Guten Morgen an Alle!
Isopropanol am Arbeitsplatz wird mit Gefahrstoffkennzeichen versehen, es existiert eine Betriebsanweisung, eine Gefährdungsbeurteilung und das Sicherheitsdatenblatt. Der Stoff wird auch im Gefahrstoffkataster geführt. Verwendung: ca. 200 ml, tropfenweise, in Ausnahmefällen... Allerdings bei allen Montageplätzen, und davon sind in jedem Werk einige Dutzend. Soweit, so gut...
Jetzt wird Propanol zur Händedesinfektion in der Toilette zur Verfügung gestellt. Aus meiner PRIVATEN Sicht ist das Humbug, weil Händewaschen gegen alle Krankheiten auf dem Übertragungsweg Mund/Schleimhaut ausreicht(*). Wer verletzt ist, soll ja zum Ersthelfer und nicht mit Händedesinfektion hantieren.
Zu(*): die Hautbelastung durch Alkohol steht nach meinem Ermessen in keinem Verhältnis zum möglichen Gesundheits-Nutzen der Händedesinfektion in der Industriellen Elektronik-Montage!
Jetzt wird aber der "Gefahrstoff" Propanol als ca. 45-50% Lösung in 24 Gebinden zu je 400 ml im Putzraum gelagert, und mit einem sritzenden Spender zur Verfügung gestellt. Ich-SiFa soll jetzt die Gefahrstoffprozedur durchnudeln... Der Verwendung widersprechen möchte ich nicht, dann würden Einige (auch Vorgesetzte) in Tränen ausbrechen und das kann ich nicht mitansehen. Die Einführung dieser Maßnahme ist also (nach meinem Ermessen) eine rein Emotionale Angelegenheit. Meine Aufgabe ist, dies technisch und rechtssicher zu begleiten. Any Hints, wie man vernünftig mit dem Thema umgeht? Eine Gefahrstoffkennzeichnung, eine Betriebsanweisung und Unterweisung der Mitarbeiter wegen einer Händedesinfektion auf der Toilette sind ja wohl leicht gaga....? Zumal auch Besucher da dran können, was ohne Unterweisung mit einem verantwortlichen Gefahrstoffeinsatz kaum vereinbar ist...
FG