Wann zur G 25

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  • ...you made my day!!!

    wollte ich auch grad sagen.

    ................Man sollte sich auch von der Vorstellung lösen, dass Eignung immer etwas mit medizinischer Untersuchung zu tun haben muss (dies steht übrigens in den meisten UVV auch nicht drin). Wenn jemand fehlerfrei und zur Zufriedenheit seines Arbeitgebers einer Tätigkeit nachgeht, ist er für diese Tätigkeit offensichtlich geeignet. Auch die Aussagekraft einer Eignungsuntersuchung darf nicht überbewertet werden. Vieles bekommt man auch durch eine Eigungsuntersuchung nicht heraus. Sie können ja mal die Betriebsunfälle in Ihren Firmen anschauen und sich fragen, ob diese Betriebsunfälle durch eine Eignungsuntersuchung hätten verhindert werden können - wahrscheinlich nicht ?!

    Genau so ist es.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo,

    Passt nicht ganz zur G25 und Eignungsuntersuchung, aber ist generell auch ein Thema:


    Hat schon mal jemand das Problem gehabt, dass einige Mitarbeiter (aus der Produktion) eine recht schlechte Sehkraft haben, so dass Sie Problem mitdem Ablesen der Arbeitsanweisungen usw., haben.
    Diese Mitarbeiter aber keine Brillen tragen wollen (teilweise wohl aus Kostengründen).
    Ich habe dann auf Nachfrage gehört "zu Hause zum Zeitung lesen trag ich schon so eine Brille, eine Lesebrille aus dem Supermarkt, sonst geht es gar nicht. Aberhier auf der Arbeit brauch/trag ich die nicht.

    Herausgekommen ist das, als ich in Sachen Schutzbrillen mit Sehschärfe unterwegs war.
    Da wollten dann plötzlich einige Leute diese Schutzbrillen mit Sehstärke, die sonst nie eine normale (also keine Schutzbrille) tragen.

    Wir wollen jetzt natürlich nicht die aus medizinischer Sicht notwendigen "normalen" Brillen der Mitarbeiter ersetzen (es gibt ja für einige Arbeitsbereiche Schutzbrillen, die kaum als Schutzbrillen zu erkennen sind).
    Und ich kenne meinen Pappenheimer, wenn die Firma die bezahlt, werden die Brillen dann auch zu Hause getragen.

    Meine Frage nun, da durch das schlechte Sehen der betroffenen Mitarbeiter, ausser den Fehlansätzen usw. auch ein großes Gefährdungspotential ausgeht:
    Gibt es für die Firmna eine Möglichkeit, die Mitarbeiter zu Augenuntersuchungen/Brillen zu "zwingen"?
    Wenn diese nicht durch die Untersuchung für Bilschirmarbietsplätze oder die G25 (sind ja jetzt leider auch nur noch Angebotsuntersuchungen) sowieso die Augen untersuchen lassen müssen.

    Das kann man doch dann nur über eine betriebsinterne Vereinbarung/Betriebsanweisungen oder ähnliches?
    Oder wenn cih oder der Vorgesetzte das vor Ort mitbekommt, dass der Mitarbeiter seine Arbeit nicht mehr vernünftig machen kann.
    Ist doch sicher auch ein gutes Thema für eine allgemeine GBU.

    Die extremste Möglichkeit: Brille oder Arbeitsplatz weg, richtig?

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Nein zwingen durch Betriebsvereinbarungen kann man die Mitarbeiter nicht, wohl sollte man an den gesunden Menschenverstan appelieren.
    Schutzbrillen mit den entsprechenden Sehstärken sind im übrigen nicht sehr teuer.Wir beziehen diese über die Fa.Infield.Kosten ca.130 bis 160 Euronen welche dann aber Eigentum der Firma sind.

