Explosionsschutzdokument erstellen

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  • Hallo,
    ich bin im Rahmen meiner zukünftigen Aufgabe als Sifa auf folgende Aufgabe gestoßen.
    Wir haben im Zuge von einer Erweiterung unserer Produktion einen Waschraum geschaffen, auf den verschiedene Bauteile gereinigt werden können. Gewaschen wir mit reinen Kaltreiniger. Der Arbeitsplatz ist offen gebaut(ca. 2,30m Breit und 1,30m in der Tiefe), und auf der Rückseite mit einer Absaugung versehen. Nach aussagen meiner jetzigen Sifa müsste dafür wohl ein Explosionsschutz Dokument erstellt werden. In der Gefährdungsbeurteilung haben wir festgestellt das die Entstehung Explosionsfähiger Atmosphäre aufgrund des Waschvorganges und der damit entstehenden Dämpfe und Stäube nicht auszuschließen ist.
    Es wurde vor längerer Zeit eine Ex-Schutzdokument von einer externen Firma für ein kleines Salzsäurebad in unserer Qualitätssicherung erstellt. Diese hab ich mir herangezogen und auch den Sinn und Aufbau des Dokumentes verstanden.
    Nur hab ich folgende Frage:
    In dem Dokument wurde eine Gasberechnung durchgeführt, ich bin kein Chemiker oder ähnliches, aber ich gehe davon aus dass darüber das entstehende Gas in Litern errechnet wurde, welches bei einer Bestimmten Oberfläche entsteht. Nun stell ich mir die Frage muss ich diese Berechnung auch für meine Waschstation durchführen um nachzuweisen das das entstehende Gas aufgrund der Stärke der Absaugung direkt abgesaugt werden kann. Ich hab aber ganz ehrlich gesagt keine Ahnung wie ich das anstellen soll, dies geschieht irgendwie über die Molare Masse usw.
    Leider weiß unsere jetzige Sifa in der Hinsicht auch nicht weiter, bzw hat sie bis jetzt solch eine Aufgabe auch noch nie durchführen müssen. Nun hoffe ich auf ein paar gute Hinweise aus eurer Reihe.

    Danke schon mal

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  • Hi...

    Wichtiger Hinweis von meiner Seite:
    Wenn du nicht die Sachkunde für die Erstellung des Ex-Schutz - Dokuments hast (Chemisch, physikalisch), lass die Finger davon.
    Die Berechnung der einzelnen Ex-Zonen (Hüllkurvenberechnungen, Zonenausdehnung etc.) ist, wie Du ja schon selbst siehst nicht ganz ohne.
    Die Frage wie schnell welche Substanz unter welchen Bedingungen verdunstet erfordert ebenfalls schon tiefergehende Kenntnisse.

    Geld, dass man an dieser Stelle investiert brauch man dann unter Umständen nicht in technische Ausstattung des Bereichs zu investieren, weil sich die Ex-Zone rechnerisch eventuell reduzieren lässt.
    Auf der anderen Seite gibt es aber auch nicht schlimmeres, als eine zu klein abgeschätzte Ex-Gefahr, die im Endeffekt zu einem großen Ereignis führt, weil die technische Ausstattung nicht dementsprechend ex-geschützt ausgelegt wurde.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Da hast du recht Thorsten S., mit der nötigen Sachkunde wird das sicherlich schwer werden. Es gibt ja aber sicherlich für dieses Gebiet bei der Berufsgenossenschaft ein Seminar oder? Ich werde das mal bei meine Chef anbringen das ich mal ein solches Seminar besuchen werde sofern es dafür etwas gibt.

    Gruß

    Stev

  • Die Seminarinhalte Deiner BG kenne ich jetzt nicht explizit, aber ich fürchte, da gibt es nicht viel.
    Wo ich an deiner Stelle schauen würde, wären die BG RCI, der TÜV oder der VDSi.

    Alternativ würde ich nach einem externen Berater schauen. Wenn Du das Ex-Schutz Dokument nur einemal erstellen und danach allenfalls mal aktualilsieren musst lohnt sich der Aufwand kaum dir die Kenntnisse selbst anzueignen (außer Du siehst als zusätzliche Qualifikation für deinen "Marktwert")
    Zumal Du bis zum nächsten Gebrauch die Hälfte dessen was du benötigst schon wieder vergessen hast.
    Wenn es nur um einen überschaubaren Bereich geht, halten sich nach meinem Wissen auch die Kosten für die externe Dienstleistung in Grenzen - und die Seminare beim TÜV sind auch nicht für ihr niedriges Preisniveau bekannt.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Hallo stev85,

    prinzipiell ist die Erstellung eines EX- Dok schon mit Hintergrundwissen verbunden.
    Jedoch halte ich es nicht für zwingend erforderlich eine Berechnung der möglichen Ausgasung etc für Stoffe zu erstellen.
    Hast du ein paar Anhaltspunkt, Kenngröpßen zu dem Reiniger, dies hilft Event schon weiter.

