Meisterbrief = Sicherheitsbeauftragter?

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  • Hallo zusammen,

    Ich hatte heute mit meinem Abteilungsleiter eine Interessante Unterhaltung. Und zwar ist mein besagter Abteilungsleiter auf mich zu gekommen ob Ich Sicherheitsbeauftragter machen möchte da ich ja in vielen Bereichen rum komme. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen das ich dieses nicht Amt annehmen sollte. Darauf sagt mir dann mein Abt. das ich dafür noch eine Schulung bei der BG machen müsste. Nun kam die Frage auf da ich ja 2010 meinem Meister (in Lagerwirtschaft / Logistik) bei der IHK gemacht habe, ob dies nicht reichen sollte da ich ja in Sachen Arbeitssicherheit, Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitsrecht, etc pp auch eine Prüfung bzw Prüfungsbestandteil waren. Mir konnte bei uns im Betrieb auch keiner eine genaue Antwort darauf geben. Oder muss ich diese BG Schulung doch besuchen. Von daher Meisterbrief = Sicherheitsbeauftragter.
    Bin für jede Antwort und oder auch Erläuterung dankbar :thumbup:


    Mfg


    Sascha

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  • Hallo,
    Antwort: Nein
    Zur Bestellung ist ein Grundlehrgang für Sicherheitsbeauftragte von der zuständigen BG oder Unfallkasse notwendig.
    Dies ist im SGB VII verankert. Hier ein Link der interssante und relevante Punkte detailliert erörtert.
    http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_…06_a01-2012.pdf
    Gute Zeit und viel Erfolg
    Glückauf Saarländer....
    *flagge4*

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo und Danke

    für die schnelle Antwort, dann würde ich sagen da kümmere ich mal fix um die Schulung damit das ganze auch Hand und Fuß hat. Will da ja keine halbe Sachen machen.

    Schöne Grüße aus dem Saarland zurück


    Ps. Super Link danke hierfür

    Mfg

  • Hallo Sascha,

    ein Sicherheitsbeauftragter hat Augen, die etwas sehen, einen Mund, der das dann weitergibt und Hände, die dann evtl. auch schreiben können.
    Er kennt sich in seinem Umfeld gut aus!
    Das hat jetzt nichts mit einer Vorbildung oder Ausbildung zu tun. Er braucht einfach eine gute Portion Auffassungsgabe.

    Die Schulung gibt dann ein wenig (Rechts)Sicherheit. Was darf oder kann man? Das wird dann eher besprochen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Meister2010

    hätte da nur einen Hinweis bezüglich deiner Stellung als Meister:

    Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen sollen nicht Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten

    bestellt werden, die betriebliche Vorgesetzte sind. Mitarbeiter, denen Unternehmerpflichten

    (§ 9 OWiG) übertragen wurden, oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen


    auf keinen Fall zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

    Steht so auch in dem Informationsblatt von AL MTSA :ch:

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

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  • @ Ingo:

    Manchmal ist das halt nicht machbar (aus welchen Gründen auch immer). Dann kann man nicht anders als eine Führungskraft als Sibe einsetzen. Ist bei uns teilweise leider auch so.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,
    [...]
    Zur Bestellung ist ein Grundlehrgang für Sicherheitsbeauftragte von der zuständigen BG oder Unfallkasse notwendig.
    Dies ist im SGB VII verankert.
    [...]

    Hallo,

    könntest du bitte den entsprechenden Passus aus dem SGB VII zitieren? Im §22 steht dazu nichts geschrieben.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • @Der Michael,
    das ist korrekt, hinzu kommt der § 23 SGB VII ABER

    ich habe es evtl. etwas unglücklich ausgedrückt. Meister ist nicht gleich Sibe.
    Die angesprochene Grundausbildung, mit Inhalten welche die gesetzlichen UVT für die jeweiligen Branchen festlegen, ist für die Bestellung notwendig.
    Diese Grundausbildung muss nicht zwingend bei der BG oder UK erfolgen, sondern könnte ggf. auch von Drittanbietern angeboten werden.

