Ihr werdet es vermutlich schon in diversen Medien gehört haben: Ab dem 01.07.2014 wird die StVZO in §53a geändert und es gilt eine Warnwestenpflicht für alle PKW in Deutschland (Motorräder sind ausgenommen).
Für gewerbliche Fahrzeuge gilt natürlich schon seit 2007 die DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29). Dort heißt es in §31 (1):
Zitat"Der Unternehmer hat maschinell angetriebene mehrspurige Fahrzeuge mit geeigneterWarnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten."
Jetzt wäre aber dann wohl der richtige Zeitpunkt mal die betrieblich eingesetzten
Fahrzeuge zu überprüfen und im Zweifel auch Fahrzeuge auszurüsten die bisher einer Ausnahme unterlagen.
Bei der Gelegenheit auch gleich mal die Verbandkästen durchschauen, seit dem 01.01. gilt auch eine neue DIN 13164. Umstellung ist nicht verpflichtend, aber wenn das Verfallsdatum erreicht ist, gleich nach neuer Norm austauschen.