Hallo Mit-Menschenschützer,
ich weiß, dieses Thema ist ein sehr altes und immer wieder nachgefragtes. Nichts desto Trotz hoffe ich auf Eure Erkenntniss, Unterstützung und Erfahrungen.
Ich bin derzeit dabei, s.g. Altmaschinen, in meinem Fall z.B.: Fräs und Flachschleifmaschinen, anhand des Anhang 1 der BetrSichV zu bewerten. Wie es die Maschinen aus den 80 / 90ern so hatten, der Arbeitsbereich ist in der Regel nicht Umhaust.
D.h. Schutzvorrichtungen gem. 2.5. und Schutzeinrichtungen gem 2.8. sind nicht da. Natürlich habe ich tapfer im Internet recherchiert. Ein Bestandsschutz gibt es nicht. Wie ich in einer Abhandlung als Fazit gelesen habe, ich zitiere: "Die Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutz von solchen Maschinen und Anlagen richtet sich grundsätzlich nach dem Stand der Technik für Neumaschinen............"
Für mich bzw. für den jeweiligen Vorgesetzten würde das heißen, dass die Maschinen nachzurüsten sind, was natürlich mit erheblichen Kosten verbunden ist. Natürlich wäre hier noch die Frage der wirtschaftlichen Vertretbarkeit im Zusammenhang ob die Abweichung mit dem Schutz des Beschäftigten vereinbar ist. Wann fängt diese an und wann hört sie auf.
Hierbei sei erwähnt, dass alle dort tätigen Mitarbeiter Fachkräfte sind und das Arbeiten mit Maschinen gelernt haben.
Wie geht Ihr mit diesem Thema um? Laßt Ihr alle Maschinen nachrüsten? Gibt es "Schlupflöcher"? Würden spezielle Unterweisungen reichen? (Wirksamkeit / Maßnahmenhirachie)
Im Voraus vielen vielen Dank für Eure Rückmeldung.
Liebe Grüße vom Bodensee
Elke