Wiederholung von Gefährdungsbeurteilungen - Zeitlicher Abstand

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  • Hallo Zusammen,

    ich überarbeite die Gefährdungsbeurteilung mehrmals im Jahr immer wenn sich was am Prozess ändert oder der Vorgesetzte etwas ergänzen will wird der entsprechende Teil überarbeitet. Bei uns ist das eigentlich ganz gut geregelt und klappt auch ganz gut weil es eigentlich nur kleine Änderungen sind. Wenn sich keine Änderungen ergeben gilt bei uns alle 2 Jahre wird überarbeitet. Aber das ist eher selten weil wir nach dem TPS System (Toyota Produktions System) arbeiten da ändert sich ständig irgendwas an den Prozessen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Auch wenn sich nichts Wesentliches im Betrieb verändert, aber Regeln, Verordnungen und Gesetze innerhalb von 2 oder 5 Jahren bestimmt. Und da, wo die Biostoffverordnung eine Rolle spielt, mindestens jährlich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

    Die Gefahr besteht ansonsten, dass die GBs zur Schubladenleiche degenerieren...

    Sehe ich auch so.

    2 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (14. Dezember 2015 um 16:09)

  • Und da, wo die Biostoffverordnung eine Rolle spielt, mindestens jährlich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

    Hallo und guten Tag,
    Die TRBA 250 schreibt: Die Gefährdungsbeurteilung ist mindestens jedes zweite Jahr zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

    Gruß
    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Die TRBA 250 schreibt: Die Gefährdungsbeurteilung ist mindestens jedes zweite Jahr zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren

    Richtig, mindestens. Mendestens reicht aber oft nicht. Drunter geht immer, gell? Da gibts keine Vorschrift, aber Empfehlungen.
    Bei Neueinstellungen, bei bekanntwerden von Infektionen usw. im Gesundheitsbereich umgehend!

  • Da sind wir wieder beim ureigensten Problem aller SIFAs angelangt. Alle haben keine Zeit, nur wir SIFAs. Beispiel: Solange wie bei uns in fünf verschiedenen Gebäuden für einen Fussbodenbelag fünf verschiedene Reinigungsmittel beschafft oder genutzt werden (macht insgesamt verschieden 25 Reiniger) kommen wir auf keine grünen Zweig. Jedes Gebäude hat auch seinen Verantwortlichen mit dazugehörigen Lieblingslieferanten, zuzüglich Gebrauchsproben von anderen Lieferanten. Da ist es völlig klar, dass die Verantwortlichen keine Zeit haben GBU's zu machen oder zu überarbeiten. Ich habe jetzt eine Lotus-Notes Datenbank einrichten lassen. Dort müssen die Führungskräfte die SiDaBla einfügen und bei mir poppt eine Mail auf. Dort kann ich dann eine GBU mit Freigabe des Gefahrstoffes durchführen. Das ist lediglich ein Zulassen oder Ablehnen des Stoffes. Aber selbst dazu haben die Mitarbeiter keine Zeit mehr. Letztendlich weiß keiner mehr so genau, welche Stoffe im Haus unterwegs sind.
    Da unser Arbeitgeber weiterhin seine Mitarbeiter / Führungskräfte pudert und pämpert, habe ich als SIFA kaum eine Chance vernünftige GBU's durchzuführen bzw. zu begleiten. Bei uns wechseln die Gefahrstoffe schneller als die Farben an einer asiatischen Weihnachtsbeleuchtung. Von den anderen GBU nicht geschrieben.
    In meinem nächsten Leben gehe ich ins Finanzamt.......... (_)?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (15. Dezember 2015 um 10:30)

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  • Hallo Mick,

    damit das von Dir beschriebene Problem nicht Überhand nimmt haben wir ein Freigabeprozess in der Verfahrensanweisung festgelegt. Jeder der einen Gefahrstoff o. Betriebsstoff einführen will muss diesen Prozess einhalten wenn er das nicht macht gibt es Ärger bis zur Abmahnung.
    Dieses Freigabeprotokoll kommt dann automatisch auf meinen Tisch und ich kann ihn dann nachdem ich ihn im Kataster aufgenommen habe freigeben oder auch nicht.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Jeder der einen Gefahrstoff o. Betriebsstoff einführen will muss diesen Prozess einhalten wenn er das nicht macht gibt es Ärger bis zur Abmahnung.
    Dieses Freigabeprotokoll kommt dann automatisch auf meinen Tisch und ich kann ihn dann nachdem ich ihn im Kataster aufgenommen habe freigeben oder auch nicht.

