Beiträge von HEMZ01

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal zu folgendem Problem ein wenig Hilfe, da ich im Netz keine konkreten Aussagen finden kann...

    Wir haben einen Arbeitskorb für die Benutzung an einem Stapler im Betrieb. Dieser Korb ist soweit völlig OK (Haltevorrichtungen, rundherum geschlossen, Tür etc. ..) alles vorhanden.. ABER...
    Er besitzt kein Schutzgitter (Rückwand) an der Rückseite zum Stapler hin.... muss ein solches Schutzgitter nachgerüstet werden oder ist ein Betrieb in dieser Form weiterhin zuläsig???

    Danke!! 8o

    Moin,

    Also Besuchergruppen brauchen in der Regel keine Sicherheitsschuhe zu tragen (hängt aber auch ein bisschen davon ab von was für einer Art von Unternehmen man ausgeht), bei Büromitarbeitern sieht das ein wenig anders aus..... Sind sie nur Gelegentlich im BEtrieb unterwegs (Hauspost, kurze Mitteilung etc. ) kann auf Schuhe verzichtet werden. Sind sie aber Regelmäßig im Betrieb unterwegs müssen auch sie entsprechende Schuhe tragen. Hängt aber immer davon ab von was für einem Gefährdungsgrad man ausgehen muss)

    Hallo,

    ich bin mir nicht ganz Sicher ob ich die Gesetzeslage richtig lese. Wenn sich jemand als SiGeKo Selbständig machen möchte muss er eine Ausbildung als Bauing. oder Architekt haben und Berufserfahrung vorweisen.... sehe ich das Richtig??

    Ich bin gelernter Techniker (FR. Maschinenbau und Umweltschutz) habe meine Ausbildung als Sifa mit 3 Jahren Berufserfahrung und eine Ausbildung als Brandschutzbeauftragter.Erfahrungen auf dem Bau habe ich zusammengerechnet vielleicht ein 3/4 Jahr, da ich dort immer wieder gearbeitet habe Wenn ich das also korrekt lese kann ich nicht als SiGeKo arbeiten....Richtig????
    ?( ?( ?(

    Moin,

    hat irgendjemand Erfahrungen mit Brandgasmeldern, wie unempfindlich sind die wirklich gegen äußere Einflüsse (Staub etc.) und wie sieht es mit Widerstandkabeln aus, da irgendwelche Erfahrungen??

    Normale Melder welcher Bauart auch immer sind bei uns aufgrund der Gegebenheiten nicht einsetzbar. Zu viel Staub!

    Kommt darauf an. Und zwar auf die Betriebsgröße. Je nach Größe ist da auch eine Sifa-Überlastung möglich. Und dann bekommt die DGUV V2 durchaus ihren Sinn.
    Und man sollte sie auch nicht isoliert sehen im Sinne von "Tool zur Bestimmung von Einsatzzeit".
    Gerade der Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Teil B kann doch richtig die Augen öffnen dafür, wo man sich mal so richtig reinknien sollte, könnte, müsste...


    Natürlich muss man alles im ganzen sehen und ja es gibt ne Menge zu tun, so war das nicht gemeint. Es ging erstmal um die berechenbare Zeit und jeder muss das für seine Betriebsgröße selbst errechnen ob er allein damit zurecht kommt oder nicht. Was und wie goß das mögliche Betätigungsfeld einer SIFA ist weiß jeder der die Ausbildung gemacht hat. Aber... wie es so ist .... Theorie und Praxis!! Alles im Zusammenhang sehen: Betriebsgröße, Firmenphilosopie etc. 8)

    Hallo,

    etwas Grundsätzliches... nicht ganz die Frage aber ich finde Interessant

    vom Prinzip ist alles bereits gesagte Richtig..aber.. mit einer fest angestellten Vollzeit Sifa braucht man sich um die berechnung eh keine Gedanken zu machen. Das ganze ist eh nur für Teilzeit Sifas und für die berechnung von Externen wichtig. das Interessanteste aber ist... ich habe mir große Mühe gemacht alle Zeiten zu berechnen, aufzuschlüsseln und der Sifa und dem Betriebsarzt zuzurechnen. Um es mir leichter zu machen habe ich auch einen Online Lehrgang der BG (BGN) mitgemacht. Nachdem nun die Berchnung fertig war und ich unseren BA (externes Unternehmen) zum Regelmäßigen treffen eingeladen habe stellte sich im Gespräch heraus, das die BG vorgaben zu den berechenbaren (oder Abrechenbaren) Zeiten vorgibt. Die von mir berechneten ZEiten waren zwar vollkommen Richtig aber bezahlt bekommt der Arzt laut eigener Aussage nur einen Teil davon...............somit führt sich die BGN (trifft aber wohl auf alle zu) selbst ab- absurdum mit ihren Vorgabezeiten. Also : Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Hauptsache man tut etwas für die AN (Pflicht- Angebotsuntersuchungen etc.)

