Tenor: Geschäftsführer wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen verurteilt
Gericht: Landgericht Osnabrück
Aktenzeichen: 10 KLs 16/13
Datum: 20.09.2013
Quelle Urteil: rechtsindex.de
Zwei Geschäftsführer wurden wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Gegen sie wurde zudem jeweils eine Geldauflage i.H.v. 100.000,- € verhängt.
Gegen den dritten, lediglich für den Vertrieb verantwortlichen Geschäftsführer wurde wegen eines Verstoßes gegen § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ein Bußgeld i.H.v. 10.000,- € verhängt, weil er seine Aufsichtspflicht als Mitbetriebsinhaber verletzt habe.
02.10.2013: Revision eingelegt
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Daher wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil auf etwaige Rechtsfehler überprüfen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Die Verteidiger der drei Geschäftsführer und des Instandhaltungsleiters haben Revision eingelegt. Sie hatten in ihren Plädoyers Freispruch gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hat bezüglich des Produktionsleiters, des Instandhaltungsleiters, des Gewerbeaufsichtsamtsmitarbeiters und des Geschäftsführers Heinrich R. Revision eingelegt, weil sie sich für höhere Strafen ausgesprochen hatte.