    Bis dahin habe ich noch einen langen Weg vor mir :sonne3:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Bis dahin habe ich noch einen langen Weg vor mir

    Du bist nicht alleine. Ich habe schon mehrere Anläufe hinter mir für ein Freigabesystem, der Einkauf hat immer abgelehnt, die Nutzer möchten das natürlich auch nicht und der GF ist es egal, Hauptsache der Laden läuft.
    Berate ich eben weiter, dass man ein Freigabesystem benötigt, sonst hat man nie einen Überblick, was denn da so alles beschafft wird.
    Ich bin kein Betriebswirt, aber ich habe das Gefühl, so manch einer davon kann nicht rechnen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zum Prüfintervall von Gefährdungsbeurteilungen hat der Forist Ruhrpott-Harry in Beitrag Nr. 3 meiner Meinung nach eine plausible Argumentationsrichtung geschildert.
    Ich schreibe es mal mit eigenen Worten (ohne Bezüge auf irgendwelche Paragraphen):
    - Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung
    - daraus werden Betriebsanweisungen erstellt
    - anhand der Betriebsanweisungen ist mindestens jährlich zu unterweisen.

    Damit die Unterweisung richtig ist, muss die Richtigkeit der Betriebsanweisung geprüft werden.
    Die Betriebsanweisung ist dann richtig, wenn die Gefährdungsbeurteilung nicht inzwischen etwas anderes sagt ...

    somit ist die GefB im Intervall der Unterweisungen zu prüfen und ggf. zu überarbeiten.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Moin,

    Jeder der einen Gefahrstoff o. Betriebsstoff einführen will muss diesen Prozess einhalten

    klappt das auch bei
    - Mitarbeitern, die Messen besuchen, und vielleicht irgendwelche Proben mitbringen
    (das hatte ich in einem Forschungsinstitut ... irgendwo tauchten immer wieder irgendwelche Beizpasten auf, nachdem Mitarbeiter auf Messen waren oder den Besuch von Chemikalienvertretern hatten ...)
    - externen Reinigungskräften ... welche Chemikalien schleppen die ins Unternehmen
    ?

    Ich habe vor einiger Zeit auch bei hiesigen Foristen nach beschriebenen Verfahren zur Einführung neuer Chemikalien in ein Unternehmen gesucht, und festgestellt, dass dies auch bei "gut aufgestellten Unternehmen" durchaus verbesserungsbedürftig ist.

    Mittlerweile habe ich ein brauchbares Prozedere (meiner Meinung nach nicht optimal) für eins meiner Unternehmen.

    Hat jemand Interesse, sich zu diesem Thema mal zu treffen, eigene Vorschläge zur Diskussion zu stellen und etwas gemeinsames auszuarbeiten?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
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  • Ich habe jetzt eine Lotus-Notes Datenbank einrichten lassen. Dort müssen die Führungskräfte die SiDaBla einfügen und bei mir poppt eine Mail auf. Dort kann ich dann eine GBU mit Freigabe des Gefahrstoffes durchführen. Das ist lediglich ein Zulassen oder Ablehnen des Stoffes. Aber selbst dazu haben die Mitarbeiter keine Zeit mehr. Letztendlich weiß keiner mehr so genau, welche Stoffe im Haus unterwegs sind.

    Wie ist das zu verstehen: Erstellst du die GBU "theoretisch" nur online, bzw. über deine Lotus-Datenbank, bist nicht vor Ort und überzeugst dich selbst, welche Stoffe tatsächlich im "Haus unterwegs" sind?

    Da unser Arbeitgeber weiterhin seine Mitarbeiter / Führungskräfte pudert und pämpert, habe ich als SIFA kaum eine Chance vernünftige GBU's durchzuführen bzw. zu begleiten.

