SiGeKo Voraussetzungen Selbsständigkeit

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  • Hallo,

    ich bin mir nicht ganz Sicher ob ich die Gesetzeslage richtig lese. Wenn sich jemand als SiGeKo Selbständig machen möchte muss er eine Ausbildung als Bauing. oder Architekt haben und Berufserfahrung vorweisen.... sehe ich das Richtig??

    Ich bin gelernter Techniker (FR. Maschinenbau und Umweltschutz) habe meine Ausbildung als Sifa mit 3 Jahren Berufserfahrung und eine Ausbildung als Brandschutzbeauftragter.Erfahrungen auf dem Bau habe ich zusammengerechnet vielleicht ein 3/4 Jahr, da ich dort immer wieder gearbeitet habe Wenn ich das also korrekt lese kann ich nicht als SiGeKo arbeiten....Richtig????
    ?( ?( ?(

    Es ist nunmal wie es ist! :rolleyes:

    Das positive wenn man vom Hochhaus fällt ist...... die viele frische Luft ......... 8|

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  • Hallo HEMZ01,

    in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) findest Du die für den SiGe-Koordinator notwendige Voraussetzungen.
    Das sind die in der RAB 30 genannten berufsfachlichen Kenntnisse, die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse, die notwendige berufliche Erfahrung und die speziellen Koordinatorenkenntnisse.
    1. Die mindest erforderliche baufachliche Ausbildung erfüllt der geprüfte Polier, Meister oder Techniker. Bei größeren Maßnahmen oder wenn gefährliche Arbeiten ausgeführt werden, musst Du Architekt oder Bauingenieur sein. Deine Ausbildung im Metall/Umweltbereich ist nicht baufachlich.
    2. Die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse besitzt Du (Sifa)
    3. die berufliche Erfahrung von mindestens 2 Jahren wieder nicht.
    4. Spezielle Koordinatorenkenntnisse könntest Du in einem Lehrgang erwerben.

    Da Du keine baufachliche Ausbildung hast, erfüllst Du bereits Punkt 1 der notwendigen Voraussetzungen nicht. Das juckt leider die Anbieter von Lehrgängen herzlich wenig, die Kurse werden Dir trotzdem munter angeboten. Ob du das Risiko eingehen möchtest im Falle des Falles auf Grund fehlender Voraussetzungen unversichert zu sein ist Dir selber überlassen. Leider gibt es relativ viele, denen das nicht so bewusst ist.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    die Ausbildung würde ich aus meiner Sicht immer auf die Art der zu betreuenden Baustellen abstimmen. Der beste Polier wird vermutlich wenig zu Installation für Lüftungsanlagen oder Rohren (aller Art) sagen können und umgekehrt der TGA Ingenier wenig zum Rohbau.
    Da nicht alle Baustellen nur mit Rohbau zu tun haben, sollte man hier differenzieren (so wurde es mir auch auf meiner SiGeKo Schulung erläutert).

    Viele Grüße

    EHS Mann

  • Hallo,

    ich würde noch ein wenig weitergehen.

    Der Selbstständige, gerade in einer Beratungs- und Aufpassfunktion, sollte Erfahrung haben. Möglichst viel. Die bekommt man leider nicht, wenn man vielleicht gerade einmal irgendwelche Formalien erfüllen kann. Somit würde ich vor der Selbstständigkeit diesen Faktor setzen. Das macht sich auch immer besser, wenn man bspw. Referenzen nachweisen sollte.
    Vielleicht wäre als erster Schritt ein Angestelltenverhältnis in dem Job besser und dann nach einiger Zeit ein Leben auf eigenem Risiko?

    Trotz allem,
    viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)


  • Da nicht alle Baustellen nur mit Rohbau zu tun haben, sollte man hier differenzieren (so wurde es mir auch auf meiner SiGeKo Schulung erläutert).

    Das verstehe ich nicht. Du warst auf einer SiGeKo-Schulung, ohne die Voraussetzungen für die Tätigkeit mit zu bringen?



    die Ausbildung würde ich aus meiner Sicht immer auf die Art der zu betreuenden Baustellen abstimmen. .......
    Da nicht alle Baustellen nur mit Rohbau zu tun haben, sollte man hier differenzieren ...


    Eine Diskussion, ob etwas möglich ist oder sinnvoll, ist schlecht möglich, wenn es verbindliche Regeln gibt.
    Da nützen auch die plausibelsten oder vernünftigsten Argumente nix.

    Wenn es einen Weg gibt SiGeKo zu werden, ohne aus dem Baubereich zu kpmmen wüsste ich diesen auch gerne.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Hallo Flügelschraube,

    da sind wir ja mitten im Thema: Laut RAB 30 sind zwar baufachliche Kenntnisse gefordert - aber dort auch gleich unterschieden-siehe Punkt 4 - Qualifikation -hier auch 4.1.
    Was mich betrifft - ich komme aus der TGA- und Verfahrenstechnik-Branche und nicht aus dem Bau - habe aber "trotzdem" eine SiGeKo-Ausbildung hinter mir. Aus Sicht des Ausbilders, aber auch aus meiner Sicht, ist das durchaus im Sinne der Vorschrift.

