Not-Aus Befehlseinrichtung

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  • Hallo Zusammen,


    ich suche zu folgender Angelegenheit Hilfe, bzw interessiert mich eure Meinung.

    Wir haben Anfang diesen Monats neue Rührwerke erhalten. Diese haben keine klassischen Notbefehlseinrichtungen (Not- Aus oder Not-Halt) in Form von einem z.B. Pilztaster. Solche Einrichtungen werden ja nach MaschRL, BetrSichV Anh 1 und eiteren Normen klar gefordert, klar.

    Nun nennt z.B. eine DIN VDE folgendes, dass elektrische Einrichtungen auch über einen Hauptschalter der Rot mit gelbem Kragen ausgeführt ist als Not-aus abgesichert werden können wenn nur dieser eine Hauptschalter vorhanden ist und keine Verwechslung möglich ist (dieser Umstand trifft bei uns zu, Abstand zum Mischer ca. 1-1,5 meter)

    Nun bin ich etwas verunsichert was ich tuen soll. Einerseits beharre ich auf den Vorschriften aus BertSichV und MAschRL, also ich will ein Pilztaster am Mischer direkt am Mischer, andererseits ist die Momentan gegebene Situation wohl doch zulässig. Eines sei noch gesagt, durch den Notaus oder Nothalt würde das Rührwerk NICHT schneller gestoppt als mit dem nun vorhandenen Schalter. Diese Ausnahme ist ja gestattet. Was meint Ihr ?


    Danke und viele Grüße

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  • Hallo koffer_81,

    was sagt denn die Risikobeurteilung des Lieferanten dazu? 8)
    Aber die Antwort glaube ich zu kennen...

    ... in Form von einem z.B. Pilztaster. Solche Einrichtungen werden ja nach MaschRL, BetrSichV Anh 1 und eiteren Normen klar gefordert, klar.

    Nein. Nicht klar.
    Die MaschRL fordert:
    Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer Befehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein.
    Da steht nichts von einem "Pilz-Taster". Wenn der Lieferant einen "Hauptschalter" entsprechend eingebaut und ausgerüstet hat, so ist das zuerst einmal in Ordnung.

    ... also ich will ein Pilztaster am Mischer direkt am Mischer

    Was hält euch davon ab, eine entsprechende Schaltvorrichtung vorzusehen?

    Diese Ausnahme ist ja gestattet

    Ein Hauptschalter (gelb/rot) mit Sicherungsmöglichkeit ist keine Ausnahme, sondern eine ganz normale zulässige Möglichkeit.
    Ob für euch das sicher genug ist, müsst ihr selbst entscheiden.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,


    in der Risikobeurteilung ist bzgl. der Beschaffenheit oder Positionierung einer Notbefehlseinrichtung nicht die Rede.

    Mir geht es momentan primär darum ob ich den Umstand so wie er ist annehmen kann oder eben auf die Nachrüstung einer "gängigen" Notbefehlseinrichtung wie z.B. Pilztaster am Mischer bestehen kann. Die Nachrüstung sollte wenn dies explizit gefordert ist dann vom Anlagenbauer erfolgen da die Anlage ja nun gerade mal 2 Wochen alt ist ;)

  • Hallo Koffer 81!

    Du fragst nach komplexen elektrotechnischen Vorschriften. (dazu ein PN)

    Die Sache scheint mir nicht so eindeutig. Wenn der Not-Aus keine schnellere Abschaltung mit sich bringt, ist ein Betriebsschalter ausreichend.
    Bei nicht zu großen Geräten darf die Trennung vom Netz über den Stecker erfolgen. Dann entfällt sogar die rot-gelb Markierung.
    Der Hersteller hat ja bei der Lieferung eine CE-Konformitäts-Erklärung beilegen müssen. Was sagt der dazu?
    Manchmal werden solche Erklärungen ohne Sachkompetenz ausgestellt. Trotzdem müsste eine Erklärung auf Deine Fragen erfolgen können.
    Achselzucken reicht da nicht. Der Hersteller ist in der Pflicht.
    Mir ist allerdings nicht klar, warum Du Not-Aus-Taster willst?