    Ist das doch aus der digitalen Entfernung auch nicht möglich!

  • somit ist die GefB im Intervall der Unterweisungen zu prüfen und ggf. zu überarbeiten.

    Der Schluß leuchtet mir nicht ein: Die Gefährdungsbeurteilung ist ein permanenter immer wiederkehenrender Prozess. Es können keine festen Zeiten fixiert werden. Schon garnicht für alle Unternehmen / Betriebsstätten gleichermaßen. Auch können keine festen Zeiten für einen individuellen Betrieb festgelegt werden. Sei denn, es ändert sich lange Zeit im Betrieb (betreffs des Themas Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Gefahrenlagen) und an der Gesetzeslage, an den Verordnungen und Regelungen nichts. Neue Mitarbeiter werden nicht eingestellt. Aber wann ist das schon der Fall? Aber in diesem (Ausnahme-) Fall gibts Empfehlungen, bzw. in der TRBA 250 die Festlegung auf mindestens alle 2 Jahre. Da hat Disc 42 recht. Es ist logischerweise aber im allgemeinen unmöglich, gesetzliche Zeiten für eine GefB zu bestimmen. Außer, dass jedes Unternehmen, jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen hat.

    Auch wenn ich an dieser Stelle wieder den Weisheitslöffel von Guddsje bekommen sollte. Ich sags trotzdem:
    Am Anfang einer Gefährdungsbeurteilung steht eine Gefährdungsanalyse. Es ist zu ermitteln: Was sind die Gefährdungspotenziale, mit denen der jeweilige Beschäftigte bei Antritt der Arbeit zu tun hat? Jeder (neue) Arbeitsplatz, jede Tätigkeit muss einer solchen Gefährdungsanalyse unterzogen werden. Darauf folgt die Gefährdungsbeurteilung (Beurteilen bzw.einschätzen der Gefährdungspotenziale nach dem aktuellen Erkenntnisstand.) Die Gefährdungsbeurteilung ist auch bei jeder Änderung zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Z.B. bei Einführung eines neuen Gefahrstoffes oder Auftretens eines Biostoffes, bei Änderungen der Biostoff- und Gefahrstoffverordnung selbst (Paragraphen, Gesetze, Verordnungen und Regel sind eben doch wichtig!), Schwangerschaft usw. usw.... Es gibt unzählige Gründe für eine Erneuerung bzw. Anpassung und Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung. Nach der Gefährdungsbeurteilung werden die Schutzmaßnahmen festgelegt. Die Unterweisung hat sich am Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, der Schutzmaßnahmen auszurichten. Sie muss persönlich erfolgen, also für jeden Mitarbeiter bei Beginn seiner Tätigkeit durch einen dafür bestimmten Verantwortlichen, der sie zu dokumentieren hat.

    Und noch das, Folgendes liegt mir am Herzen, weil ich den Eindruck bekommen habe, dass einige SiFas mehr dem Arbeitgeber "zugewandt" sind: Damit der Arbeitgeber, Geschäftsführende seine gesetzliche Arbeitsschutzaufgabe erfüllen kann, muss er eine SiFa bestellen. (Klar, weiß jeder) D.h., die SiFa soll dem Arbeitgeber helfen bzw. ihn beratend dabei unterstützen, seine gesetzliche Arbeitsschutzverpflichtung zu erfüllen. Dabei ist nicht zu vergessen: Der Arbeitsschutz ist für die Beschäftigten und nicht primär für den Arbeitgeber entwickelt worden. Und es geht auch nicht allein darum, wie kann die SiFa den "Haftpflichtversicherer" - sprich Berufsgenossenschaft - entlasten. Die SiFa ist letztendlich eine Unterstützerin des arbeitnehmerischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes! Genau betrachtet ist sie für die Beschäftigten, für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen da! In diesem Sinne

    schon jetzt mal wünsche euch allen ein Frohes Fest und ein :514:

    10 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (16. Dezember 2015 um 06:04) aus folgendem Grund: Schitt, immer wieder entdecke ich Schreibfehler.

  • Moin,

    Der Schluß leuchtet mir nicht ein: Die Gefährdungsbeurteilung ist ein permanenter immer wiederkehenrender Prozess. Es können keine festen Zeiten fixiert werden.

    mir leuchtet der Schluss schon ein, denn ich schrieb von einer "mindestens jährlichen" Unterweisung; dies schließt ein, dass bei Änderungen situationsbezogen neu unterwiesen werden muss und daher die Betriebsanweisungen und die GefB bei dieser Gelegenheit zu prüfen sind.

    Und was die Bedeutung der Betriebsanweisungen angeht (ich habe das etwas unterschätzt):
    nach einem tödlichen Unfall in einem Nachbar-Unternehmen, das ich glücklicherweise nicht betreue, schrieb eine Führungskraft sinngemäß
    "Die erste und wichtigste Frage der BG an die Geschäftsführung war die folgende:
    'Hat das Personal die von Ihnen erklärte jeweilige Betriebsanweisung auch verstanden? Wir hätten gerne den Nachweis der Überprüfung gesehen!'"

    :/

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Also wie überprüft ihr eine Gefährdungsbeurteilung, in welchen Abständen auch immer, wenn ihr gar keine (mehr) habt?!?!

    Meines Wissens ist es immer noch so, dass "das Ergebnis der GB" zu dokumentieren ist, nicht aber die GB selbst - gut, nä?!?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ... der "Ketzer" mal wieder ;)
    Aber Du hast schon Recht: Gesetz und Praxis.
    Mein Paradebeispiel ist die gesetzliche Vorgabe, dass sich ein ASA u.a aus "zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern" zusammensetzen muss ...jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern, das keinen Betriebsrat hat, verstößt gegen das Arbeitssicherheitsgesetz ...

    Um auf den Einwand zurückzukommen - ich hebe die jeweiligen GefB auf, alleine schon, um Änderungen bei Beurteilungsgrundlagen (Gesetzen, BGVn) dokumentieren zu können ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Meines Wissens ist es immer noch so, dass "das Ergebnis der GB" zu dokumentieren ist, nicht aber die GB selbst - gut, nä?!?!

    Für den Fall eines Falles: Am Besten alles dokumentieren, auch wenn das nicht vorgeschrieben wird, dann bist du auf der sicheren Seite. Gefährdungsanalyse (Checkliste erstellen, abarbeiten, abheften), dann das Ergebnis, dann die Schutzmaßnahmen. Gut, nä?

    Also wie überprüft ihr eine Gefährdungsbeurteilung, in welchen Abständen auch immer, wenn ihr gar keine (mehr) habt?!?!

    Dann unbedingt eine erstellen, willst du das Arbeitsschutzgesetz nicht mißachten, was teuer zu stehen kommen kann, dem Arbeitgeber selbstverständlich. Versteh nicht, wie du als Profi und SiFa die Frage noch stellen kannst. (Nehm deine Fragen ernst, gerade der Leser wegen

    3 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (16. Dezember 2015 um 08:24)

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  • Wie ist das zu verstehen: Erstellst du die GBU "theoretisch" nur online, bzw. über deine Lotus-Datenbank, bist nicht vor Ort und überzeugst dich selbst, welche Stoffe tatsächlich im "Haus unterwegs" sind?

    Ja, das ist zu Beginn ein rein "theoretischer" Vorgang. Ich bin hier im Amt noch verhältnismäßig neu. D. h. es ist für alle noch ein Lernprozess. Die Überzeugung und die damit verbundene Notwendigkeit für bestimmte Prozesse des Arbeitsschutzes müssen und werden bei uns weiter wachsen müssen. Vor meiner Zeit hier, gab es das nur auf dem Papier. Also löse Dich von Deiner Vorgehensweise oder von Deinem Wissen, wie man / frau dieses in einem normal aufgestellten Betrieb angeht. Das funktioniert hier nicht. Vordringliche Aufgabe zurzeit ist die Integration des Beschaffungsprozesses in den Arbeitsschutz. Dazu gehört eben auch, das präventive "Anmelden" bei der FASi. Dadurch bekomme ich nämlich erst mit, dass ein neuer Stoff ins Haus kommt. Wir haben insgesamt 10 Verwaltungen (inkl. Kliniken) mit Führungskräften, Bereichsleitern etc. etc. etc. (jeder ei kleiner Kurfürst :rolleyes: )
    Wenn ich dann den Stoff freigegeben habe, kann ich auch losziehen und alle Beteiligten zu einer GBU einladen. Das gleich hinterher: das mach ich und nicht der Arbeitgeber, wie gefordert. Ansonsten passiert da gar nichts. Die Argumente haben wir alle schon einmal hier in irgendeinem Thread gelesen, muss ich also hier nicht nocheinmal aufführen.
    Das ist meine Art mit diesem Prozess umzugehen. Das gibt mir meine Umgebung und die Verhältnisse hier so vor. Das Ziel ist der Weg. Da werde ich auch nicht weiter drüber diskutieren...


