Guten Morgen zusammen,
gestern ist bei uns das Thema Ersthelfer-Weiterbildung aufgekommen. In der BGV A1 §26 ist geregelt, dass nach der Grundausbildung innerhalb von 2 Jahren eine Weiterbildung erfolgen muss. Bisher wurde das so gehandhabt, dass der Ersthelfer, wenn die 2-Jahresfrist abgelaufen war, wieder einen Grundkurs machen musste. Diese Regelung habe ich aber nirgends gefunden.
Ist das zwingend notwendig, oder reicht trotzdem nur ein 8 Std.-Kurs? Wenn nein, weiß jemand wo das steht? Oder wie wird das bei Euch gehandhabt?
Über einen entsprechenden Tip wäre ich Euch sehr dankbar.
Mit kollegialen Grüssen
Günther