Absaugung ja/nein bei Lacksprühdosen

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  • Hallo,

    letztens hatten wir Besuch von einem Beamten der Bezirksregierung mit dem Schwerpunkttema "Gefahrstoffe"

    Bei seinem Rundgang sah er einen mobilen Lackiertisch "ohne Absaugung" und "ohne Erdung". Die Erdung war kein Problem, bei der Absaugung sehen wir aber die Notwenigkeit nicht da hier nur Kleinteile (max. Schuhkartongröße) nach einer Instandhaltung farblich mit einer Lacksprühdose (400 ml) etwas aufgehübscht wird. Am Tag wird dort max eine halbe Dose versprüht (wenn überhaupt). Eine AGW Messung finden wir jetzt aber auch übertrieben. Gibt es da auch eine rechnerische Lösung? Hat irgend jemand ein vergleichbaren Problem gehabt und eine Lösung parrat?

    Die Maßnahmen sind umgehend durchzuführen, die Mängelerledigung muss bis zum 15.12 schriftlich erlfolgen.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • Hi Ralph,

    hast du etwas genauere Angaben zu dem Zeug das ihr versprüht? Am Besten das SDB.

    Ob Absaugung ja oder nein hängt ja von vielen Dingen ab. Versprüht ihr z.B. das Zeug in einem kleinen fensterlosen Kellerraum oder in einer gr0ßen gut belüfteten Halle?

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin Ralph,

    awen hat Dir schon die Richtung aufgezeigt. Stichwort Gefährdungsbeurteilung.

    Ohne genaue Kenntnis über Arbeitsbedingungen, Exposition des MA, Art des Gefahrstoffes:

    Als Ergebnis könnte bei der GFB ja auch herauskommen, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,

    wie groß ist denn der Raum?
    Es ist sicherlich ein Unterschied ob ich jetzt 400ml in einen 2x2x2m Raum sprühe und keine Luft zum Atmen mehr habe oder ob ich mit dem Ding in einer großen Halle stehe, gerade für den Ex-Bereich.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...Die Erdung war kein Problem, bei der Absaugung sehen wir aber die Notwenigkeit nicht da hier nur Kleinteile (max. Schuhkartongröße) nach einer Instandhaltung farblich mit einer Lacksprühdose (400 ml) etwas aufgehübscht wird. ...


    Klingt für mich unlogisch. Warum Erdung? Warum keine Absaugung?

    Erdung, wohl um potentielle Zündung zu vermeiden. Dann sollte man aber auch die explosionsfähige bzw. zündfähige Atmosphäre erfassen und beseitigen, also für entsprechende Lüftung sorgen. Unter glücklichen Umständen kann hier natürliche Lüftung ausreichend sein und bei Kleinstmengen dürfte dies auch zutreffen. Wenn aber arbeitstäglich gesprüht wird, würde ich mir Gedanken machen. Wo trocknen die lackierten Teile ab? Wie oft wird lackiert? Dementsprechend würde ich mir überlegen eine Lackierbox mit entsprechender Abluft zu beschaffen. Neben dem Ex-Schutz dürfte dann auch der AGW (so vorhanden) relativ einfach einzuhalten sein. Ohne entsprechende Lüftungsmaßnahmen könnte man zumindest bei Kurzzeitwerten Probleme bekommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Ralph,

    ohne das genauere Umfeld zu kennen, ist es schwer eine genaue Aussage zu treffen.

    Jedoch habe ich mir verschiedene SDB von Sprühlacken angeschaut. Normalerweise sind diese ein Gemisch von hochentzündlichen Treibmitteln (Propan, Butan) und Lösungsmitteln (z.B. Xylol). Im SDB steht Lüftung erforderlich. Wenn es Fenster gibt, hast du bei deinem geringen Verbrauch eine natürliche Lüftung, also Fenster auf. Zum Schutz der Mitarbeiter kannst du eine Halbmaske mit A/P3 Filter besorgen. Ohne Fenster und ohne Lüftung geh nach draußen oder an einen Fensterplatz.

    Eine Lackierbox wie von Tiefflieger vorgeschlagen ist natürlich auch eine super Lösung, aber sehr teuer (Anschluß an Abluftverteilung, Filter, Exschutzausführung, Prüfungen) und lohnt nur bei großen Stückzahlen.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • ...Zum Schutz der Mitarbeiter kannst du eine Halbmaske mit A/P3 Filter besorgen.


    Rangfolge der Maßnahmen nach T-O-P nicht beachtet!

    ...Eine Lackierbox wie von Tiefflieger vorgeschlagen ist natürlich auch eine super Lösung, aber sehr teuer (Anschluß an Abluftverteilung, Filter, Exschutzausführung, Prüfungen) und lohnt nur bei großen Stückzahlen.


    So teuer sind kleine Lackierboxen auch nicht, es muss ja nicht gleich eine Lackieranlage mit Wasserwand und laminarer Luftführung sein, eine relativ einfache "Trichterabsaugung" dürfte genügen.
    Ex-Schutz Dokument wird bei allen Varianten fällig, bei der technisch abgesaugten allerdings um einiges einfacher.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für die dolle Reaktion, komme aber erst heute dazu mich der Sache wieder zu widmen.

    Also, es handelt sich um Lackpray der Firma Würth, Sicherheitsdatenblatt ist natürlich vorhanden, dort stehen die MAG-Werte (die wir mit Sicherheit niemals dort erreichen) natürlich auch drin.

    Das Gestell ist fahrbar, Gummiräder - daher die Erdung - ist ja schon errledigt!

    Die Halle ist 6 Meter hoch, 20 Meter breit und ca. 50 Meter lang, geht dann noch etwas um die Ecke. Es ist eine techn. Lüftung (austausch der allgemeinen Raumluft für diese und alle angenzenden Hallen) vorhanden. Diverste Tore Türen usw. sind auch vorhanden.

    Es werden nur Kleinstmengen (max 0,5 Dose / Dose hat 400 ml) am Tag versprüht, was schon sehr hochgeriffen ist.

    Ich kenne eine Berechnungsformel für Batterieladestationen und deren "Luftbedarf" in abhängigkeit von der Batterie und der Ladestatuion, dort spiel das Raumvolumen auch eine Rolle (siehe BGI 5017). Wäre schön wenn es so etwas auch für kleine Lackierarbeiten mit der Sprühdose auch geben würde habe ich aber bisher noch nicht gesehen.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Moin Ralph,

    ich denke, dass Du nach einer solchen Berechnungsformel vergeblich suchen wirst.

    Aber so, wie Du die Situation schilderst, wird eine kleine Menge in einer großen belüfteten Halle versprüht - und das sollte in Deiner GFB die Grundlage für evtl. Maßnahmen sein.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • ...ich denke, dass Du nach einer solchen Berechnungsformel vergeblich suchen wirst....

    Natürlich gibt es eine solche Gleichung, der Chemiker nennt sie ideale Gasgleichung.

    Anhand der p*V=n*R*T kann man dann das Gasvolumen eines Stoffes berechnen. Nun noch in Bezug zum AGW oder der Explosionsgrenze gebracht und schon hat man eine entsprechende Hausnummer berechnet.
    Warum ich für die Absaugung plädiere? Ohne kontrollierte Luftführung wird Dein Ex-Bereich entsprechend groß. Da ich in der Halle von entsprechenden Wechselwirkungen ausgehen muss, ergeben sich dann gewaltige Anforderungen an die direkte und möglicherweise auch weitere Umgebung um den Sprühstand. Wer einmal gesehen hat um was für einen Flammenwerfer es sich bei einer einfachen Spraydose handelt, wenn der Sprühstrahl erst einmal gezündet wurde, dem wird klar, worum es mir hier geht. Lösemitteldämpfe und auch Treibgas Propan/Butan entweicht nicht einfach nach oben und verteilt sich dabei, sondern kriecht am Boden, gelegentlich auch über sehr weite Strecken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Ralph,

    es gibt von der BG ETEM eine Veröffentlichung "Leitfaden zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes", da wird im Pkt. 3.9 zu Spraydosen mit brennbaren Treib- und Lösemitteln wie folgt beurteilt: "Eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre kann bei Tätigkeiten mit Druckgasdosen und Treibmitteln auf Propan/Butan Basis entstehen, wenn längere Sprühstöße in engen, schlecht belüfteten Räumen durchgeführt werden. Dies gilt es im vornherein zu vermeiden. Bei richtiger Verwendung ist die Bildung einer g.e.A. ausgeschlossen und eine Zoneneinteilung bzw. ein Explosionsschutz-Dokument nicht erforderlich. Die Unterweisung nach GefStoffV ist hierbei von entscheidender Bedeutung."

    Nun fehlt einem der Definitionsbereich "längere Stöße..."

    Eine Berechnung von Lösemitteln und deren Volumen findet sich in der BGG 909 (bisher ZH 1/169) "Grundsätze für die lüftungstechnische Berechnung von Kammertrocknern und Durchlauftrocknern", Fachausschuss "Oberflächenbehandlung", April 1992.
    Ich denke, da kann man sich gut anlehnen, wenn man Vortrocknungsverluste usw. außen vor lässt.

    mfg

    Uwe

  • ...Bei richtiger Verwendung ist die Bildung einer g.e.A. ausgeschlossen und eine Zoneneinteilung bzw. ein Explosionsschutz-Dokument nicht erforderlich. ...