    Ist das doch aus der digitalen Entfernung auch nicht möglich!

    Ist das doch aus der digitalen Entfernung auch nicht möglich!


    Nicht sonderlich zielführend, das Argument. :D
    Das hängt einfach damit zusammen, dass im ÖD "falsches oder nicht Tun" keine Konsequenzen hat. Warum auch immer das so ist?

    nik: in diesem Sinne: Allen ein beschauliches und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in Neue Jahr :514:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (16. Dezember 2015 um 08:30) aus folgendem Grund: ich komme mit dem einfügen von Zitaten nicht klar. Brauche dringend help

  • mir leuchtet der Schluss schon ein, denn ich schrieb von einer "mindestens jährlichen" Unterweisung; dies schließt ein, dass bei Änderungen situationsbezogen neu unterwiesen werden muss und daher die Betriebsanweisungen und die GefB bei dieser Gelegenheit zu prüfen sind.

    Änderungen öfter, als manch einem liieb ist. Hab dich aber verstanden.

  • Ich bin hier im Amt noch verhältnismäßig neu. D. h. es ist für alle noch ein Lernprozess. Die Überzeugung und die damit verbundene Notwendigkeit für bestimmte Prozesse des Arbeitsschutzes müssen und werden bei uns weiter wachsen müssen. Vor meiner Zeit hier, gab es das nur auf dem Papier.

    Du bist noch verhältnismäßg neu, vor deiner Zeit gab es das nur auf dem Papier. So lax mit dem Thema Arbeitsschutz, mit der Gefährdungsbeurteilung umgehen: Eigentlich ein Skandal, findest du nicht?

    Also löse Dich von Deiner Vorgehensweise oder von Deinem Wissen, wie man / frau dieses in einem normal aufgestellten Betrieb angeht.

    Tu ich ganz gewiß nicht. Eine derartige Praxis, ein Skandal! Entschuldige, aber ich mag nicht drumherum reden. Auch nicht diplomatisch sein.

    Das funktioniert hier nicht.

    Oh, oh...

    Wir haben insgesamt 10 Verwaltungen (inkl. Kliniken) mit Führungskräften, Bereichsleitern etc. etc. etc. (jeder ei kleiner Kurfürst )

    Da wunderst mich nicht, dass der Arbeitsschutz im Bereich Gesundheit bzw. im Pflegebereich nicht sonderlich gut ist, öfter als einem lieb ist gar verheerend. Es braucht dann eben mehr Personal.

    Das Ziel ist der Weg. Da werde ich auch nicht weiter drüber diskutieren...

    Ich hoffe, du findest einen guten Weg für das kommende Jahr. Solltest auch nicht darüber weiter diskutieren, aber handeln.

    Aber danke für deine ehrliche Darstellung. Schlimm finde ich einen solchen Zustand aber allemal.

    Aber eine Frage noch: Bist du angestellter oder selbständige SiFa. Im ersten Fall hättest du mein Mitgefühl. Im zweiten Fall nicht.

    Nicht sonderlich zielführend, das Argument.

    Kann ich nicht nachvollziehen, weil du es nicht nennst. Welches meinst du? Aber auch wenn du nicht antworten magst: Ist eben deine Meinung.

    Das hängt einfach damit zusammen, dass im ÖD "falsches oder nicht Tun" keine Konsequenzen hat. Warum auch immer das so ist?

    Ein Skandal!!!

    3 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (16. Dezember 2015 um 09:11)