ab wann Berührungsschutz an heißen Oberflächen (an Maschinen)

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  • Hallo liebe Arbeitsschützer,

    ich habe mir heute einen Lufttrockner angesehen, den unsere Firma gekauft hat. Einige Rohre und Oberflächen an der Anlage haben eine Temperatur von ca. 75°C (gemessen). Teilweise kleben Warnhinweise an der Anlage, aber es fehlt jeglicher Berührungsschutz oder Isolierung. Nun habe ich schon eine Weile gesucht, werde aber nicht so recht fündig ab welcher Oberflächentemperatur eine Isolierung oder ein Berührungsschutz gebaut werden muss. In der Betriebsanleitung des Herstellers steht, das bei Temperaturen über 80°C Vorkehrungen gegen versehentliches Berühren getroffen werden müssen - die Angabe erscheint mir aber doch schon sehr hoch. Könnt Ihr mir Quellen nennen, die mich (und unseren Endkunden) hier weiter bringen?

    Danke schon mal sagt

    der EHS Mann

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  • Hallo EHS-Mann!

    Leider kann ich keine Vorschrift aus der Tasche ziehen.
    Das Problem scheint mir aber nicht so einfach, wie es sich vielleicht zunächst anhört.
    Im Kinderhort würden wir Temperaturen oberhalb 45/50 Grad Celsius nicht akzeptieren.
    Am Lötarbeitsplatz oder in der Schweißerei dürften bis zu vielen Einhundert Grad an berührbaren Teilen herrschen.

    Es muss eine Gefährdungsbeurteilung her. Wer kann unbeabsichtigt unter welchen Umständen diese Stellen berühren?
    Mein Thermo-Mückenstift macht für 6 s, 50 Grad Celsius auf einer kleinen Hautstelle.
    Der Bäcker fasste früher bewusst die frischen Brötchen (200 Grad C) kurzfristig, mit sehr wenig Druck an.

    Auf keinen Fall, will ich das Problem herunterspielen. Trotzdem kommt es auf die näheren Umstände an.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Wie Flügelschraube das schon gesagt hat, ist die Gefährdungsbeurteilung das Zauberwort.

    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kollege die heissen Teile (vielleicht auch unbeabsichtigt / unbewusst) berührt und wie hoch ist die Ereignisschwere / Verletzungsschwere in diesem Falle?
    Ist das Risiko ausserhalb dessen was akzeptabel ist müssen Maßnahmen her!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten S. (19. August 2014 um 08:14)

  • Hallo und guten Morgen,

    ich denke hier ist etwas zu finden:
    http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdung…ehrdungen/heiss

    ...jetzt kommt der Umweltschützer... aus energetischer Sicht sollten solche Bauteile ohnehin immer isoliert werden.
    Gleichzeitig sollte man noch überlegen, ob diese Wärme anderweitig genutzt werden kann. Wir nutzen z.B. die Abwärme
    der Lufttrockner und Kompressoren zur Warmwasserbereitung. Ersparnis: so gut wie kein Gasverbrauch im Sommer!

    Das sind dann zwei Fliegen mit einer Klappe.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Ich würde hier auch eher die unbeteiligten Personen in den Vordergrund stellen. Der Bäcker weiß, dass die Brötchen gerade aus dem Ofen kommen. Der Schweißer weiß auch, dass die Teile heiß sein könnten.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Moin,

    ein Gedanke zum Thema Isolierung (ohne das Gerät zu kennen).

    Möglicherweise ist das gar nicht möglich, weil dadurch eine Überhitzung und Beschädigung des Gerätes hervorgerufen werden könnte.

    Dann bleibt nur Berührschutz übrig. (wenn die Gefährdungsbeurteilung zu diesem Ergebniskommt ;) )

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,

    Einige Rohre und Oberflächen an der Anlage haben eine Temperatur von ca. 75°C (gemessen). Teilweise kleben Warnhinweise an der Anlage, aber es fehlt jeglicher Berührungsschutz oder Isolierung. Nun habe ich schon eine Weile gesucht, werde aber nicht so recht fündig ab welcher Oberflächentemperatur eine Isolierung oder ein Berührungsschutz gebaut werden muss.

    Maßnahmen erforderlich gemäß BetrSichV, Anh. 1, Nr. 2.10
    "Sehr heiße oder sehr kalte Teile eines Arbeitsmittels müssen mit Schutzeinrichtungen versehen sein, die verhindern, dass die Beschäftigten die betreffenden Teile berühren oder ihnen gefährlich nahe kommen."

    Ab wann handelt es sich um eine "sehr heiße Oberfläche"?
    Definitionssache ... zumindest habe ich das hier gefunden:
    BGI 571, Kap. 9.8
    "Heiße Oberflächen (z. B. glatte Metalloberflächen > 60 °C, Holz > 110 °C)
    Heiße Flüssigkeiten (z. B. strömendes Wasser > 60 °C) "

    Vielleicht hilft das ein bisserl weiter.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Servus,

    Bei Maschinen würde ich zur Beurteilung die harmonisierte Norm EN ISO 13732-1 heranziehen. Die müsste eigentlich in der Konformitserklärung (CE) aufgeführt sein, und beinhaltet auch die Basis Deiner GBU.

    Komnet gibt da einen ersten Hinweis.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )