Hallo zusammen,
ich arbeite als Disponent und Geräteverwalter in einem Wasserbauunternehmen.
Da wir auf dem Wasser spezielle Anforderungen haben, was die PSA bzw. die Arbeitskleidung angeht, haben wir uns für einen Wechsel der Arbeitskleidung entschlossen.
Wir sind nun dabei Multischutzkleidung anzuschaffen, die diese Anforderungen auch erfüllen.
Wie das aber immer so ist, kommt die Kleidung bei dem einen besser an bei dem anderen weniger, was zur Folge hat, dass die Kleidung einfach nicht getragen bzw. angezogen wird.
Da es sich aber hier um eine spezielle Schutzkleidung handelt, sind wir der Meinung, das von der Geschäftsleitung ein tragen angeordnet werden kann.
Liegen wir hier total daneben oder ist dies Durchsetzungsfähig?
Bin auf Eure Antworten gespannt.
Gruß aus Wesel