Begehen von Schächten

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  • auch auf die Gefahr hin, daß es wieder heißt.. *klar hab ich da schon geguckt*
    wie wäre es mit der BGI 534 - Arbeiten in engen Räumen?
    Soweit ich weiß findet man da auch was zu Schächten.
    Ansonsten gibts eien Reihe von Infos aus dem Abwasserbereich, soweit ich mich erinnere.
    Oder dei BGI 160(?) Bauarbeiten unter Tage.

    Gib doch mal bei der BG-Vorschriften Suche http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/menu/1140076/index.html
    als Suchbegriff *Gräben* im Volltext ein - da findet sich Einiges.

    Gruben, Gräben, Schächte - kommt eben druaf an, was genau du meinst.

    Gruß
    gladis:-)

  • Hallo Matti & gladis,

    vielen Dank für Eure Mühe. Nur zur Info für Euch, ich suchte etwas über Schächte (ca. 2,50 m tief) in denen Wasserproben entnommen werden.
    Es gibt leider darüber keine BGV, BGR. BGI. Habe aber Merkblätter von unserer BG bekommen.
    Leider braucht man diese Unterlagen ab und zu, da einige Führungskräfte den Arbeitsschutz nicht kennen bzw. ihn falsch interpretieren.

    Servus Michael

  • Hallo Michael,

    ich habe gerade meine Praktikumsarbeit zum Thema Begehen von unterirdischen Kabelziehschächten geschrieben.
    Mal ein paar Stichworte:
    BGR 117, 119,125, 190, 198, 199

    Gefährliche Arbeit = mind. 2 Personen (1 = Sicherungsposten)
    SiPo bleibt immer draußen mit ständigem Kontakt und Notrufmöglichkeit
    Befahrerlaubnisschein ausstellen
    Messen der Atmosphäre (Sauerstoff, Kohlendioxid, Ex-Gemische) vorher
    und während der Arbeiten
    Ggf. technische Lüftungsmaßnahmen
    Schutztrennung/-kleinspannung
    Rettungsbock vor Ort
    Rettungsgurt beim Einsteigenden angelegt
    Absperrmaßnahmen um Öffnung

    Für´s Erste soll das mal reichen.
    Gruß torki

    Klug ist, wer weiß, wann er mit seiner Weisheit am Ende ist.

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  • ich hätte auf die BGR 126 getippt.

    Im Zusammenhang mit welcher Tätigkeit kommen denn solche Arbeiten vor? *neugier*
    Vielleicht macht das ja bei uns auch Jemand und ich weiß nur noch nichts davon *lach*

    Findet man die Merkblätter der BG auch online, wen man weiß, was man sucht?

    Gruß
    gladis:-)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    100% zustimmung, wobei peter dir sicherlich noch wertvolle hinweise geben kann........erinnere dich an seine p-arbeit :D

    gruß toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo zusammen,

    danke für die guten Tipps. Habe auch fast aus jeder von Euch genannten Möglichkeit was rausgezogen. Es ist einfach ein Problem nicht immer das Richtige für einen speziellen Fall zu finden.
    Und zu Dir Gladis und den Merkblättern der BGFW. Ich hatte diese nur als Papierform und ich kann Dir auch nicht sagen ob es sie online gibt.
    Die Begehung des Schachtes erfolgt im Zusammenhang mit Wasserproben fürs Labor. Ich kann Dir auch nicht genau sagen, wie der Schacht aussieht . Nur die Tiefe ist mir bekannt. Der Bereich ist neu für mich (den Sicherheitstechnischen Dienst haben wir erst übernommen) und es muss erst eine Begehung vor Ort stattfinden um genaueres sagen zu können.
    Solltest Du noch weitere Fragen haben, kannst Du dich bei mir melden.

    Servus Michael

    Einmal editiert, zuletzt von Michael S. (8. März 2006 um 07:05)

    • Offizieller Beitrag
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  • die ist ganz *frisch* vom Jan.2006 und unter Pkt.5 findet man z.B.
    " Besondere Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit in Rohrleitungen und Schächten"

    Der Geltungsbereich umfaßt zwar andere Tätigkeiten und verweist für Abwasser auf die BGV C5 und die BGR 126 - aber Vergleichbarkeiten finden sich da scheint mir.

    :)
    gladis

    • Offizieller Beitrag

    hallo michael,

    war bis jetzt feierlich-festlich-familiär bedingt einige tage nicht im haus und damit nicht on-line, so dass ich erst jetzt u.a. auch deine frage gesehen habe.
    Es ist richtig, dass es für "deine" speziellen wasserschächte keine extra vorschriften existieren. Das ist aber auch nicht erforderlich. Es greifen hier schon im wesentlichen die von torki benannten regeln, wobei die BRG 117 seit oktober 2005 durch die BGR 117-1 ersetzt wurde.
    Für die "engen Räume", die schächte nun auch mal sind, muss man zunächst von zwei hauptgefährdungen ausgehen: Absturz und Gasgefahren.
    Dabei ist die herangehensweise an die begehung dieser räume im wesentlichen immer gleich: also gegen absturz sichern und vor der begehung die atemluft prüfen bzw. gewährleisten. In abwasserschächten ist die notwendigkeit dieser prüfung relativ direkt erkennbar. In wasserschächten (z.b quellschächte, schachtbrunnen, brunnenstuben, wasserzählerschächte o.ä.) kann es durch sauerstoffmangel zu genauso gefährlichen situationen kommen. D.h. gasmessen ("Freimessen") oder technische belüftung muss vorher und während der begehung laufend gewährleistet werden .
    Was genau alles dazu gehört (rettungseinrichtungen, atemschutz, sicherungsposten unterweisung, befahrschein, erste-hilfe, prüfungen, übungen, ... usw.) sagen ja die vorschriften.
    Leider werden diese gefahren häufig stark unterschätzt und dann bleiben unfälle mit mehreren toten oft nicht aus . So gab es hier in sachsen vor 1,5 jahren einen unfall mit 3 toten. Hauptursachen: sachlage unterschätzt, falscher atemschutz, keine rettungseinrichtungen.
    Wenn noch fragen sind, einfach melden oder mailen.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo,

    schön, dass es dieses Forum gibt. Ich bin neu hier, daher ganz kurz zu mir: Vollzeit-Sifa in einem Betrieb der chem.Industrie, BG also BG Chemie.

    @Gladis

    Zitat

    Findet man die Merkblätter der BG auch online, wen man weiß, was man sucht?

    Kommt darauf an von welcher BG. Die BG Chemie rückt Ihre Merkblätter nur online raus, wenn man über den Jedermann Verlag einen kostenpflichtigen Online-Zugang bucht.

    Ansonsten gibt es die meisten BGV, BGR BGI usw. natürlich hier: BGV

    viele Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • hallo awen,

    betrachtet man die gesamte Diskussion wirst du über meiner Frage die Aussage "Habe aber Merkblätter von unserer BG bekommen." finden.

    Darauf bezog sich meine Frage.

    Grundsätzlich hast du natürlich Recht
    und ich hoffe, die online-Vorschriftendatenbank kennt jede Sifa :)

    Gruß
    gladis:-)

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  • Hallo Gladis,

    ich hatte es befürchtet. :39:

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Michael

    Ich möchte mit einer Gegenfrage reagieren,

    Müssen deine Leute in den Schacht?
    Muss diese Wasserentnahme unten stattfinden oder könnt ihr nicht mit einer Technischen Lösung an die Proben kommen?

    Wieviele Schachte habt ihr? Sind das eure Schächte?

    Bei 2,5 Meter Tiefe könnten die Mitarbeiter nicht mit einer kleinen Saugpumpe die Probe ziehen?

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo RaBau,

    leider müssen Sie in die Schächte. Dort werden noch weitere Arbeiten durchgeführt. Ausserdem sind die Schächte in der Wildnis und man muss einige Zeit auf Schusters Rappen laufen. Ein Stromaggregat kann man also nicht für elektrische Geräte einsetzen.

    Frohe Ostern für alle.

    Ich habe nun ein paar Tage Urlaub.

    Servus Michael