Gabelstapler: Last mittels Rundschlinge an die Gabel hängen?

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  • Hallo Kollegen,
    da ich unter der Suchfunktion und im Internet hierzu keine Antwort finde, hier nun meine Frage in die Runde.
    Ist es erlaubt eine Last mittels Rundschlinge an die Gabel eines Gabelstaplers zu hängen, um beispielsweise bei einem Maschinenumzug ein Maschinenteil in eine Vertiefung zu heben?
    Gruß
    Tox

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  • Grundsätzlich Nein - nicht mit der Gabel.
    Kranschlingen benötigen als Aufnahme einen Kranhaken.

    Denkbar, wenn für den Stapler unter Berücksichtigung der Staplereigenschaften und des zu hebenden Gewichtes die Anschaffung einer entsprechenden Staplertraverse

    Beispiele:
    http://www.eversgmbh.de/Startseite/Heb…rtraversen.aspx

  • Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...

    ... das Gerät muß dafür ausgerüstet sein. Also bitte NICHT auf nackten Gabelzinken! Die Traversen wurden ja schon genannt. Ein Hinweis noch: Wichtig ist, daß auch die Traverse weder von der Gabel ab-, noch auf der Gabel zum Baum hin rutschen darf. Das ist wichtig, denn dabei könnte die Last ausschlagen, was aus nachvollziehbaren Gründen gefährlich wäre. Wenn schon mit Traverse gearbeitet wird, wird diese gerne an den Zinken nicht gegen das Verrutschen gesichert und das ist dann kaum sicherer als bei der natürlich falschen Lösung die Last mit Gabel und Schlinge ganz ohne weitere Hilfsmittel anzuheben.


    Gruß
    Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Ist dem Bediener nicht so einach zu erklären, warum Rundschlinge nein, BigBag ja ?(

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Das nenne ich doch mal einen Einstieg bei Sifapage. 14.00 Uhr die erste Frage gestellt, 90 Minuten später genügend kompetente Antworten, um den Sachverhalt adäquat beurteilen zu können. :thumbup:

    :sifa:

    Die community (@ a.r.ni - die Gemeinschaft) funktioniert. :D

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    bitte einen passenden Kranhaken benutzen. Diesen, da war doch was mit kraft- und formschlüssig, befestigen und dann die passenden Lastaufnahmemittel, z.B. unbeschädigte Rundschlingen mit den entsprechenden Schäkeln, benutzen.

    Einen unfallfreien Transport.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo, ich muss den Thread nochmal aus der Versenkung holen ...

    Wo genau finde ich die Aussage, dass Hebebänder NICHT auf die Gabelzinken geschoben werden dürfen?

    Ich suche mir seit Stunden einen Wolf ... kann mir aber auch keine Argumentationskette basteln, da ich eine klare, eindeutige Aussage brauche ...


    upsala.jpg

    Übrigens, für das nette Teil links gibt es auch ein Anbaugerät mit Kranhaken ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Moin.
    Die Regel 109-017 habe ich mittlerweile zum dritten Mal durch ... ich finde nix konkretes ...

    Aber genau das brauche ich ...
    Oder sehe ich vor lauter Bäumen den Wald nicht?

    Die "scharfe Kante" und der maximale Öffnungswinkel von 20° sind da eher Nebenkriegsschauplätze, auch die jeweilige Unterweisung für die Anbaugeräte ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (29. März 2022 um 10:50)

  • Guten Morgen


    In meinen Augen ist dies keine bestimmungsgemäße Verwendendung eines Flurförderzeugs.

    Grüße

    Erwin Vogt

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  • Moin Udo,

    denke mal anders herum. In der DGUV-Regel steht nicht nicht "Es ist verboten......." sondern in der DGUV-Regel steht "So wird es korrekt gemacht", und das ist eben, dass die Hebebänder nicht über die Gabelzinken geschoben werden, weil dann keine Sicherung gegen das Herabfallen besteht, sondern z.B. mittels eines Lasthakens, der gegen Verrutschen an der Gabelzinke befestigt ist, mit der Gabelzinke "verbunden" werden.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • In Bezug auf die Staplergabeln sehe ich das auch so - aber das ist Meinung, nicht schriftlicher Fakt.
    Mit Meinung erreiche ich bei den Verantwortlichen nichts ...

    Und notfalls werden die Gabelzinken halt nach oben gestellt, die Bänder liegen dann im Knick, da rutscht nix!

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Und notfalls werden die Gabelzinken halt nach oben gestellt, die Bänder liegen dann im Knick, da rutscht nix!

    Moin Udo,

    dann ist das das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung der Besserwissenden, die dann im Ereignisfall erläutern müssen, warum sie diese Arbeitsweg gewählt haben. :saint: Ansonsten einfach mal zählen, wie oft das Wort Lasthaken in der DGUV 109-017 vorkommt. Ziemlich oft, wenn man bedenkt, dass man so etwas nach Meinung mancher Menschen gar nicht benötigt. :rolleyes:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Ich würde hier die DGUV Information 209-013 zu Rate ziehen. Und die Kollegen fragen, ob sie eine Schulung als Anschläger haben.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Suchst du vielleicht das:

    4. Grundsätzlich darf im Hängegang nicht angeschlagen
    werden. Im Hängegang darf nur angeschlagen werden,
    wenn
    • ein Zusammenrutschen/Verrutschen der Anschlagmittel,
    • ein Schrägstellen der Last,
    • ein Verlagern der Last,
    • ein Herausrutschen der Last und
    • ein Herausrutschen von Teilen der Last
    verhindert wurde.

    DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“, Kapitel 6.2

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)