  • Hallo Ralf,

    wenn es interne Arbeitsanweisungen sind, kann man diese auch einfach etwas größer ausdrucken. Ansonsten sollte man den Kollegen klar machen, dass sie ihrenm Augen keinen Gefallen tun, wenn sie keine geeigneten Sehhilfen tragen. Das Auge wird mit der Zeit nicht besser und man hat nur zwei davon.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Bei uns wird dies so geregelt (Betriebsvereinbarung), das alle Mitarbeiter mit innerbetrieblichen Fahrtätigkeiten die G 25 Untersuchung haben müssen. Nach Ablauf von 3 Jahren, muss eine erneute Untersuchung statfinden.

    Nein zwingen durch Betriebsvereinbarungen kann man die Mitarbeiter nicht, wohl sollte man an den gesunden Menschenverstan appelieren.

    ?( Hhhmmm,

    zur G25 könnt Ihr Eure Mitarbeiter zwingen, aber in anderen Bereichen geht es dann wieder nicht? :S

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Farmführerschein, nenne ich mal Identifikation mit dem Betrieb. :D Auch wenn Eure REechtsabteilung das bereits abgeklopft hat, wenn ein Mitarbeiter nach Fristablauf nicht an der G25 teilnimmt, halte ich es für äußerst bedenklich, wenn man ihn dann (übertrieben formuliert) zum Fegen des Betriebshofes einsetzt. Meines Erachtens kann die erneute G25 nur anlassbezogen erfolgen und nicht in festgelegten Turni gemäß der Betriebsvereinbarung. Wenn das aber alle mittragen, ist es ja okay.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Auch wenn das Thema durch ist, hier ein für manchen sicher interessantes Dokument der DGUV zum Thema Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis

    Gruß
    Stephan

    Und um die allgemeine Verwirrung noch zu vergrößern hier die Stellungnahme der "Konkurrenz" vom BMAS zum gleichen Thema. Das BMAS sieht das Thema Eignungsuntersuchungen während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses ohne konkreten Anlass ganz anders.

    http://www.bmas.de/SharedDocs/Dow…rsuchungen.html

    Grüße
    Sebastian

  • Hi,

    Und um die allgemeine Verwirrung noch zu vergrößern hier die Stellungnahme der "Konkurrenz" vom BMAS zum gleichen Thema. Das BMAS sieht das Thema Eignungsuntersuchungen während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses ohne konkreten Anlass ganz anders.

    Grüße
    Sebastian

    Das Dokument des BMAS hatte ich schon auf der 1. Seite gepostet. :rolleyes: Es liest nur keiner was in den Dokumenten steht bzw wir alle neigen dazu nur das zu lesen was unserer eigenen Meinung am nächsten kommt

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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    Und ich kenne meinen Pappenheimer, wenn die Firma die bezahlt, werden die Brillen dann auch zu Hause getragen.

    Meine Frage nun, da durch das schlechte Sehen der betroffenen Mitarbeiter, ausser den Fehlansätzen usw. auch ein großes Gefährdungspotential ausgeht:

    Ich versteh diese Diskussion nicht. Wenn Ihr die Mitarbeiter so schlecht bezahlt, so dass diese sich keine vernünftige Brille leisten können (trotz Fielmann), dann muss die Firma in die Tasche greifen. Und mal ehrlich. Diese Rechnung muss ich Dir hier und jetzt nicht vorrechnen. Wenn sich dadurch die Produktqualität erhöht und die Fehlproduktion gesenkt wird, sowie die Anzahl an Verunfallten und Krankheitstage reduziert werden kann, dann ist doch das Ergebnis der Rechnung klar. Es gewinnen beide Seiten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das Dokument des BMAS hatte ich schon auf der 1. Seite gepostet. Es liest nur keiner was in den Dokumenten steht bzw wir alle neigen dazu nur das zu lesen was unserer eigenen Meinung am nächsten kommt
    Grüße
    awen


    Ähh, ich habe es gelesen, abgespeichert und im Bereich der Betriebsmedizin zur Info verteilt. Danke dafür. :thumbup:

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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