Beiträge von Torsten1608

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    Hallo,

    ich hatte mir auch noch mehr Gedanken zum anlegen und Transport der Leiter gemacht und bin dann letztendlich zu dem Ergebnis gekommen:

    Gefährdung: Stolpern, rutschen, stürzen, bewegte Teile
    Gefährdungsfaktor: mechanisch
    Gefahrenquelle: Leiter
    Gefahrbringende Bedingung:, Transport der Leiter

    Gefährdung: Stolpern, rutschen, stürzen
    Gefährdungsfaktor: Arbeitsumgebung
    Gefahrenquelle: Suchscheinwerfer des schwimmenden Gerätes
    Gefahrbringende Bedingung: Hineinsehen in den eingeschalteten Strahler (Blendung)

    Gefährdung: stolpern, rutschen, stürzen, ertrinken
    Gefährdungsfaktor: Arbeitsumgebung
    Gefahrenquelle: Regen, Schnee, Eis
    Gefahrbringende Bedingung: Glätte

    Hallo Roland,

    die Maßnahmen werden sein, dass das System überarbeitet und ersetzt wird.

    Zur Zeit wechseln unsere Maschinisten so Ihre Rot - Weißbeflaggung zur Sicherung des Gerätes im Baubereich auf Wasserstraßen.

    Maßnahme, Ziel und Lösung wird hier sein einen Seilzug zu Installieren das die Flaggen in einen angenehmen Arbeitsbereich herunter gelassen werden ;)

    Hallo Roland,

    habe es jetzt mal so dargestellt:

    Gefährdung: Stolpern, rutschen,
    stürzen


    Gefährdungsfaktor: mechanisch


    Gefahrenquelle: Leiter


    Gefahrbringende Bedingung: Bewegte
    Teile, Transport der Leiter


    Ich denke mal, da wird sich die BG mit zufrieden geben ?(
    Gruß Torsten

    Hallo Roland,

    Danke erstmal für die Antworten.

    Das Aufstellen der Leiter ist aber mein erster Handlungsschritt um diese zu besteigen können, da die Leiter auf einem schwimmenden Gerät auch erst vor Ort gebracht werden muss.
    Daher das mit der Gefahrbringenden Bedingung bewegter Teile.

    Das besteigen der Leiter ist der Zweite Arbeitsschritt und da habe ich abstürzen natürlich mit in betracht gezogen.

    Wäre nett wenn Du es eventuell mal aus der Perspektive sehen und bewerten würdest :D


    Gruß Torsten

    Hallo Thomas mein Problem ist, dass ich Momentan etwas durcheinander werfe.

    Wenn ich eine Leiter anlegen möchte,

    habe ich ja einen mechanischen Gefährdungsfaktor. So weit so so gut.


    Ich wollte eigentlich Fragen, ob ich es wie oben beschrieben richtig zugeordnet habe.

    Ist eventuell etwas umständlich formuliert :whistling:


    Gruß Torsten

    Hallo zusammen,

    stehe im Moment etwas auf dem Schlauch bzw. seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ;(


    Wenn ich das anlegen einer Leiter analysieren soll wie Unten dargestellt, komm ich im Moment nicht weiter, da Verwechslungsgefahr droht.


    Wie gesagt das anlegen einer Leiter würde ich so beschreiben:


    Gefährdungsfaktor: mechanisch


    Gefährdung: Stolpern, rutschen,
    stürzen


    Gefahrenquelle: Leiter


    Gefahrbringende Bedingung:
    bewegte Arbeitsmittel


    Wäre nett, wenn mir mal einer kurz aufs Pferd helfen würde.


    Gruß Torsten

    Das ist auch ein interessanter Efekt, den Du da nennst.

    Nur denke ich, an ganz normale Multinorm Schutzkleidung, welche mittlerweile auf vielen Werken usw. gefordert ist.

    Daher komme ich gerade irgendwie mit dem Begriff Gefährdung durch Hitze etwas durcheinander ;(

    Gruß Torsten

    Hallo,

    die Rettungsweste lass ich mal Außen vor. Dies hat aber auch einen Grund, da die Rettungswesetn bei arbeiten auf dem Wasser vorgeschrieben sind. Wer sie nicht trägt, riskiert ne Knolle von der Wasserschutzpolizei. Der Rettungskragen, ist bei uns Ausnahmsweise auch nicht das Problem, sonder die Arbeitssachen an sich.

    Gruß Torsten

    Hallo Nico,

    erstmal danke für Dein Feedback. Mit der Durchsetzbarkeit, haben wir uns intern natürlich auch sehr beschäftigt und sind eigentlich zu folgendem entschluss gekommen.

    Ermahnung, Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine eventuelle Kündigung.

    Hört sich zwar irgendwo Hart an, aber ich denke, dass man anders nicht Herr der Lage wird.

    Gruß Torsten

    Hallo zusammen,

    ich arbeite als Disponent und Geräteverwalter in einem Wasserbauunternehmen.

    Da wir auf dem Wasser spezielle Anforderungen haben, was die PSA bzw. die Arbeitskleidung angeht, haben wir uns für einen Wechsel der Arbeitskleidung entschlossen.

    Wir sind nun dabei Multischutzkleidung anzuschaffen, die diese Anforderungen auch erfüllen.

    Wie das aber immer so ist, kommt die Kleidung bei dem einen besser an bei dem anderen weniger, was zur Folge hat, dass die Kleidung einfach nicht getragen bzw. angezogen wird.

    Da es sich aber hier um eine spezielle Schutzkleidung handelt, sind wir der Meinung, das von der Geschäftsleitung ein tragen angeordnet werden kann.

    Liegen wir hier total daneben oder ist dies Durchsetzungsfähig?

    Bin auf Eure Antworten gespannt.

    Gruß aus Wesel

    Hallo zusammen,

    bin Gestern durch Zufall auf Euer Forum gestoßen. Mein Name ist Torsten und komme aus Wesel.

    Ich arbeite dort bei einem Kiesunternehmen in der Wasserbauabteilung.

    Hatte Gestern meine LEK I und wollte mal im Netzt nachschauen was es so an Tips gibt wenn es nun in die Zweite Phase geht.

    Viele Grüße

    Torsten