Lagerung von Gefahrstoffen und Lebensmitteln

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  • Moin,

    leider bin ich bei der Suche im Netz nicht fündig geworden. Wir haben bei uns einen Raum, in dem wir allerlei Reinigungs- und Desinfektionsmittel lagern. Diese Stoffe werden alle in verschlossenen Behältern gelagert (Plaktikkanister bis max. 20L, Dosierspender, Plasktikeimer bis max. 10kg). Es wird dort nichts umgefüllt, dosiert oder anderweitig verarbeitet. Anlieferung, Lagerung, bei Bedarf Ausgabe an die Hausmeister bzw. Reinigungskräfte. In dem gleichen Raum werden auch Kisten mit Getränken gelagert (verschlossen und keine angebrochenen Flaschen). Der Raum hat knapp 20m² und keine Zwangsbelüftung, aber ein Fenster, das aber mit dem Scharfschalten der Alarmanlage geschlossen sein muss. Soweit zu den örtlichen Gegebenheiten. Ist es zulässig, solche Produkte zusammen mit den verschlossenen Getränkeflaschen zu lagern?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hi Frank,

    von Seiten der Gefahrstoffverordnung und auch den üblichen Angaben in Sicherheitsdatenblättern her gesehen:
    Klares "NEIN" - Nahrungsmittel und Gefahrstoffe sollten strikt voneinander getrennt gelagert werden!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hi,
    da ist die Gefahrstoffverordnung doch eindeutig.

    § 8, Abs. 5 : ....Sie (Gefahrstoffe) dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden.

    Obwohl, man kann vermutlich diskutieren was unmittelbare Nähe heißt :?:

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ich sehe und handhabe es genauso wie awen.
    keine Zusammenlagerung.
    Denke bitte an die VbF bei den Desi-Mitteln, über 21°C Flammpunkt, sind alle Behälter richtig geschlossen??
    habt Ihr schon mal die Mengen bestimmt, ist der Raum ab einer gewissen lagermenge auch von aussen gekennzeichnet..........
    Wir haben diese Artikel räumlich getrennt, verschiedene Räume......
    Wenn es sich um Mineralwasserflaschen handelt, gilt hier auch noch das Lebensmittelgesetz.

    juristische Definition für un­mit­tel­bar
    Bedeutungen
    a.nicht mittelbar, nicht durch etwas Drittes, durch einen Dritten vermittelt; direkt
    b.durch keinen oder kaum einen räumlichen oder zeitlichen Abstand getrennt
    c.direkt; geradewegs [durchgehend]

    Grüße aus dem Rheinland:D
    Thomas

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  • Hi,
    da ist die Gefahrstoffverordnung doch eindeutig.

    § 8, Abs. 5 : ....Sie (Gefahrstoffe) dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden.

    Obwohl, man kann vermutlich diskutieren was unmittelbare Nähe heißt :?:


    Gängige Praxis sind hier 2m horizontaler Abstand.

    Denke bitte an die VbF bei den Desi-Mitteln, ...


    Die VbF gibt es schon einige Jahre nicht mehr!

    Guudsje
    Oben hatte ich ja schon die 2m erwähnt. Unter hygienischen Vorgaben z.B. HACCP ist üblicherweise eine komplette Trennung empfohlen und wird von den entsprechenden Aufsichtsbehörden oft auch so gefordert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guudsje
    Oben hatte ich ja schon die 2m erwähnt. Unter hygienischen Vorgaben z.B. HACCP ist üblicherweise eine komplette Trennung empfohlen und wird von den entsprechenden Aufsichtsbehörden oft auch so gefordert.

    ?( Das wird relativ schwer zu verargumentieren sein, aber ich werde mal mein Bestes geben. Ich kann mir die Antworten schon vorstellen. Da ist doch alles verschlossen, wir benutzen die Reiniger doch gar nicht, sondern lagern die nur und geben die aus. Die Flaschen sind doch auch verschlossen usw. usw. Vielleicht kann man ja geschickt umräumen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (25. August 2014 um 07:57)

  • ... Tiefflieger hat es genau beschrieben, Reiniger in einen geeigneten Schrank und schon sind sie räumlich getrennt.
    (billigste Lösung und von den Ämtern geduldet.)
    Mich würde die Lagerung wie auf dem Bild dargestellt, nicht stören. Raum ist ständig verschlossen. Unbefugter Zugriff nicht möglich.
    MA unterweisen, Wirksamkeitskontrolle - fertig.
    Wenn ich als externe FASI das in einen Bericht schreibe, wird man mich als Korintenkacker bezeichnen.
    Ich spreche sowas an, aber empfehle einfach die GB durchzuführen. Wie hoch ist das Risiko??????
    Was soll den der Imbissbudenbetreiber machen???
    Er muss die Chemie ja auch dauernd einsetzen und hat nur seine vielleicht 6 qm².
    Oder was ist im Supermarkt? Selbe Regal nur das da die Rückwand zwischen ist und dort dann nur verpackte Ware stehen darf.
    Jeder Tante Emma Laden ist da gefährlicher - aber erlaubt.

    Wenn kein Platz mehr da ist, stehen die Kartons + Einkaufswagen vor dem Sicherungskasten und erhöhen auch noch die Brandlast im Flur. (Siehe Foto)

    Das ist ein PROBLEM.

    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

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  • Was soll den der Imbissbudenbetreiber machen???
    Er muss die Chemie ja auch dauernd einsetzen und hat nur seine vielleicht 6 qm².
    Oder was ist im Supermarkt? Selbe Regal nur das da die Rückwand zwischen ist und dort dann nur verpackte Ware stehen darf.
    Jeder Tante Emma Laden ist da gefährlicher - aber erlaubt.

    Hallo Canislupus,

    so würde ich aber nicht argumentieren wollen. Es gibt klare gesetzliche Anforderungen. Nur weil der Imbissbudenbesitzer diese nicht umsetzt und das womöglich vom Amt geduldet ist (was ich mir echt gesagt nicht vorstellen kann), heißt das noch lange nicht, dass das in Ordnung ist. Ich denke es gibt genügend Beispiele, in denen gezeigt wurde wie schlampig und die HACCP nicht beachtent, gearbeitet wird. Ich möchte keine Lebensmittel kaufen, die nur durch eine Rückwand von Gefahrstoffen getrennt, gelagert oder verkauft werden. Das habe ich auch noch nie in einem Supermarkt oder in einem Tante Emma Laden gesehen. Aber darum geht es ja auch nicht.
    Auf Grund von Verunreinigungen kann es immer wieder zu Kontaminationen kommen (Worse Case). Das sieht und reicht man nicht. Also Abstand, Schrank oder zusätzlicher Raum. Da hilft auch keine GB. Im Gegenteil, das Ergebnis der GB zeigt nur, das eine räumliche Trennung eingehalten werden muss. Ich habe es auch noch nicht geschafft, durch eine Gb eine gesetzl. Anforderung ausser Kraft zu setzen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick