Moin,
ich liege gerade im Clinch mit einem Kollegen. Ausgangssituation:
Fahrzeugpool mit mehreren Dienst-Kfz. Das Team des Kollegen hat auch ein Dienst-Kfz (mit einem Blaulicht auf dem Dach ). Einige Kollegen dieses Teams haben eine spezielle Einweisung(?), Lehrgang(?) , um im Falle eines Falles eine Strassensperrung oder Umleitung etc. mit Blaulicht abzusichern (Wir reden hier nicht von Einsatzfahrten unter Blaulicht!). Andere Kollegen haben diese Einweisung(?), Lehrgang(?) nicht erhalten, da es sich um "gemietete" externe Beschäftigte handelt. Der Kollege steht jetzt auf dem festen Standpunkt, dass nur die Kollegen, die diese Einweisung(?), Lehrgang(?) erhalten haben, mit dem Blaulichtauto fahren dürfen.
Jetzt haben wir ein Team, in dem die Hälfte mit dem tollen Auto, der noch tolleren Folierung wie bei einem Polizeifahrzeug und dem aller aller allertollsten Blaulicht durch die Gegend fahren dürfen, während die anderen "nur" die Fahrzeuge des allgemeinen Fahrzeugpools benutzen dürfen. Tolle Stimmung im Team.
Meines Erachtens ist es doch so, dass theoretisch jeder mit diesemj Auto fahren darf, aber nur die Unterwiesenen auch das Blaulicht einschalten dürfen. Leider habe ich keine Ahnung, wo das rechtlich verankert ist. Vielleicht kann mich einer von Euch ja erhellen?
Gruß Frank