Hallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage.
Wo steht eindeutig das eine FaSi eine Anpassungsphase machen muss diese nicht den Abschluß der BG hat welche dem Unternehmen angehört.
Bin wieder für jede Hilfe dankbar.
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage.
Wo steht eindeutig das eine FaSi eine Anpassungsphase machen muss diese nicht den Abschluß der BG hat welche dem Unternehmen angehört.
Bin wieder für jede Hilfe dankbar.
...was moechtest Du uns fragen?!?!
In diesem Sinne
Der Michael
Moin Jens,
ich denke, Du meinst den betriebsspezifischen Teil der Ausbildung (Präsenzphase V mit LEK), der verschiedenen BGen .
Ich wüsste nicht, dass das irgendwo extra beschrieben ist. In meinem speziellen Fall lieg das sehr unbürokratisch.
Ich habe meine komplette Ausbildung bei der BG Bau gemacht und sollte dann eine Firmentochter mit betreuen, die bei der VBG Mitglied ist.
Eine Rückfrage bei der VBG mit Bestellungsschreiben meiner Firma ergab: Ich kann als SiFa tätig werden, ohne nochmals die spezifische P V der VBG machen zu müssen. Allerdings sind die Betriebszweige der von mir betreuten Firmentöchter sehr ähnlich, daher war diese Lösung wohl möglich.
Fazit: fragen, ob eine P V erforderlich ist oder nicht.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Ok danke, ich konnte auch nichts spezielles finden.
Hi,
das ist in der DGUV Vorschrift 2, § 4, Abs. 7 beschrieben:
(7) Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse durch Fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte ihrer Ausbildungsstufe III.
Grüße
awen
Das hab ich auch gefunden
Auf deutsch nachfragen
Moin,
genauso ist es.
Der fachspezifische Teil steht in der DGUV V2 der jeweiligen BG. Somit ergibt sich die Fachkunde jeweils für eine BG, also Teil V immer schön neu machen (1 Woche, 3 Tage oder online) oder mit der neuen BG/UK reden. Dazu die Präventionsabteilung ansprechen.
Je nach Vorbildung verzichten die dann auch auf einen Teil V.
Viel Erfolg.
Hallo,
schau mal in das "Fachaufsichtsschreiben zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit" da müsstest du auch was dazu finden.
Es gibt jedenfalls eine Ausbildungsleitlinie wo das gefordert wird.
Hallo zusammen,
habe noch zwei andere Infos/Nachweise hierzu gefunden:
https://sifaboard.de/www.gaa.baden-…s/16050/7_1.pdf, Seite 2 PKT 13/14
https://sifaboard.de/www.baua.de/de…Hochschulen.pdf, Seite 12
Die Anpassungsphase soll den neuen betriebsspezifischen Kenntnissen dienen, Beispiel: Die FASI aus Nahrung und Genuss oder Werkstätten, wird im Bereich des Gesundheitswesen eingesetzt. Im Bereich der Prävention und Grundsatz gleich aber betrieblich andere Schwerpunkte
Beste Grüße aus dem Rheinland
Thomas Steini