    Viele Grüße

    EHS-Mann

  • Hallo EHS-Mann!

    Als Grundvoraussetzung ist die baufachliche Ausbildung vorgeschrieben. Entscheidend ist dabei die Zuordnung zur Bauwirtschaft. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, fehlt die Grundlage überhaupt als SiGeKo tätig zu werden. Die Art der zu betreuenden Baustelle und die daraus folgende Wahl eines geeigneten Koordinators ist dann der nächste Schritt (RAB 30 Anlage A).
    Da TGA dem Baugewerbe zugeordnet wird, ist Deine baufachliche Ausbildung doch gegeben!? Maschinenbau und Umweltschutz aber sind nicht automatisch dem Baugewerbe zugeordnet.

    Nicht falsch verstehen, ich bin der Meinung, dass ein Zertifikat wenig über die Qualität und fachliche Eignung aussagt. Wir haben auch hier im Forum einige qualifizierte Personen, die trotz fehlender Grundvoraussetzung (Techniker, Meister, Ingenieur) eine gute Arbeit als Sifa leisten. Um diesen Leuten die Möglichkeit zu geben ihr Streben nach Arbeitssicherheit zu erfüllen, wurde sinnvollerweise die Ausnahmegenehmigung geschaffen. Im Bereich SiGeKo gibt es diese Ausnahmegenehmigung jedoch nicht. Das ist aber augenscheinlich vielen nicht bewusst. Die Bildungsinstitute informieren über die notwendigen Voraussetzungen nur sehr eingeschränkt und bieten jedem Interessierten die Kurse gemäß RAB 30 Anlage B und C an.
    Auf meine Beschwerde hin, einem ehemaligen Straßenbahnfahrer die Ausbildung angeboten zu haben, hat ein Leiter eines namhaften Institutes mal zu mir gesagt: "Die Kurse stehen jedem offen! Ob sie die Voraussetzungen erfüllen nach dem Kurs auch als SiGeKo arbeiten zu dürfen liegt doch nicht in unserer Verantwortung" :cursing:

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • .... Im Bereich SiGeKo gibt es diese Ausnahmegenehmigung jedoch nicht. ...


    Meiner Meinung nach gibt es diese Ausnahme, denn eine juristische Personist etwas anderes, als das, was die Allgemeinbevölkerung unter einer Person versteht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo tiefflieger,

    was meinst Du damit? Gehst Du davon aus, dass eine juristische Person die Eignung als SiGeKo erlangen kann? 8|

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl


  • Das verstehe ich nicht. Du warst auf einer SiGeKo-Schulung, ohne die Voraussetzungen für die Tätigkeit mit zu bringen?
    ...
    Wenn es einen Weg gibt SiGeKo zu werden, ohne aus dem Baubereich zu kpmmen wüsste ich diesen auch gerne.

    Grüße
    Flügelschraube

    .... Die Bildungsinstitute informieren über die notwendigen Voraussetzungen nur sehr eingeschränkt und bieten jedem Interessierten die Kurse gemäß RAB 30 Anlage B und C an. ...

    Ein Blick auf die Inernetseite der VBG reicht aus. Als SiFa wird Dir der Teil RAB 30 B sogar noch erlassen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • ...Gehst Du davon aus, dass eine juristische Person die Eignung als SiGeKo erlangen kann? 8|


    Genau davon gehe ich aus. => Die juristische Person muss alle Vorgaben erfüllen, dies muss jedoch nicht in Personalunion von einer realen Person stattfinden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wie kommst Du darauf?


    Aus einem Analogieschluss. Im Bereich der Gefahrstoffe wird für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern eine Fachkundige Person gefordert. Hier herrscht in Fachkreisen Einigkeit darüber, dass dies nur durch eine juristische Person vollumfänglich abzudecken ist, da das geforderte Wissensspektrum kaum von einer natürlichen Person abgedeckt werden kann. So zumindest mein Wissensstand aus der Tagung "Fachkunde für Sicherheitsdatenblätter" bei der baua in Dortmund.
    Ähnlich dürfte es beim SiGeKo sein. Manche Baugebiete wird er "im Schlaf beherrschen", andere eben weniger, da benögtigt er dann entsprechenden Rat. Somit kann die Koordinatorentätigkeit eigentlich nur eine juristische Person durchführen und bei vielen Großprojekten ist dies auch gängige Praxis, da wird nicht eine Person als SiGeKo ernannt, sondern die ganze Firma, somit die juristische Person.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Der Bauherr hat die Möglichkeit einen. oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestimmen. Diese müssen benannt werden. Beauftragt er einen verantwortlichen Dritten (dieser kann eine juristische Person sein), hat dieser die Bauherrenaufgaben zu erfüllen. Sprich er muss einen oder mehrere Koordinatoren benennen. Auch bei großen Projekten ist der/die Koordinator/en zu bennenen.
    Die eingesetzte natürliche Person muss imho in jedem Fall die Eignung besitzen. Das führt jetzt aber zu weit ab vom Thema, bei Interesse könne wir gerne per PN weiterdiskutieren
    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl