdings bekannt, dass einige alte Stoffe "nach Bauchgefühl" eingestuft wurden. Parameter wurden nicht bestimmt, somit hatte man ja die Möglichkeit entsprechende Einstufungen zu bekommen. Bei der jetzigen Nachkontrolle durch REACH werden jetzt eben solche "Fehleinschätzungen" offensichtlich. Allerdings lässt CLP auch eine Experteneinschätzung zu und somit werden wohl die Reinigungsmittelherstller in den nächsten Monaten viele Experten beschäftigen, die entsprechende Ergebnisse zu erzielen haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Thorsten

    Wenn ich dem englischen SDB entnehmen kann, dass ein Produkt nun wirklich absolut harmlos ist

    Als ich gerade deinen Satz gelesen habe, hatte ich ein Deja vú. Wir haben damals Zinn(II)-chlorid bezogen. Zunächst lag nur ein englisches SDB dabei. Die Substanz wurde als "harmful" = gesundheitsschädlich eingestuft. Wir haben ein deutsches SDB angemahnt. Die deutsche Übersetzung vom Hersteller lautet danach "harmless" = harmlos :rolleyes:

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)