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Flügelschraube,


    Fakt ist, dass der Not-Aus an dieser Anlage nicht zu einem schnelleren Stillstand der möglichen gefahrbringenden Bewegung führen würde (keine Motorbremse o.Ä.)Demnach werden die Anforderungen der MaschRL sowie BetrSichV ja erfüllt. Die Konfi liegt auch soweit vor und es ist nach meinem Wissenstand auch alles relevante aufgeführt. Nach Rücksprache mit dem Hersteller wird die Forderung eines NOT- AUS, auch wenn dieser nach geltenden RL etc. ja hier nicht dringend gefordert, durch den Verbauten Schalter realisiert.

    Ich für meinen Teil stellte mir nur nach der erfolgten GFB eben die Frage ob diese Art der Lösung als NOT-AUS ok geht. Ein Punkt ist hier die Erreichbarkeit da die beschriebenen verbauten Schalter hinter den Mischern an der Wand montiert sind.


    Gruss Marco

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  • Moin,

    ... Fakt ist, dass der Not-Aus an dieser Anlage nicht zu einem schnelleren Stillstand der möglichen gefahrbringenden Bewegung führen würde (keine Motorbremse o.Ä.)Demnach werden die Anforderungen der MaschRL sowie BetrSichV ja erfüllt.


    Wieso "demnach"?

    Zitat

    Die Konfi liegt auch soweit vor und es ist nach meinem Wissenstand auch alles relevante aufgeführt.


    Wenn die CE-Konformität vorliegt, heißt das lediglich, dass die Maschinensicherheit gemäß Maschinen-RL erfüllt ist;
    es heißt jedoch überhaupt nichts zum Thema "Betriebssicherheit".
    Das sind zwei Paar Stiefel!
    Wenn die Anlage maschinensicher ist, dann hat der Hersteller alles Notwendige getan - die Betriebssicherheit ist nicht sein Problem.

    Zitat

    Ich für meinen Teil stellte mir nur nach der erfolgten GFB eben die Frage ob diese Art der Lösung als NOT-AUS ok geht. Ein Punkt ist hier die Erreichbarkeit da die beschriebenen verbauten Schalter hinter den Mischern an der Wand montiert sind.


    Vollkommen richtig: die Konsequenzen aus Deiner GefB ergeben dann die Betriebssicherheit - und wenn Du die nur erreichen kannst, indem Du einen Pilztaster nachinstallieren lässt, dann muss das gemacht werden. (Die CE-Konformitätserklärung wird nicht ungültig, denn die zusätzliche Ausrüstung mit einer Schutzeinrichtung ist keine "wesentliche Veränderung").

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo a.r.ni,

    richtig, die Erfüllung der RL und VO betrifft die Maschinensicherheit, Betriebssicherheit ist wieder ein anderer Schuh.
    Demnach werde ich als Ergebnis der GFB das Versetzen der Notbefehleinrichtung als Maßnahme aufführen. Diese ist ja nach der Klärung konform ausgeführt.

    Gruss Marco

  • Hallo miteinander,

    zunächst sollte zwischen NOT-HALT und NOT-AUS unterschieden werden:

    NOT-HALT bezeichnet die Funktion einer Maschine, gefährliche Bewegungen und der Betrieb der Maschine angehalten wird und daduch die Gefährdnung mindestens vermindert wird;
    NOT-AUS bewirkt die Abschaltung der elektrischen Energieversorung, wo ein Risiko für elektrischen Schlag oder ein anderes elektrisches Risiko besteht.

    Aus der Ferne beurteilt würde ich schon sagen, dass für ein Rührwerk ein NOT-HALT notwendig und möglich ist. Ein NOT-HALT-Befehlsgerät muss lt- MRL deutlich erkennbar, gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Also hinter'm Schaltschrank an der Wand erfüllt diese Anforderung nicht. Weiterhin sagt die Norm, dass Not-Halt-Geräte an jedem Bedienstand und an Stellen, die sich aus der Risikobeurteilung ergeben, angebracht sein muss. NOT-HALT muss die Maschine in geeigneter Weise stillsetzen. Hierzu zählt auch die Wahl der optimalen Verzögerungsrate und die Wahl der Stopp-Kategorie sowie die Stoppreihenfolge.

    Für die Ausnahme in der MRL gibt der Leitfaden eine weitere Erklärung: § 202 "Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine wesentlich schnellere Stillsetzung als mit dem normalen Stillsetzen nicht erreicht werden kann, ohne weitere Risiken hervorzurifen, bspw. Verlust der Standsicherheit oder Bruch von Maschinenteilen."

    Ein Pilztaster ist nicht unbedigt notwendig. Ein NOT-HALT-Geräte können auch als Seilen, Schinen, Griffen ausgeführt sein.

