Übertragung von Unternehmerpflichten abgelehnt

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  • Moin,

    wir sind im Arbeitsschutz noch nicht optimal aufgestellt :whistling: . Das Thema hat aber an Bedeutung gewonnen und kommt richtig ins Rollen. Im Moment bin ich an dem Schritt der Übertragung von Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz. Eine Führungskraft, die dem Arbeitsschutz absolut aufgeschlossen gegenübersteht und auch mitzieht, will die Pflichtenübertragung nicht unterschreiben. Die Führungskraft hat in ihrem Bereich nicht wenige Mitarbeiter mit Gefährdungen (Dachbegehungen, Hubarbeitsbühnen etc.) und sieht diese Gefährdungen auch und will deshalb schnellstmöglich an die Gefährdungsbeurteilung dran, um entsprechende Unterweisungen erstellen und durchführen zu können.

    Der Führungskraft ist bekannt, dass sie auch ohne die Pflichtenübertragung Verantwortung im Arbeitsschutz trägt und will diese auch gar nicht von sich weisen. Aus Sicht der Führungskraft hat es aber eine andere Qualität, ob man Kraft "Amtes" eine Verantwortung innehat oder diese explizit übertragen bekommen und auch mit seiner Unterschrift bestätigt hat.

    Zitat von Führungskraft

    Wenn ich das jetzt unterschreibe, obwohl ich die Gefährdungen zum Teil kenne und weiß, dass wir noch keine Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen habe, begebe ich mich auf völliges Glatteis.

    Die Führungskraft sperrt sich nicht und will in ihrem Bereich den Arbeitsschutz auch absolut sauber aufstellen, sieht aber Probleme, die Pflichtenübertragung in Kenntnis des derzeitigen status-quo des Arbeitsschutzes zu unterschreiben. Menschlich für mich absolut nachvollziehbar. Die Führungskraft abzulösen, weil sie die Pflichtenübertragung nicht unterschreiben will ist meines Erachtens keine Option, da, wie bereits erwähnt, die Führungskraft ein "Mitstreiter" im Arbeitsschutz ist.

    Mich Eure Meinung zu dem Sachverhalt interessieren.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Die Führungskraft ist ja schon Kraft ihres Amtes in der Haftung dabei.
    Ausweg: Meldung an dessen Vorgesetzten mit Aufforderung zur umgehenden Handlung. Einstellen aller entsprechend gefährlichen Tätigkeiten.
    Dann muss der Vorgesetzte der Führungskraft reagieren und unter Umständen für Personalkapazität und Finanzmittel sorgen.

    Nachtrag: Wenn er schon die Mängel erkannt hat, warum hat er denn dann noch nicht gehandelt? Innerbetriebliche Kommunikation kann durchaus in zwei Richtungen erfolgen, nicht nur von oben nach unten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Guudsje,

    die Führungskraft steht auf jedenfall in der Verantwortung, egal ob mit oder ohne Pflichtenübertragung. Als Führungskraft ist man immer für das Wohlergehen seiner "Schutzbefohlenen" verantwortlich.

    Der Unterschied wenn etwas Schweres passiert ist der, das einem ohne Pflichtenübertragung der Richter erklärt, was man hätte tun sollen. Und wir wissen ja alle: Vor Gericht und auf hoher See.....
    Bei einer Pflichtenübertragung sieht man wenigstens für was genau man gerade stehen muss. Sollten gravierende Mängel bestehen, muss gehandelt werden.

    Aber ob der Vorgesetzte eine Pflichtenübertragung hat oder nicht, sollte nicht dein Problem sein. Hauptsache alle Gefahren werden ermittelt und vernünftige Massnahmen ergriffen.
    Klar ist es schön, wenn alles sauber dokumentiert und geregelt ist, aber wichtiger ist m.E. das die Arbeit gemacht und umgesetzt wird.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    ..heute ohne Toto

  • Nach meinem Kenntnissen ergibt sich die Pflichtenübertragung ja nicht nur aus dem Dokument dafür.
    Sondern auch aus dem Arbeitsvertrag, Arbeitsplatzbeschreibung oder einen anerkannten Organigramm.

    Wenn ein Vorgesetzter im Unternehmen allgemein anerkannt ist und seine Mitarbeiter seinen Anweisungen folgen, dann ist es auch seine Pflicht die angewiesenen Arbeit auf Gefährdungen hin zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zu ermittel.

    Mit sonnigen Grüßen,
    Marcha

  • Hallo Frank,

    durchaus nachvollziehbares Problem. :S
    Ich würde jetzt nicht mit der formal(-juristisch)en Schiene ankommen und die Führungskraft und dessen Vorgesetzten damit festnageln. Damit ist keinem geholfen und bringt den Arbeitsschutz auch nicht wirklich weiter. Und das Problem löst es auch nicht.
    Meine Idee:

    a. Die Probleme und Bedenken der Führungskraft sind offensichtlich bekannt und vielleicht auch schon kommuniziert.
    b. Dann kannst du (Sifa?) eine Liste der Bedenken/Risiken aufstellen
    c. Auf Basis dieser Liste ein Dreier-Gespräch (Führungskraft-Vorgesetzter-Sifa) zustande bringen
    d. In diesem Gespräch eine Maßnahmenliste zur Risikoreduzierung generieren. Wichtig dabei sind Termine und Zuständigkeiten.
    e. Wenn die Liste einvernehmlich erstellt wurde, unterschreibt die Führungskraft vielleicht die Pflichtenübertragung.

    Wobei es auch Bedenkenträger ;) gibt, die aus Prinzip ;( Bedenkenträger sind. Diese verschließen sich jeglichem Lösungsansatz. Da hilft dann nur noch eine personalrechtliche Maßnahme.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Moin,

    Danke erst einmal für das bisherige "Füße zurück" ;) Niko hat das Dilemma ziemlich treffend beschrieben. Dadurch, dass bei uns der Arbeitsschutz bis vor einiger Zeit "optimierungsbedürftig" war :whistling: , hat die Führungskraft mit dem Anrollen des Arbeitsschutzes eine Ahnung bekommen, was Gefährdungen sind und wo diese drohen können und dann auch erkannt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht; mich (Koordinator) dann ins Boot geholt, um die Gefährdungen zu minimieren und den Arbeitschutz auf saubere Füße zu stellen. Ich mache mich zur Zeit nicht nur beliebt hier bei uns :rolleyes: . Wenn ich jetzt schon eine Führungskraft habe, die als Multiplikator fungiert und in der Sache mitzieht, kann ich jetzt nicht mit erhobenem Zeigefinger und der juristischen Keule kommen.

    Platt gesagt würde ich dann mit dem Arsch das einreißen, was ich mit den Händen aufgebaut habe. ;( Nikos Idee finde ich sehr gut, denn das ist ja schon eine Mini-Gefährdungsbeurteilung mit nachgelagerten Massnahmen. :thumbup:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wenn die Führungskraft sich der Gefahren bewußt ist, ist die Motivation der genauen Dokumentation entsprechend hoch und damit auch die Absicherung der Führungskraft. Prinzip "aus der Not eine Tugend machen".

    Das sollte grundsätzlich gelten.

    Ich weiß aber nicht, ob dann nicht doch ein Richter den Spieß umdrehen würde, weil man dann ja den Betrieb hätte wechseln können o. ä.. Es gibt ja immer wieder seltsame Urteile. Fakt ist, wer nicht haften will, darf keine Führungsposition einnehmen.

    Gruß
    Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Ich kann das Problem menschlich schon nachvollziehen. Irgendwann ist der Arbeitsschutz in den Fokus gerückt und die Führungskräfte reagieren auf das Thema und beschäftigen sich damit. Jetzt soll man die Übertragung unterschreiben, wohl wissend, dass es Gefährdungen gibt, an denen man auch arbeitet und wohl wissend, dass man nicht ad hoc alle Gefährdungen beseitigen oder minimieren kann. Wie gesagt, menschlich nachvollziehbar, dass es gewisse Ängste gibt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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