Kontrolle der Fahrerlaubnis bei Nutzung eines Privatfahrzeuges für dienstliche Zwecke

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  • Hallo zusammen,

    ich habe da mal ein Problem:

    in unserer Organisation (Gewerkschaft) haben viele Menschen die Genehmigung, ihren privaten PKW für ihre dienstliche Zwecke zu nutzen...
    Parallel dazu gibt es auch welche, die ein Dienstfahrzeug nutzen

    Nun hatten wir eine Betriebsbesichtigung der VBG, wo die fehlende Kontrolle der Fahrerlaubnis angemahnt wurde (das Thema hatten wir einfach nicht auf dem Schirm :huh: ), allerdings nur auf Fahrzeuge bezogen, wo wir Halter sind.

    Jetzt meine Frage:
    gibt es eine Grundlage, aus der sich eine Kontrolle der Fahrerlaubnis auch bei Nutzung eines privaten PKW ergibt??
    Oder sind wir aus der Verantwortung raus, wenn der Beschäftigte keine gültige Fahrerlaubnis hat und das zu Problemen führt (Unfall, Kontrolle, ...)?
    Und das würde keiner mitbekommen...

    Grüße,

    Stefan

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  • Hi Stefan,

    Wie du schon schreibst, bei der Bereitstellung von Dienstfahrzeugen durch den Arbeitgeber ist es einfach. Denn der Arbeitgeber darf sich nicht stillschweigend darauf verlassen, dass Mitarbeiter sich gesetzeskonform verhalten und muss daher die Führerscheine seiner Mitarbeiter kontrollieren. Die Zulässigkeit der Führerscheinkontrolle ergibt sich aus der Strafbarkeit des Arbeitgebers als Halter bei fehlender Fahrerlaubnis des Fahrers nach § 21 I Nr. 2 StVG; außerdem darf die Haftpflichtversicherung die Leistung bei einem Unfall verweigern, so dass der Arbeitgeber damit rechnen muss, selbst für den Schaden aufkommen zu müssen. Aus diesem Grund sollten Führerscheinüberprüfungen in jedem Fall durchgeführt werden.

    Das Kontrollrecht des Arbeitgebers besteht dann, wenn Dienstwagen – egal ob personalisiert oder aus einem Fahrzeugpool – zur Verfügung gestellt werden. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber Halter des Fahrzeuges und deshalb auch zur beschriebenen Kontrolle verpflichtet.

    Geht es allerdings um Privatwagen der Arbeitnehmer, so haften diese bei etwaigen Verstößen selbst (als Halter). Eventuell kann sich eine Haftung des Arbeitgebers ergeben, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass ein Fahrer eines betrieblich eingesetzten Privat-PKW keinen Führerschein mehr besitzt. Um sich in solchen Fällen nicht der Beihilfe schuldig zu machen, darf der Arbeitgeber den betroffenen Fahrer in keinem Fall zur Nutzung seines Privatfahrzeugs auffordern oder diese veranlassen. Es gibt m.W. keine Rechtsgrundlage nach der du die Fahrerlaubnis kontrollieren musst. Vielleicht könnte man über eine Betriebsvereinbarung regeln, dass alle Mitarbeiter die Ihren Privat Pkw für Dienstfahrten nutzen verpflichtet werden die Fahrerlaubnis regelmäßig vorzulegen.


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Zusammen,

    awen hat das meiste ja schon gesagt! Nur eine kleine Anmerkung nicht ganz zum Thema. Leider kann es auch noch bei einen Unfall auf der Dienstfahrt sein das der Fahrer auf seinen Schaden am Private PKW sitzen bleibt wenn es nicht eine schriftliche Vereinbarung gibt das bei einen Unfall die Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden. Es könnte sein das mit der Kilometerpauschale des Arbeitgebers alle Kosten abgedeckt werden.