    Deine Ausführung ist übrigens ebenfalls korrekt.... ^^

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo,

    ich habe mir den Paragraph §22 SGB VII durchaus durgelesen, da steht nichts drin, dass er eine Ausbildung haben muss! Ebenso §20 DGUV Vorschrift 1.
    In der DGUV Regel 100-001 unter Punkt 4.2.6 steht: [...] im Allgemeinen [...]
    Auch hier kein muss!

    Der §23 SGB VII beschreibt die Aus- und Fortbildung für alle Akteure im Arbeitsschutz, nicht nur für SiBs.

    Ich habe z. Bsp. von der Unfallkasse das Okay SiBs auszubilden, auf Grund der vorliegenden Fachkunde.

    Daher sollte Meister2010 sich mit seiner BG in Verbindung setzen und sich von da das "Okay" geben lassen, ob er die Aufgabe mit
    seinem erworbenen Wissen wahrnehmen kann. Wichtiger ist doch die Bestellung als SiB (vgl. DGUV Vorschrift 1 §20 Abs. 1) und das er die Zeit bekommt seine
    Aufgabe auszuüben.

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Die Frage war ob eine Schulung notwendig ist oder ob der Meister ausreicht.

    Zitat1:
    Durch eine Schulung bei der Berufsgenossenschaft und eine entsprechende Entlastung bei seiner Haupttätigkeit wird er für seine Tätigkeit befähigt.
    http://www.bgetem.de/arbeitssicherh…eitsbeauftragte

    Zitat2:
    Die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten (SiB) besteht aus einem Grund- und Aufbauseminar sowie Fortbildungsveranstaltungen.....
    http://www.bghw.de/ausbildung/sem…beauftragte-sib

    Zitat3:
    Die BG BAU bietet für die Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten ab 2011 ein modifiziertes Seminarkonzept in vier Modulen an....
    http://www.bgbau.de/seminare/zielgr/sibe

    Also grundsätzlich wird eine Qualifiaktion der UVT verlangt. Natürlich sehr stark schwankend, insbesondere die Unfallkassen sind sicherer "lockerer"....
    Schönen Abend.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • ...Manchmal ist das halt nicht machbar (aus welchen Gründen auch immer). Dann kann man nicht anders als eine Führungskraft als Sibe einsetzen. ...


    Irgendwie fällt mir kein Grund dazu ein, außer die untergebenen Mitarbeiter sind alles Volltrottel.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    die Doppelfunktion (Führungskraft und Sicherheit) kann doch auch eine Chance sein: Nicht nur etwas sehen und mosern, sondern sehen und beseitigen lassen, weil die Macht dazu da ist.

    Das kann klappen. Ich selber war viele Jahre techn. Leiter eines Industrieunternehmens und gleichzeitig Sifa. Meine Chefs haben sich nur für einen störungsfreien Produktionsablauf interessiert, alles andere wurde dann eben auf der mittleren Ebene direkt nebenbei gemacht. Der größe Vorteil ist dann noch eine Superakzeptanz bei den Mitarbeitern. Die sehen direkt, das etwas umgesetzt wird und sie so auch für mündig genommen werden. :thumbup:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin,

    die Doppelfunktion (Führungskraft und Sicherheit) kann doch auch eine Chance sein: Nicht nur etwas sehen und mosern, sondern sehen und beseitigen lassen, weil die Macht dazu da ist....


    Allerdings hat die Führungskraft doch schon per Definition im Zuge der Verantwortungsdelegation Aufgaben des Arbeitgebers in Sachen Arbeitssicherheit. Somit muss die Führungskraft hier nicht noch zusätzlich in diesem Bereich eine besondere Benennung erfahren. Die Funktion des SiBe soll doch den Vorgesetzten unterstützen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Zusammen,

    bei uns läuft es genauso wie Waldmann es beschrieben hat und es läuft sehr gut. Es wird sofort umgesetzt ohne jemanden fragen zu müssen und die Mitarbeiter tragen das auch weil sie wissen es tut sich was.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Die Frage war ob eine Schulung notwendig ist oder ob der Meister ausreicht.