    Ich würde bzgl. der Zoneneinteilung mal die Beispielsammlungen im Anhang der BGR 104 durchschauen. Hier bekommst du in der Regel viele Informationen.

    http://www.bgrci.de/exinfode/dokum…regeln-bgr-104/

    Aber wie gesagt, solange du nicht befähigte Person für Explosionsschutz bist würde ich es nicht alleine machen

    Gruss Marco

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  • Hallo Stev,

    die Aussage von Thorsten kann ich nur bestätigen!

    ...Alternativ würde ich nach einem externen Berater schauen... llohnt sich der Aufwand kaum dir die Kenntnisse selbst anzueignen (außer Du siehst als zusätzliche Qualifikation für deinen "Marktwert")...Wenn es nur um einen überschaubaren Bereich geht, halten sich nach meinem Wissen auch die Kosten für die externe Dienstleistung in Grenzen..


    Mann muss nicht alles selber machen. Und Du wirst erstaunt sein, für welch kleines Geld Du die Dienstleistung einkaufen kannst. Da ist die Schulungsgebühr meist höher... und aktuell müsstest Du Dein neu erworbenes Wissen ja auch noch halten.
    Externe beißen nicht :thumbup:

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Noch einmal danke für eure Hilfe.

    Jetzt mal noch eine andere Frage.
    Wenn wir jetzt einen neuen Stoff bei uns in der Firma einführen, reicht es da wenn ich für den entsprechenden Stoff eine Gefahrstoff- BA erstelle, oder muss für diesen Stoff auch ein Ex- Schutzdokument erstellt werden. Meine Sifa konnte mir auf diese Frage leider keine direkte Antwort geben.

    Danke schon mal für eure Hilfe.

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  • Ein Ex-Schutz-Dokument ist nach meinem Wissen niemals nur auf einen Stoff bezogen sondern bezieht sich immer auf alle Stoffe mit einem "Ex-Potential" in einem Bereich.
    Bekommst Du jetzt einen solchen Stoff in einen bisher nicht ex-gefährdeten Bereich musst Du für diesen Bereich natürlich die Ex-Gefahr beurteilen.

    Bekommst du lediglich einen neuen Stoff ohne ex-Gefahr in einen bereits ex-geschützten Bereich hat das üblicherweise keine Auswirkung - allerdings solltes Du auf jeden Fall das SDB überprüfen, ob Reaktionen mit bereits vorhandenen Stoffen stattfinden können, die wiederum das Ex-Potential erhöhen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Stev85,
    ich möchte Thorsten noch ergänzen:
    Grundlage des Ex-Dokumentes ist die Gefährdungsbeurteilung (wie immer :D )
    Wenn in dieser GB eine Brand- und Ex-gefährdung ermittelt wird, dann muss dazu das Ex-Dokument folgen. Ansonsten ist es nicht grundsätzlich erforderlich, auch wenn es um Gefahrstoffe geht.

    peter
    Moderator und MesseAdmin

  • ...In dem Dokument wurde eine Gasberechnung durchgeführt, ich bin kein Chemiker oder ähnliches, aber ich gehe davon aus dass darüber das entstehende Gas in Litern errechnet wurde, welches bei einer Bestimmten Oberfläche entsteht. Nun stell ich mir die Frage muss ich diese Berechnung auch für meine Waschstation durchführen um nachzuweisen das das entstehende Gas aufgrund der Stärke der Absaugung direkt abgesaugt werden kann. Ich hab aber ganz ehrlich gesagt keine Ahnung wie ich das anstellen soll, dies geschieht irgendwie über die Molare Masse usw.
    Leider weiß unsere jetzige Sifa in der Hinsicht auch nicht weiter, bzw hat sie bis jetzt solch eine Aufgabe auch noch nie durchführen müssen. Nun hoffe ich auf ein paar gute Hinweise aus eurer Reihe.
    ...

