Beiträge von guewo53

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    Hallo Sifa-Gemeinde,

    Bei uns stellt sich gerade folgend Frage:

    Zählt eine Teileaufnahme, die mit pneumatischen Kniehebelspannern ausgestattet ist um die Teile zu fixieren, als Maschine? Es sind sonst keine angetriebenen, beweglichen Teile vorhanden. Die Teile werden nach dem Spannen von Hand gebohrt.

    Wenn man die Maschinenrichtlinie genau auslegt, müsste man die Vorrichtung eigentlich dazu zählen (mindestens ein Teil angetrieben und beweglich) ?(

    Über Eure Meinung wäre ich sehr dankbar.

    Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    gibt es eine Vorschrift die für ein kraftbetriebenes Schiebetor (Hoftor) ein optisches Signal (z. B. Rundumleuchte) fordert?

    In der ASR A1.7 und BGR 232 steht dazu nichts drinnen.

    Vielleicht hat ja jemand von Euch eine Info.

    Vielen Dank im Voraus

    Gruss Günther

    Hallo zusammen,

    wir dikutieren im Betrieb gerade darüber, ob wir unseren MA mit Rückenproblemen für die Arbeiten an der Presse (heben und tragen) Stützgurte zur Verfügung stellen. Nun gibt es zu diesem Thema geteilte Meinungen. Die Einen befürworten es, die Anderen sagen das wäre kontraproduktiv, da die Rückenmuskulatur geschwächt würde. Meine Frage an das Forum: Hat schon jemand diesbezüglich Erfahrungen gesammelt?

    Gruss Günther

    Hallo Thomas,

    danke für Deine Antwort und den Hinweis auf die BGI.

    Der Intervall wird im Grundsatz nicht angezweifelt, es wird nur hinterfragt, ob es wirklich notwendig ist einen 16 Std.-Kurs durchführen zu müssen, wenn die 2 Jahre um ein paar Monate überzogen sind. In Österreich ist es z. B. klar geregelt, dass nur ein 16 Std-Grundkurs notwendig ist. Alle weiteren Auffrischungen - auch nach mehreren Jahren Pause - dauern nur 8 Std. So eine Regelung habe ich in unseren Vorschriften eben gesucht und nicht gefunden.

    Gruß Günther

    Guten Morgen zusammen,

    gestern ist bei uns das Thema Ersthelfer-Weiterbildung aufgekommen. In der BGV A1 §26 ist geregelt, dass nach der Grundausbildung innerhalb von 2 Jahren eine Weiterbildung erfolgen muss. Bisher wurde das so gehandhabt, dass der Ersthelfer, wenn die 2-Jahresfrist abgelaufen war, wieder einen Grundkurs machen musste. Diese Regelung habe ich aber nirgends gefunden.

    Ist das zwingend notwendig, oder reicht trotzdem nur ein 8 Std.-Kurs? Wenn nein, weiß jemand wo das steht? Oder wie wird das bei Euch gehandhabt?

    Über einen entsprechenden Tip wäre ich Euch sehr dankbar.

    Mit kollegialen Grüssen

    Günther