    Viel Erfolg bei der Diskussion mit dem Maschinenhersteller ;o)
    Q901S

  • Hallo Q901S,

    die Frage war nach meiner Auffassung schon mit der Beurteilung hinsichtlich "Maschinensicherheit versus Betriebssicherheit" geklärt.

    Also hinter'm Schaltschrank an der Wand erfüllt diese Anforderung nicht.

    Soweit richtig. Aber dann ist zu prüfen, wer den Schalter an dieser Stelle installiert hat. Der Maschinenhersteller oder der Betreiber?
    Und auch zu klären: Sind die Installationsanweisungen des Maschinenherstellers eingehalten worden?

    Viel Erfolg bei der Diskussion mit dem Maschinenhersteller

    Ist eigentlich relativ einfach. ;)
    Eine "sichere" Maschine braucht auch eine "sichere" Installation. Und dazu müssen sich die Beteiligten "an einen Tisch setzen" bzw. die gegenseitigen Anforderungen und Anweisungen einhalten.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Niko,

    ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich den Maschinenhersteller nicht so schnell aus der Verantwortung entlasssen würde. Meiner Ansicht nach ist ein Not-Halt nach MRL notwendig, da es sicherlich möglich ist, einen schnelleren Stillstand herbeizuführen. Nur weil keine Motorbremse verbaut wurde heißt das noch lange nicht, dass es nicht möglilch ist die Bewegung schneller zu stoppen.

    2. Not-Aus: Die Sprache war von einer neuen Maschine. und wenn an dieser neuen Maschine eine Gefährudung elektrischen Ursprungs vorhanden ist, so müsste der Hersteller den Not-Aus schalter installiert haben. Ansonsten würde die MRL nicht erfüllt sein.

    Gruß
    Q901S

  • Hallo,
    die MRL
    fordert nicht zwingend einen Not-Halt.

    1.2.4.3 Stillsetzen im Notfall
    Jede Maschine muss mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann.

    Hiervon ausgenommen sind, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen; handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen.
    Das NOT-HALT-Befehlsgerät muss
    deutlich erkennbare, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben;den gefährlichen Vorgang möglichst schnell zum Stillstand bringen, ohne dass dadurch zusätzliche Risiken entstehen; erforderlichenfalls bestimmte Sicherungsbewegungen auslösen oder ihre Auslösung zulassen.
    Wenn das NOT-HALT-Befehlsgerät nach Auslösung eines Haltbefehls nicht mehr betätigt wird, muss dieser Befehl durch die Blockierung des NOT-HALTBefehlsgeräts bis zu ihrer Freigabe aufrechterhalten bleiben; es darf nicht möglichsein, das Gerät zu blockieren, ohne dass dieses einen Haltbefehl auslöst; das Gerät darf nur durch eine geeignete Betätigung freigegeben werden können; durch dieFreigabe darf die Maschine nicht wieder in Gang gesetzt, sondern nur das Wiederingangsetzen ermöglicht werden.
    Die NOT-HALT-Funktion muss unabhängig von der Betriebsart jederzeit verfügbar und betriebsbereit sein.
    NOT-HALT-Befehlsgeräte müssen andere Schutzmaßnahmen ergänzen, aber dürfennicht an deren Stelle treten.

    Die Frage ob eine Netztrenneinrichtung für Elektro auch als Not-Halt Befehlsgerät benutzt werden kann beantwortet die DIN EN 60204-1:
    Abschnitt10.7.4
    Hier wird dies zugelassen wenn, die Gefahr schnellst möglich beendet wird, es ist also nicht erlaubt bei Stoppkategorie 1, es erfolgt durch die Abschaltung eine Stoppkategorie 0.
    Der Schalter leicht erreichbar ist.
    Und dann Rot Gelb gekennzeichnet ist, weitere Anforderungen stehen im Abschnitt 10.7.3
    Eine Typ-C Norm die Ähnliche Maschinen beschreibt ist die DIN EN 12757-1.

    Also wie schon geschrieben wurde, kann man dem Hersteller nur dann einen Vorwurf machen wenn der Schalter nicht leicht erreichbar ist, oder wie von niko geschrieben wurde auch dann nicht wenn er vom Betreiber da installierte wurde.

    In einer guten Betriebsanleitung sind die Not-Halt Geräte mit Bild aufgelistet und auch die Position gezeigt.