    Einen unseren Mitarbeiter ist das so passiert der musste für den Schaden selber aufkommen! Da hat es auch nichts genützt das er vor Gericht zog.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • ...das ist so und dafuer ist die Pauschale in der Tat da. Deshalb sollten sich beide Seiten die Nutzung privater Fahrzeuge fuer Dienstfahrten sehr genau ueberlegen. Auf der anderen Seite ist eine mit km Pauschale abgegoltene Fahrt eine Dienstfahrt und daher im Falle eines Unfalls mit Personeneschaden im Verantwortungsbereich der zustaendigen BG. Nicht nur, aber auch aus diesem Grund, sind bei uns Dienstfahrten mit Privat PKW grundsaetzlich nicht zulaessig.

    Aber zum Thema: Grundsaetzlich liegt es im Bereich der Fuehrsorgepflicht des Arbeitgebers sich davon zu ueberzeugen, dass alle MA fuer die von ihm beauftragten Arbeiten geeignet sind. Im Falle der Fahrzeugfuehrer zaehlt hierzu auch die Berechtigung ein Fahrzeug fuehren zu duerfen. Es gibt daher keinen Grund, sich nicht regelmaessig (i.d.R. 2 x jaehrlich) vom Vorhandensein eines gueltigen Fuehrerscheins zu ueberzeugen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo MichaelD,

    seit dem von mir beschriebenen Vorgang und aus den Gründen die Du schon beschrieben hast sind bei uns jetzt auch alle Dienstfahrten mit den Privat PKW verboten worden.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Hallo Stefan,
    ich habe gerade gesehen das du dich für Eisenach angemeldet hast. Super, da können wir das Thema ja noch vertiefen.
    Es haben sich 30 TN angemeldet (und sollten auch eine Anmeldebestätigung erhalten haben?) Auch dieses Mal kommen Menschenschützer die viele Kilometer in Kauf nehmen. So von Hamburg bis zum Bodensee und auch 2 Berliner sind dabei. Ich freue mich sehr darüber.

    Es wird eine wunderschöne mittelalterliche Arbeitsschutzführung geben. So mit Keuschheitsgürteln und ähnlicher antiquierter "PSA". (Deshalb in Anführungszeichen um unsere wachsamen Frauen nicht zu verärgern. :-]]. Auch erhält jeder TN seine persönliche 1. Hilfe PSA (mit freundlicher Unterstützung der BGW).

    Außerdem habe ich gerade noch "Martin Luther-Starkbier" 6,5 % (weil Luther zeitweilig auf der Wartburg lebte) als Präsente für einige starke Sponsoren gekauft, die mit anwesend sein werden.

    HG Reinhard

    P.S. So macht Arbeitsschutz Spaß!

  • Guten Morgen,

    nach Eisenach wäre ich auch gern gekommen. Leider haben wir da eine Vorstellung von Lockout-Tagout Werkzeugen für unsere Bewegungsbäder in den Kliniken.

    Übrigens bin ich hier bei diesem Thema "dienstlich genutzte Privat-PKW" sehr hellhörig geworden. Da waren doch einige wichtige Aspekte, die wir so nicht beachtet haben. Danke dafür.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    falls es jemand für die Führerscheinkontrolle gebrauchen kann. Anbei ein kleines Excel-sheet, dass bei uns regelmäßig an die anstehenden Führerscheinkontrollen erinnert. Die vorhandenen Daten sind willkürlich und dienen nur der Anschauung. Rückfragen? Gerne ;)

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  • Hallo Mick,

    das Thema: „Lockout/Tagout – Schulung für globale Best-Practice Verfahren“ ist wichtig und ich würde es gern bei unserem Berliner Netzwerktreffen vorstellen. Kannst du das Video besorgen und mir die Kontaktdaten von dem Referenten/Vertriebsmitarbeiter schicken?

    VG Reinhard

  • Hallo Guudsje,

    wo versteckt sich in deiner Formel =WENN(UND(DATEDIF(E8;$K$1;"m")>5;G8=0);"X";"")
    die Zeitdauer? Ich könnte jährlich, 2 jährlich und 4 jährlich gebrauchen.

    VG Reinhard

    Hallo,

    das m steht für Monate und das >5 steht für größer als 6 Monate = halbjährlich. In Deinem Fall wäre das dann wenn Du bei den Monaten bleibst 11,23 und 47. Du kanst es aber auch über Jahre y lösen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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