    Zitat1:
    Durch eine Schulung bei der Berufsgenossenschaft und eine entsprechende Entlastung bei seiner Haupttätigkeit wird er für seine Tätigkeit befähigt.
    http://www.bgetem.de/arbeitssicherh…eitsbeauftragte

    [...]

    Also grundsätzlich wird eine Qualifiaktion der UVT verlangt. Natürlich sehr stark schwankend, insbesondere die Unfallkassen sind sicherer "lockerer"....
    Schönen Abend.

    Die Frage hatte ich verstanden, es ging um deine Antwort, da wurde mit einem klaren "Nein" geantwortet und auf das SGB VII als Rechtgrundlage verwiesen. Meine Frage bezog sich darauf, wo diese Aussage so genau getroffen wird im SGB VII.

    Gegen Zitat zu 1.:
    Sicherheitsbeauftragte benötigen im Gegensatz zu Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten keine spezielle Fachkunde oder Ausbildung.
    http://www.bgetem.de/arbeitssicherh…eitsbeauftragte

    Ergebnis: Entweder wissen die BGen es selbst nicht so genau (die Aussagen auf den Zitierten Seiten unterscheiden sich doch sehr stark) oder deine Schlussfolgerung sind nicht zu 100% richtig, dass grundsätzlich eine Ausbildung verlang wird.

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • ...mein Lieblingsthema mit dem Lesen...

    Die SiBe benoetigen keine Ausbildung wie sie fuer Sifa's oder BA's gefordert wird. Nichtsdestotrotz ist eine Schulung zu bestimmten Themenbereichen erforderlich da: "[...] Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen." (Zitat BGR A1 4.2.6.).

    Also, es ist wie so haeufig und wie bereits weiter oben angesprochen, Du kannst nicht lediglich eine Rechtsquelle anzapfen, sondern musst hier etwas "verschachtelt" arbeiten. Und die o.a. Verknuepfungen fuehren i.d.R. dazu, dass eine Ausbildung/Schulung gem. bestehender Anforderungskataloge erforderlich ist.

    Aber: Diese muessen nicht bei BG' en oder Dritten erfolgen, Du kannst Sie auch durchaus selbst durchfuehren. Allerdings muss der AG den MA die Gelegenheit bieten, an solchen Schulungen bei z.B. den BG'en teilzunehmen. Daneben ist immer der Aspekt des Erfahrungsaustausches bei solchen Veranstaltungen zu beachten...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • MichaelD

    Ich finde es nicht okay mir zu unterstellen, ich würde nicht richtig lesen, weil ich habe durchaus das richtig gelesen.

    Es gab einen Verweis auf das SGB VII, dass da die Notwendigkeit der Ausbildung zum SiB aufgeführt ist. Das man auch andere Stellen prüfen muss, steht außer Frage, war aber nie meine Frage! (Auch Fragen richtig lesen!?)

    Wie ich bereits ob erwähnt habe: In der DGUV Regel 100-001 unter Punkt 4.2.6 steht: [...] im Allgemeinen [...]

    Wer sagt, dass die in der Meisterausbildung vermittelten Informationen nicht ausreichend sind? Immerhin haben (wie auch hier schon erwähnt) Führungskräfte Verantwortung im Arbeitsschutz und davon sollten sie ja auch wissen.

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • ...hey, Unterstellungen find ich auch nicht okay, waren auch nie meine Absicht. Sollte dies so angekommen sein - sorry for that (...und danke fuer den Versuch einer Returkutsche... :) ) .

    Eine Aussage ueber eine "ausreichende" Kenntis geht wohl am besten, wenn Du die Dir vermittelten Inhalte mit bestehenden Schulungsplaenen der "offiziellen" Anbieter vergleichst, also beispielsweise branchenspezifische und/oder BG spezifische Inhalte. Und um Deiner Frage, ob im SGB VII die Notwendigkeit einer SiBe Ausbildung aufgefuehrt ist, ein klare und eindeutige Antwort zu geben: "Nein, aber...!"

    ...und nix fuer ungut...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Auha! Und jetzt hab' ich glatt gemerkt, dass Du ja gar nicht der urspruengliche Fragesteller bist, hi, hi... Dann zieh' ich mich jetzt mal aus dieser Diskussion zurueck.

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)