    Zum Thema Haftung: Ein gewisses Risiko besteht wohl (zivilrechtlich) aber, wer seinen Job nach bestem Wissen und Gewissen erledigt kann beruhigt schlafen. Über die Straße gehen birgt auch ein gewisses Risiko.. :rolleyes:

    Hallo alle zusammen,

    wie ja jedem bekannt ist der AG zur bereitstellung von geeigneter PSA fürseine MA verpflichtet. ISt es auch zumutbar das er für Praktikanten und kurzzeitig (ca 4Wo ) beschäftigte jedesmal neue Schutzausrüstung zur Verfügung stellt. Oder kann man von solchen MA und Praktikanten erwarten das sie selbst für die entsprechende Ausrüstung sorgen?? Da es sich ja nun nicht um gewaltige Summen handelt kann das meineserachten der AG übernehmen... es geht nur ums Prinzip, wie es woanders sonst gehändelt wird. :?:

    Hallo Kollegen,

    In § 29 BGV A1 steht, dass für bereitgestellte PSA EG-Konformitätserklärungen vorliegen müssen. Wer hat das und wofür soll das gut sein wenn ich ausschließlich Markenware kaufe? ?(

    Hallo,

    bei uns (BGN) ist das wie schon gesagt ach nicht besser, das Problem ist das die Dozenten gar nicht in der Lage sind einem während der Präsenz. alles beizubiegen und im übrigen auch zum Teil vom Fachwissen gar nicht dazu in der Lage sind (vom Menschlichen mal ganz abgesehen). Aber das Wissen müssen sie einem mitgeben so haben sie halt die Selbstlernphasen erfunden, einfache Sache... einfach mit ner DVD bewerfen und sagen "ist nicht schwer, reicht wenn ihr alles wisst!" Aber es wie in jeder Ausbildung, man bekommt 100 Bücher und braucht am Ende nur ne zusammenfassung. Mein Rat ist, die DVD eimal komplett durcharbeiten und dann noch 2-3x die Stellen wiederholen die Interessant sind bzw. die die Probleme bereiten. Das viele Gequatsche auf der DVDkann man ja überspringen.

    Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Aufgeben ist NIE eine Lösung!!!!!!!!

    Viel Erfolg................... :thumbup:

    Hallo und guten Morgen,

    was die Grundsätze angeht sind wir uns wohl alle Einig und da anscheinend auch alle nur die selben Informationen im Internet finden (habe gestern auch schon die verlinkten Seiten gefunden) scheint es nicht viel mehr an ausführlichen Informationen zu geben. (Danke im übrigen für das ausführliche Fallbeispiel) dieses könnte bei neuen Beauftragten die sich erst nach ihrer Bestellung mit den Folgen beschäftigen dazu führen das der Angstpegel so hoch steigt das sie ihren Job nicht mehr Richtig oder gar nicht mehr ausführen. (Das ist allerdings die Schuld derer die sich das ausgedacht haben).

    Was die Haftung betrifft ist es nun wohl wie mit allen Tätigkeiten in denen Verantwortung delegiert wird. Keiner von uns wird sich im Falle eines Falles darauf berufen können er hätte ja "nur eine beratende Funktion". Bleibt nur den Job nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und sich evtl. doch mal bei seinem Versicherer des Vertrauens zu melden, oder halt mit dem Risiko leben. Im übrigen zahlen auch manche AG so eine Versicherung für ihre Beauftragten, ist eine Sache der Verhandlung.


    In den Sinne ... frohes Schaffen :S

    Hallo alle zusammen,

    gibt es noch mehr die wie ich (festangstellt) nicht nur als SIFA fungieren, sondern auch als Brandschutzbeauftragter?? Die Frage die in der letzten Zeit des öfteren zu Diskussionen geführt hat betrifft das Leidige Thema der Haftung. Im Bereich der SIFA ist das alles ziemlich Eindeutig... beraten, aufmerksam machen, dokumentieren, etc... Haftung ziemlich klar geregelt.

    Im Bereich des Brandschutzes jedoch sind die Regelungen etwas ungenauer und es wird immer wieder darauf verwiesen, dass eine zusätzliche Versicherung angeraten sei. Wer hat Erfahrungen damit, wer hat eine solche Versicherung, wer schließt sie ab (AN oder AG) wer bezahlt sie, welche Institute bieten sie an usw. ?( ?(

    Natürlich ist das so..so wie viele Dinge die hier besprochen werden. Es ging bei seiner Frage ja auch nur darum "ob" eine EX-Atmosphäre entstehen kann. Die genauen Gegebneheiten kann und Will ich gar nicht beurteilen. Deshalb habe ich ja auch den Hinweis zum Hersteller gegeben. Die GB ist eh unumgänglich und kann nur vor Ort durchgeführt werden....


    so on......... 8|

    Hallo erstmal,

    Eine explosionsfÄahige Atmosphäre kann sich nicht bilden, wenn der Flammpunkt einer[font='CMR12?']

    Flüssigkeit deutlich (mindestens 5 Grad) über den maximal auftretenden Temperaturen

    liegt. Der Flammpunkt gibt für Flüssigkeiten die niedrigste Temperatur an, bei der sich


    eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann.

    Doch Vorsicht, auch hierbei können sich schon vorher Dämpfe bilden die durchaus eine zündfähige Atmospähre bilden können. Mit dem Hersteller sprechen, evtl. Randabsaugung...etc.

    Moin zusammen,

    habe da ein Berechnungsproblem....

    Bei der Berechnung der erforderlichen LE für einen Betrieb wird von der Größe des Betriebsbereiches ausegangen. Ich finde leider keinen eindeutigen Hinweis was denn alles zu diesem Betriebsbereich gehört... die gesamte "überbaute" Fläche, oder nur die Bereiche mit Anlagen, die Läger, nur das Erdgeschoss oder incl. der zusätzlichen Etagen sprich alle Etagen zusammen..

    Wer weiß was????