Moin,
wir sind im Arbeitsschutz noch nicht optimal aufgestellt . Das Thema hat aber an Bedeutung gewonnen und kommt richtig ins Rollen. Im Moment bin ich an dem Schritt der Übertragung von Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz. Eine Führungskraft, die dem Arbeitsschutz absolut aufgeschlossen gegenübersteht und auch mitzieht, will die Pflichtenübertragung nicht unterschreiben. Die Führungskraft hat in ihrem Bereich nicht wenige Mitarbeiter mit Gefährdungen (Dachbegehungen, Hubarbeitsbühnen etc.) und sieht diese Gefährdungen auch und will deshalb schnellstmöglich an die Gefährdungsbeurteilung dran, um entsprechende Unterweisungen erstellen und durchführen zu können.
Der Führungskraft ist bekannt, dass sie auch ohne die Pflichtenübertragung Verantwortung im Arbeitsschutz trägt und will diese auch gar nicht von sich weisen. Aus Sicht der Führungskraft hat es aber eine andere Qualität, ob man Kraft "Amtes" eine Verantwortung innehat oder diese explizit übertragen bekommen und auch mit seiner Unterschrift bestätigt hat.
Zitat von FührungskraftWenn ich das jetzt unterschreibe, obwohl ich die Gefährdungen zum Teil kenne und weiß, dass wir noch keine Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen habe, begebe ich mich auf völliges Glatteis.
Die Führungskraft sperrt sich nicht und will in ihrem Bereich den Arbeitsschutz auch absolut sauber aufstellen, sieht aber Probleme, die Pflichtenübertragung in Kenntnis des derzeitigen status-quo des Arbeitsschutzes zu unterschreiben. Menschlich für mich absolut nachvollziehbar. Die Führungskraft abzulösen, weil sie die Pflichtenübertragung nicht unterschreiben will ist meines Erachtens keine Option, da, wie bereits erwähnt, die Führungskraft ein "Mitstreiter" im Arbeitsschutz ist.
Mich Eure Meinung zu dem Sachverhalt interessieren.
Gruß Frank