Geländer in Kindergärten

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  • Hallo und Guten Morgen,

    ich benötige mal eure Hilfe in Sachen Konstruktion von Spielgeräten für Kinder. Die Aufgabe: Ein kleines Podest ist zu bauen, damit die Kinder (ca. 5 bis 10 Jahre) an einer Spielwand höher langen können. Es ist noch nicht ganz festgelegt, ob es eine oder zwei Stufen werden sollen. Die Fläche des Podestes soll etwa 1 x 0,6m sein. Nun war mein Gedanke, wenn die Kinder da drauf stehen und beschäftigt sind, denken sie sicher nicht mehr daran, dass sie erhöht stehen, machen einen Schritt zurück und stürzen. Im Normalfall ist, soweit ich das aus einer BGI richtig in Erinnerung habe, ein Geländer ab der dritten Stufe vorgesehen. Gibt es da Vorschriften speziell für Kinder und wenn ja, wo finde ich das? Wie hoch sollte so ein Geländer sein?

    Danke für eure Hinweise!

    Grüße Karina

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  • Hallo,
    ja die gibt es, wobei diese ja keine "Treppe" ist sondern m.E. nach unter "erhöhte Spielebenen" fällt.

    Absturzsicherungen
    Absturzsicherungen müssen mindestens ein Meter hoch sein. Für die Füllung der Umwehrungen müssen senkrechte Stäbe installiert werden. So wird kein Leitereffekt erzeugt und der Aufenthaltsbereich unmittelbar hinter der Absturzsicherung kann eingesehen werden. Die oben genannten Maße sind auch hierbei zu beachten. Das unbeabsichtigte Herunterfallen von Gegenständen aus dem Fußbereich ist durch Installation mit einer 2 cm hohen Fußleiste zu verhindern.
    Eine geschlossene Brüstung ist zu vermeiden. Sollte dennoch eine geschlossene Brüstung für den Rückzug der Kinder gewünscht sein, so ist sie bis an die Decke zu ziehen.
    Weitere Informationen hierzu finden Sie z.B.:
    http://www.unfallkasse-berlin.de/content/artikel/604.html

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo Karina,

    wie von AL_MTSA schon richtig genannt, ist der Handlauf bei mehr als 3 Stufen nur auf Treppen bezogen. Dazu noch die Anmerkung, dass es Bundesland abhängig unterschiede gibt. Teilweise ist der Handlauf bereits ab einer Stufe notwendig.
    Für Dich relevant ist aber die "erhöhte Spielebene".
    Hilfe dazu findest Du in der GUV SR 2002. Wobei das etwas älter ist und die ASR eine Umwehrungshöhe von 1 m vorgibt, an die man sich imo auch halten sollte.
    Etwas ähnliches (mehr auf den Bau bezogen) findest Du auch in der Schriftenreihe der UK Hessen in der SR 8

    Gruß
    Stephan

    Edit: Hatte zwar den richtigen Link, aber noch die Bezeichnung der alten GUV 16 statt SR 2002

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

    Einmal editiert, zuletzt von bauco (15. Februar 2014 um 08:21)

  • Hallo Karina,

    als Treppe gelten mindestens 3 Stufen und alle Treppen müssen einen Handlauf haben (ASR A1.8 )! Bei bestehenden Treppen ist ab 4 Stufen ein Geländer erforderlich

    Alles was Du an Infos zu Kindergärten brauchst, findest Du unter

    http://www.sichere-kita.de

    Viele Grüße

    kuddel

    Einmal editiert, zuletzt von kuddel (14. Februar 2014 um 20:30)

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  • Hallo!

    Die Frage der Handläufe und Geländer ist in verschiedenen Gebäuden unterschiedlich geregelt.
    Das hängt vom Bundesland und von der Verwendung der Treppe ab.
    Grundsätzlich ist ein Gebilde mit drei Stufen eine Treppe.
    In der DIN-Inklusion meine ich gelesen zu haben, dass bereits bei 3 Stufen ein Handlauf vorgesehen werden muss.
    In allen öffentlichen Gebäuden ist diese DIN anzuwenden. Dazu zählen im Übrigen auch Versammlungsräume und Sparkassen.
    Die Vereinbarung über Inklusion ist von der BRD unterzeichnet, aber noch nicht konsequent umgesetzt. Ich erwarte, dass die Regelungen der Inklusion in überschaubarer Zeit auch in Arbeitsstätten Geltung finden.
    In allen öffentlichen Gebäuden sollten auf jeder Seite der Treppe ein Handlauf sein. Der Bestandschutz entfällt dabei.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Eine Frage hätte ich vielleicht doch noch: Macht es einen Unterschied, ob das in einem Kindergarten oder einem öffentlichen Museum aufgestellt ist?

    Grüße Karina


    Erst mal sorry! Die von mir genannte 16.4 wurde durch die SR 2002 abgelöst. Der Link war richtig, aber die Bezeichnung noch die alte.
    Jetzt zu Deiner neuen Frage:
    Eine erhöhte Spielebene bleibt es trotzdem. Da im Kindegarten, im Gegensatz zum Museum, geschultes Personal bei den Geräten ist würde ich die Umwehrung auch empfehlen wenn im Kindergarten keine notwendig wäre. Hier würde ich auf die GUV SR 2002 als Stand der Technik verweisen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Karina,

    erstmal eine Frage: Wie hoch soll denn überhaupt Deine Plattform sein? Die Aussage 2 Stufen lässt es uns zwar erahnen, dass es unter 1m ist, jedoch kennen wir den Startpunkt / das Gelände nicht. Von einer Höhe unter 1 Meter gehe ich jetzt einfach mal aus!

    Zitat

    Macht es einen Unterschied, ob das in einem Kindergarten oder einem öffentlichen Museum aufgestellt ist?


    Nein, die anzuwendenden DIN-Normen machen keinen Unterschied, wo denn genau das Spielgerät steht. Auch die von Stephan herangezogene GUV SR 2002 bezieht sich für Spielgeräte im Freien übrigens in erster Linie auf die DIN-EN 1176er Reihe....

    Gemäß der DIN EN 1176-1 ist bis zu einer Höhe von kleiner 600mm keine Absturzsicherung notwendig. Von 600mm bis kleiner 1000mm ist ein Boden mit bestimmten stoßdämpfenden Eigenschaften zu verwenden. Bis 1 Meter reicht hier übrigens Rasen aus (Wobei gewährleistet sein muss, dass auch bei regem Ansturm auf das Gerät Rasen wächst)!

    Ein Geländer ist hier also nach meinem Verständnis nicht notwendig!

    Wenn Du dennoch ein Geländer oder eine Brüstung anbringen willst, musst Du darauf achten, dass es nicht weniger als 600mm und nicht mehr als 850mm über der Standebene verläuft, sowie, dass es den Anforderungen bezüglch des Umfassens mit den Händen genügt, also der Querschnitt des "Griffelements" gemäß DIN EN 1176-1 4.2.7 nicht breiter ist als 60mm.

    Liebe Grüße,

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

    Einmal editiert, zuletzt von MartinP (17. Februar 2014 um 19:15)

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  • Hallo zusammen,

    also folgendes: Ich habe mir, euren Hinweisen folgend, die Infos angesehen. Sollte es als erhöhte Spielebene gelten, muss ich wohl eine Absturzsicherung in Form eines Geländers anbringen. Wenn ich das richtig interpretiert habe von 1m Höhe. Das sieht natürlich ziemlich "overdresset" aus. Aber ich will es, wenn, richtig machen. Ich weiß jedenfalls nicht, wie eine Absturzsicherung aussehen soll, wenn es kein Geländer ist. Der Unterscheid ist vermutlich nur, dass es keinen umgreifbaren Handlauf geben muss, oder?
    Nochmal zum besseren Verständnis: Fläche ca. 1 x 0,6m, Höhe (passend für Kinder) nach Studium der Unterlagen 15 oder (bei zwei Stufen) 30cm. Zu der einen langen Seite ist das hohe Spielgerät an der Wand. Von der kurzen Seite soll das Podest begangen werden.

    Der Stand der Dinge ist momentan so, dass der Auftraggeber die Sache erst mal ruhen lassen will, nach dem Motto "vielleicht geht es auch ohne". Bin gespannt wie das ausgeht...

    Grüße Karina

  • Sorry! Ich glaube ich habe Dich falsch verstanden! :S So wie Du es jetzt noch beschreibst, handelt es sich lediglich um einen Zugang. Sprich es wäre keine Umwehrung notwendig.
    Da würde eine gute farbliche Gestaltung reichen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Klar, in der Größe/Fläche ist es auch mehr eine große Rutsche/Fußbank, ohne Abstutzsicherung von drei Seiten begehbar. Aber wir haben ja gelernt, als Sifa soll man immer an das Schlimmste zu befürchtende denke und dagegen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen... oder so ähnlich. Daher meine Frage hier. Vielleicht löst sich das Problem ja von selbst und der Auftraggeber entscheidet sich generell dagegen. Wäre mir fast lieber :-/

    Grüße Karina

  • Hallo Karina,

    schön wie fundiert du die Sache angehst. Auch ich habe die Erfahrung gemacht: " je mehr ich frage um so mehr Antworten erhalte ich " (und muss die bewerten/damit zurecht kommen). In deinem Fall reicht manchmal ein "Erdwall" mit Palisaden eingefasst o.ä.
    Ich denke die Themen Grundstückssicherungspflicht, Inklusion, Kinder unter 3, können durchaus eine Rolle spielen.
    Zu unserem Septembertreffen in Berlin haben wir Profis zu den Themen eingeladen.

    Das Beste wird allerdings sein, du befragst die Aufsichtsperson der Unfallkasse bei ihrer nächsten Spielplatzbegehung.

    Ich war gestern in einer historischen Industrieschmiede http://tobiashammer.de/start/start.php. Was sich da so an möglichen Gefährdungen seit 500 Jahren so tummelt und wie die Menschen gelernt haben damit umzugehen ist auch nicht zu verachten.

    LG Reinhard

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  • Hallo!

    Kinder unter 3, können durchaus eine Rolle spielen.


    Inwiefern soll das eine Rolle spielen? - Ich denke Du spielst auf die Wortwahl der DIN "leicht zugänglichen Geräte" an.
    Hier sollte aber angemerkt werden, dass im nationalen Anhang F zur DIN EN 1176-1 "A-Abweichungen" dieses schon wieder ausgehebelt wird. Hier heisst es:

    "In Deutschland ist die Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt (BGB) § 1631 Abschnitt 1."
    Weiter heisst es:
    "Alle Anforderungen bezüglich Kinder unter 3 Jahren, die in dieser Ausgabe durch "leicht zugänglich" ersetzt worden sind [...] gelten nicht für Deutschland aufgrund der gesetzlich verankerten Verpflichtung, Kinder auch auf Spielplatzgeräten zu beaufsichtigen."

    Ich bleib dabei: Bei 30cm sehe ich keinerlei Veranlassung für eine Absturzsicherung! Ein ordentlicher Grasboden, zur Not auch Holzschnitzel (Achtung: Regelmäßig tauschen) reicht vollkommen aus!

    Wir dürfen unsere Kinder nicht zu sehr in Watte einpacken. Sie sollen sich auf Spielplätzen austoben und (Achtung:) ihre Grenzen erkunden.


    Oh...noch gefunden: Die Einleitung zu besagter Norm. Die sagt so ziemlich das Gleiche aus:

    "[...]Spielangebote zielen darauf ab, den Kindern Gelegenheit zu bieten, annehmbare Risiken zu begegnen, die als Teil einer stimulierenden, herausfordernden und kontrolliertes Lernen bietenden Umgebung anzusehen sind. [...] Beim Spielangebot kann es nützlich sein, einem gewissen Grad von Gefahr ausgesetzt zu werden, da es ein grundsätzliches menschliches Bedürfnis befriedigt und den Kindern Gelegenheit gibt, in einer kontrollierten Umgebung etwas über Gefahren und ihre Folgen zu lernen. [...] und das kann auch zu Prellungen, Quetschungen und sogar gelegentlich zu gebrochenen Gliedmaßen führen."

    Ich hoffe die gebrochenen Gliedmaßen kommen nicht zu häufig vor! :)

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)


  • Ich bleib dabei: Bei 30cm sehe ich keinerlei Veranlassung für eine Absturzsicherung! Ein ordentlicher Grasboden, zur Not auch Holzschnitzel (Achtung: Regelmäßig tauschen) reicht vollkommen aus!

    Wir dürfen unsere Kinder nicht zu sehr in Watte einpacken. Sie sollen sich auf Spielplätzen austoben und (Achtung:) ihre Grenzen erkunden.

    Moin,

    unser Museumsleiter würde sich bedanken, wenn ich Grassoden und Holzhackschnitzel im Gebäude auslegen würde. :D Bei dem zweiten Satz stimme ich Dir vollumfänglich zu. :thumbup: Meine haben es auch überlebt (bis jetzt :rolleyes: )

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin moin!

    :huh: Aber ging es nicht ursprünglich um den Aussenbereich?

    Ganz ehrlich: Bei 30cm braucht man garnix! Rasen und die Schnitzelchen waren nur für die ganz ängstlichen gedacht. :)

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)