Hallo zusammen,
ich habe da mal ein Problem:
in unserer Organisation (Gewerkschaft) haben viele Menschen die Genehmigung, ihren privaten PKW für ihre dienstliche Zwecke zu nutzen...
Parallel dazu gibt es auch welche, die ein Dienstfahrzeug nutzen
Nun hatten wir eine Betriebsbesichtigung der VBG, wo die fehlende Kontrolle der Fahrerlaubnis angemahnt wurde (das Thema hatten wir einfach nicht auf dem Schirm ), allerdings nur auf Fahrzeuge bezogen, wo wir Halter sind.
Jetzt meine Frage:
gibt es eine Grundlage, aus der sich eine Kontrolle der Fahrerlaubnis auch bei Nutzung eines privaten PKW ergibt??
Oder sind wir aus der Verantwortung raus, wenn der Beschäftigte keine gültige Fahrerlaubnis hat und das zu Problemen führt (Unfall, Kontrolle, ...)?
Und das würde keiner mitbekommen...
Grüße,
Stefan