    Dann mögen sich die Schreiberlinge von der BG mal die Betriebssicherheitsverordung und die TRBS 2152 Teil 1 ansehen, denn da kann man schön nachlesen "Mehr als 10 Liter zusammenhängende explosionsfähige Atmosphäre müssen in geschlossenen Räumen unabhängig von der Raumgröße grundsätzlich als gefährliche explosionsfähige Atmosphäre angesehen werden". Weiterhin steht dort: "Werden die Flüssigkeiten in Tröpfchen verteilt, z. B. versprüht, ist auch bei Temperaturen unterhalb des unteren Explosionspunktes (UEP) mit der Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen." Zusätzlich findet man dann noch: "Bei der Beurteilung der Explosionsgefahr ist davon auszugehen, dass eine Entzündung eventuell vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre stets möglich ist. Die Beurteilung ist also unabhängig von der Frage, ob Zündquellen vorhanden sind."
    Das Volumen eines üblichen Sprühkegels einer Spraydose ist im Bereich von ca. 10l, man ist also voll dabei. Der Sprühstrahl aus einer solchen Spraydose ist in der Regel leicht entzündlich, da üblicherweise Propan/Butan als Treibgas benutzt wird und im Fall von Lackfarbe findet man sowohl organische Lösemittel, die brennbar sind, als auch entsprechende organische gelöste Feststoffe im Spray, die ebenfalls brennbar sind.
    Der aufgezeigte Verwendungszweck ist ja mehrfach täglich solche Arbeiten durchzuführen, somit ist auch die Häufigkeit nicht gerade bei selten anzusetzen.
    Ein einfacher Absaugarm in ATEX Ausführung mit entsprechendem Lüfter würde meiner Meinung nach viel zur Sicherheit beitragen. Kostenpunkt um die 5000.- € und schon muss man sich keine weiteren Gedanken mehr machen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Dann mögen sich die Schreiberlinge von der BG mal die Betriebssicherheitsverordung und die TRBS 2152 Teil 1 ansehen, denn da kann man schön nachlesen "Mehr als 10 Liter zusammenhängende explosionsfähige Atmosphäre müssen in geschlossenen Räumen unabhängig von der Raumgröße grundsätzlich als gefährliche explosionsfähige Atmosphäre angesehen werden". Weiterhin steht dort: "Werden die Flüssigkeiten in Tröpfchen verteilt, z. B. versprüht, ist auch bei Temperaturen unterhalb des unteren Explosionspunktes (UEP) mit der Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen." Zusätzlich findet man dann noch: "Bei der Beurteilung der Explosionsgefahr ist davon auszugehen, dass eine Entzündung eventuell vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre stets möglich ist. Die Beurteilung ist also unabhängig von der Frage, ob Zündquellen vorhanden sind."
    Das Volumen eines üblichen Sprühkegels einer Spraydose ist im Bereich von ca. 10l, man ist also voll dabei. Der Sprühstrahl aus einer solchen Spraydose ist in der Regel leicht entzündlich, da üblicherweise Propan/Butan als Treibgas benutzt wird und im Fall von Lackfarbe findet man sowohl organische Lösemittel, die brennbar sind, als auch entsprechende organische gelöste Feststoffe im Spray, die ebenfalls brennbar sind.
    Der aufgezeigte Verwendungszweck ist ja mehrfach täglich solche Arbeiten durchzuführen, somit ist auch die Häufigkeit nicht gerade bei selten anzusetzen.
    Ein einfacher Absaugarm in ATEX Ausführung mit entsprechendem Lüfter würde meiner Meinung nach viel zur Sicherheit beitragen. Kostenpunkt um die 5000.- € und schon muss man sich keine weiteren Gedanken mehr machen.

    Das Thema liegt zwar schon in weiter Ferne, aber ich bin bei meiner Recherche trotzdem noch mal drauf gestoßen.

    Wie sieht es denn aus, wenn nicht nach draußen absaugen kann? Mit Papierfiltern kann man Overspray von Lacken filtern, mit Aktivkohlefiltern kann man Lösemitteldämpfe binden. Aber was macht mit dem Treibgas? Filtern kann man es nicht, höchstens vom Entstehungsort wegbringen (natürlich unter EX-Schutz).

    Gibt es noch irgendeine andere Lösung? Abfackeln ist wohl keine gute Idee ;)

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  • Guten Tag,

    es gibt eine alte Veröffentlichung, die sich mit diesem Thema beschäftigt hat:

    Berechnungsverfahren und Modellbildung in der Arbeitsbereichsanalyse (BIA-Report 3/2001)
    Der vorliegende BIA-Report 3/2011 stellt als Alternativen für Expositionsmessungen Berechnungsmethoden und Modelluntersuchungen vor.
    www.dguv.de

    Es dürfte immer noch für die Abschätzung der Konzentrationsbereiche belastbare Ergebnisse liefern.