    Wenn man eine solche Berechnung noch nie durchgeführt hat, ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass man Fehler macht, mit unter Umständen schwerwiegenden Folgen.
    Üblicherweise wird man über die Ideale Gasgleichung eine Worst Case Abschätzung machen. Man kann auch bei Raumtemperatur mit der molaren Gaskonstante von 24l/mol rechnen => aus einem Mol Flüssigkeit entstehen 24l Gas des Produktes. Jetzt muss man noch wissen, wieviel von dem Produkt verdampft. Dazu macht man eine einfache Bilanz. Eingesetztes Produkt zu entstehendem Abfall. Die Differenz wird als verdampft angenommen. Bei den Mengen sollte man ruhig großzügig aufrunden, wir machen ja eine Abschätzung. Dieses dann in Bezug zur unteren Explosionsgrenze gebracht und mit der Absaugleistung der Lüftungsanlage verglichen, dann kann man abschätzen ob man in den Bereich der unteren Explosionsgrenze kommt. Wenn ja, droht Gefahr, wenn nein, ist man noch lange nicht auf der sicheren Seite.
    Hier mal ein kleines Beispiel:
    Es wird Ethanol als Lösungsmittel benutzt. => molare Masse = 46,07g/mol; Dichte 0,79 g/cm³; UEG 3,1 Vol.-% bzw. 59 g/m³ (Quelle GESTIS)
    Über die Schicht von 8h verteilt benötigt man 5l Ethanol, wobei 4l als Abfall in der Wanne aufgefangen und abgeleitet werden => 1l verdampft.
    Über die Dichte kann man die Masse an Ethanol berechnen 1000cm³*0,79 g/cm³=790g. Über die molare Masse die Stoffmenge: 790g/46,07g/mol=17,15mol => dies ergibt über die 24l/mol ca. 412l Dampf. Diese 412l dürften also maximal der UEG von 3,1 Vol-% entsprechen also 412l/3,1%*100%=13290l Absaugvolumen wird über die Schicht benötigt um gerade die UEG zu erreichen. Üblicherweise wird die untere Alarmschwelle aber bereits bei 20% der UEG erreicht, somit dürfen die 412l nur 0,62% sein (20% von 3,1%), wir kommen somit auf ein Volumen von 66451l. Wir benötigen also um 1l Ethanol über 8h sicher verdampfen zu lassen und bei 20% der UEG zu sein eine Absaugleistung von 66,45m³ was einer Leistung von 8,3m³/h entspricht.
    Man könnte alternativ auch über die 59g/m³ rechnen, dann kommt man auf andere Zahlen, wegen des Einflusses der Temperatur und der Ungenauigkeit der 24l/mol. Über die Masse gerechnet ergibt sich: 790g/59g/m³= 13,39m³. Da wir auch hier die 20% UEG anwenden müssen kommen wir auf 13,39m³/20%*100%= 66,95m³ über 8h und somit auf 8,4m³/h
    Dies ist nur ein Beispiel wie man es rechnen kann. Was dabei nicht berücksichtig wurde und somit kritisch zu betrachten ist: Die Verdampfung dürfte nur in den seltensten Fällen konstant verlaufen, man hat immer wieder Schübe bei denen das Produkt aufgetragen wird und somit schneller verdampft. Es wurde auch nicht berücksichtigt, was geschieht, wenn man die Arbeiten beendet hat. Wird dann die Lüftung ausgeschaltet obwohl noch ein Flüssigkeitsfilm in der Auffangwanne ist?
    Noch viele weitere Punkte gibt es zu beachten.

    ...reicht es da wenn ich für den entsprechenden Stoff eine Gefahrstoff- BA erstelle, oder muss für diesen Stoff auch ein Ex- Schutzdokument erstellt werden. ....


    Üblich sind Explosionsschutzdokumente für Anlagen und Tätigkeiten, nicht für Stoffe. Man kann z.B. ein Explosionsschutzdokument für eine Zapfstelle einer brennbaren Flüssigkeit erstellen. Hierzu sind auch die Parameter des Stoffes relevant.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    Hier mal ein kleines Beispiel: ...

    :thumbup:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Grüß Dich,

    ... Hilfsmittel ...

    der Hinweis findet sich bereits in der Linkliste unter
    "Links zum Thema Brand- und Explosionsschutz"

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • der Hinweis findet sich bereits in der Linkliste unter
    "Links zum Thema Brand- und Explosionsschutz"

    Entschuldigung ....das ich das übersehen habe....
    allerdings schaden tut es auch nicht...... :D

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: